F 8. bis 20. Jauuar 1864.
- asthäusern.
Am Rappen: He. o. Imhoff m. ^r.. Hruptm. v. Meiningen: Hr. Lamm, Dr. med. v. Frankfurt; Hr. v. Schulz Guts» s. a. Wurlemberg: Hrn. Fabrik. Finck v. Bornhelm u. Rensche n. Brühl; Hr. Barley, Ingen' v. Mühlheim: Hr. Lveffarot m. Fam, Hofmarschall v. Meiningen : Hrn. Kaust. Engelstein v. Attendorn, Eppeustei,i v. Hamburg, Georgi v. Bremen, Strauß v. Mannheim, Simon v. Magdeburg, Ballarf v. Münden, Schottler v. Heidenheim, Waldeck o. Alsfeld, Löwenstein v. Düffeldorf, Klein ». HildeSbach, Kaiser v. Eisenach, Sarge v. Dresden u. Katz, Schott, Bruno, Goldschmitt u. Hellwig v. Frankfurt.
Im Prinz Carl: Hr. Schreiber, Oecon. v. Lüdenscheidt; Hr. Georg, Gastw. ». Häcingshansen; Hr. Weigel, Pfarr. v. Felda; Hr. Oberwaller, Privatm. v. Heilbronn; Hr. Zerbst, Beamt, p. München ; Hr. Hermann in. Fr. v. Duisburg; Hr. Frieoner, Hüllendes. v. Iserlohn; Hr. Theobald, Fabrik, v. Eßlingen; Hr. HaaS, Vechn. v. Braunschweig ; Hru. Kaust. Ebert v. Mainz, Hallbach v. Hannover, Reuter v. Earlgruhe, Oberländer ». München, Blumenthal ». Höchst, Mühlenberger p. Mannheim, Herz p, Soffel, Dietrich, Bier, Lery u. KrauS,nanu v. Söln, Blumenthal p. Stuttgart, Saffet v. Reutlingen, Seit u. Göber v. Mainz u. Müller u. Freudenberg o. Frankfurt.
Im Äinhorn: Freihr. v. Brandt m. Fam. u. Dienerschaft, Renk. v. Neustrelitz; Hr. Ohlenschläger m. Fam. u. Dienerschaft, GutSbes. v. Breslau: Hr. ü. d. Stemmen, Obristlieuten. v. Viersen; Fr. Dr. Hein m. Bedien, v. Würzburg; Fr. Mühl v. Vöhl; Hr. Dr. Heß v. Berlin; Hrn. Rent. Bepprich o. Gladbach u. Heden-Heymann o. Merseburg; Hrn. Fabrik. Koller v. Süffel u. Holde v. Hannover; Hr. u. Stein, Major v. Düffeldorf; Hrn. Kaust. Kannengießer o. Hannover, Bautz u. Georgi v. Bremen, Lamperti v. Brügge, Erlas v. Meißen, Bertelsmann u. Trier, Glauberg Barmen, Lindner v. Glogau, Wihl v. Leipzig, Solterborn v. Braunschweig, Rapp v. Pforzheim, Konrad v. Bamberg, Rosenheimer v. Halle, Gebier v. Rosenberg. Lieberich v. Wolfenbüttel, Kellermann v. Breslau, Bindewald v. Söln, Liesau v. Hamburg u. Schults u. Wies v. Frankfurt; Hr. Dr. Heß v. Berlin.
Im deutschen Hof; Hr. Schnitzel, Acceff. v. B-utheim; Hrn. Kaust. Hesse v. Riedor, u. Spier v. Alsfeld; Hr. Bins, Privatm. v. Bischoffen.
In der Sonnt: Hr. Martin, Schmied v. Niederaula; Fri. Weber v. Hirzenhain; Hr. Molzer, Musik, v. Fulda; Hr. Franck, Bergm. u. Fr. Petersohn v. Södel; zpr. Rühl, Spedit. v. Herbstein; Hr. Rausch, Fuhrm. v. Großeneichen: Hr. Adelmann, Tüncher v. Weinheim.
In der Rose: Hr. Knaurer, Bierbr. v. Schönfeld; Hr. Niepert, Oecon. v. Lauterbach; Fri. Schneider v. Ringshausen; Hrn. Geschäftsl'. Schier v. Merlau, Sohl u. RüdingShausen n. Jung v. Embach; Fcl. Jung ».Langen; Hr. Ohntsheim, Metzg. v. Alsfeld; Hr. Schäfer, Unteroffiz, v. Friedberg.
Geld-Co«rs vom 21. Januar 1864.
Locales.
Pistolen.....
ditto Preußische.
Holl. ff. 10 Stücke Ducaten.....
ff. 9. 37j-38z
„ 9. 55-56
„ 9. 45-46
„ 5. 33-34
Engl. Sovereigns Preuß. Thaler . . 5 Franken-Thlr.. Pr. Eaff.-Scheine
ff. 11. 43-47
" 1. 441-45.
20 Frankenstücke.
„ 9. 19-20
Dollars in Gold
„ 2. 25-26
Eine Anfrage in Nr. 3 d. BlttS. veranlaßt uns, einige Worte wohlgemeinter Belehrung mitzulheilen über ein Vorurtheil, Vas schon manchen hiesigen Bürger zu Ausgaben verleitet hat, die nicht nur eine unnütze, sondern hier unv da wohl auch eine empfindliche Belastung res Familienbudjcts sein mochten. Wir meinen bas Vorurtheil, daß es für Knaben, die zur Zeit in die Realschule eintreten sollen, nothwendig sei, vorher eine sog. Vorbereitungsschule für diese Anstalt zu besuchen. Wenn
es unsere Absicht ist, zu beweisen, daß diese Ansicht nur aus einem Jrrlhumc beruht, so versteht cs sich von selbst, vaß wir uns nur an biejenigen Ellern wenden können, bei denen dieselbe eben nichts Anderes als ein Jrrthum ist, nicht aber an ene dle nur der herrschende» Mode oder dem Grundsätze huldigen l „Was nicht viel koster, ist auch nicht viel werth."
Der Eintritt der Knaben in Die Realschule geschieht frühe |len« nach zuruckgeleglem 10. Lebensjahre. Als Bedingungen der Aufnahme findet sich nach einer Reihe uns vorliegenver Pro- gramme jener Anstalt festgesetzt: Geläufiges Lesen und Schrei- ben deutscher und lateininischer Schrift, ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung unv Kenntniß ver vier Species im Rechnen. Alles Vies leistet aber vie hiesige Bürger-Knabenschule bis zu jenem Alter ver Kinder in voüstänvigem Maaße und muß es nach den dem Unterricht zu Gründ liegenden Lehrplänen leisten. Wenn auch nur äußerst selten ein Bürger hiesiger Stadt Gele- geirgett genommen hat, sich durch Besuch der jährlich stattfin- benben Prüfungen zu überzeugen, so werden voch diejenigen Herren Venen von Amts wegen die Aussicht über Vie Bürgerschulen übertragen ist, und deren Amtsrhärigkelt in dieser Beziehung eine Garantie für die Leistungen der Schule bietet, nicht anstehen, die Richllgkeit oorger Behauptung zu bezeugen. Also genügt die Burger-Knabenschule als Vorbereitungsschule für vie Realschule vollstanvig unv mutz ihren Leistungen nach genügen. Man wirv uns aber entgegnen wollen: In ven städtischen Schulen lernen die Knaben weder Latein noch Französisch, was doch Beides rn der Realschule gelehrt wirv. Allein man bedenkt badet nicht, baß ja der Unterricht in diesen Sprachen in der vierten Klasse ver Realschule, also mit dem Eintritt in diese, erst von ven Elementen an begonnen, keineswegs aber einige I Kenntniß derselben bei der Aufnahme schon vorausgesetzt ooer verlangt wird. Ja, wem nur einigermaßen ein Urtheil darüber zur Seite steht, der wird cinsehen müssen, daß während der ersten Schuljahre der Unterricht in solchen Dingen, wie Französisch, Latein rc. nur auf Kosten eines gründlichen Fort- Ichritts ln ven nothwendigstcn Lehrgegenstänven, als Lesen, Schrei- mn, Rechnen, Orthographie, geschehen kann, unv vaß alles über dieses Maaß hinausgehende nur störend, zerstreuend, ver. flachend auf Die geistige Entwicklung des Kindes einwirken muß, also vom Uevel ist. Den wirklichen Nutzen des Unterrichts tn jenen 'Nebenfächern kann man aber nicht gering genug tapiren, man mußte Venn hoch anschlagen, sagen zu können; Mein Kiub lernt Französiich rc.
Wir glauben darum venMigen Eltern, die beabsichtigen, ihre Söhne ver Realschule zu übergeben unv vie seither der Lcemung waren, vaß ver Besuch einer sog. VorbereitungSschule zu Viescm Behufe nothwenvig sei, die Versicherung geben zu dürfen, vaß sie ihren Zweck ebensogut erreichen, wenn sie ihre Bürger - Knabenschule zur Vorbereitung überlassen. Wollen sie aber doch einen factischen Unterschied, den mancher Familienvater zu berücksichtigen Ärunv haben dürfte, kennen lernen, so ist es der, daß das Schulgeld in der städtischen Knabenschule jährlich 2 fl. 40 fr. beträgt, während der Beirag desselben in einer sog. Vorbereitungsschule wohl durch vie Erfahrung bekannt genug sein dürfte.
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Brühl scheu Univ.-Buch- und Stemdruckerei (Fr. Cyr. Pietsch) in Gießen, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
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