l)Mrößere Borräthe von Hobelspähnen, Theer, Wagenschmier, Pech, Schwefel, Salpeter, Harz, Oel, Thran, Terpentin, Petroleum und dergleichen ebenso brennbaren, wie schwer zu löschenden Gegenständen, müssen an sicheren Stellen, in deren Nähe weder Feuer noch Licht gebraucht wird, aufseivechrt werden. Zuwiderhandlungen werden mit 110 fl. bestraft. (Art. 151 des Potiz.-Str.-G.).

2) Wer die polizeiliche Erlaubnis zum Handel mit Schieß- und Spreng'Pulver erhalten hat, darf in seinem Laren höchstens zwei Pfund in wohlschließenden Gefäßen, und auß rrem im Wvhng-bäuve, nicht mehr als 10 Pfund vorräthig haben. Das nicht in dem Laden befindliche Pulver muß auf dem Speicher des Hauses, an einem verschiess neu Orte, von Feuer- stellen und Schornsteinen entfernt, aufbewahrt werden. Zuwiderhandlungen werden mit 5 20 fl. bestraft. (Art. 154 des Poliz.-Str.-G.).

Sollten Geschäftsleute eine größere Menge Pulver im Handel führen wollen, so müssen diese außerhalb der Stadt, in sichere» Pulver-Magazinen, aufbewahrt werden. Zur Anlegung eines solchen Pulver-Magazins ist besondere polizeiliche Erlaubniß erforderlich.

Gießen, den 11. Oktober 1864. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstart Gießen.

Nover.

Wegen eingetretener Saatzeit sind die Tauben vom 13. Oktober bis 6. November bei Vermeidung der im Artikel 79 des Feldstrafgesetzes angedrobten Straf- einzusperren.

Gießen, den 11. Oktober 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

3385) Das Verzeichniß der Culturver- j ändcrungen, welche seit dem L August 1863 i bis Ende Juli 1864 vorgenommen worden! sind, liegt vom 19. V. Mts. zur Einsicht^ und etwaiger Rectamation, vier Wochen i lang, auf unferm Bureau offen.

Gleichfalls liegt das Verzeichniß der im: Laufe des Jahres 1863/64 ganz neu erbau- ten und durch Bauveränderungen im Werth- erhöhten oder verminderten und der ganz abgegangenen Wohnhäuser und Gewerbs­

Anlagen, binnen gleicher Frist, zur Ein­sicht und etwaiger Rcclamation offen.

Gießen, den 15. Ortober 1864.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

__Ebel.____________

Die ledige Stelle eines Ersatzmannes bei der Nachtwache.

3380) Wer vorbemerkte Stelle Über­nehmen will, hat dieses binnen 8 Tagen hier anzuzeigen.

Gießen, Den 15. Oktober 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Versteigerungen.

3379) Die direkte Fourage - Lieferung pro 1865 an den nachbenannten Groß­herzoglich Hessischen Etappen-Orten mit dem dabei angegebenen ungefähren jädrtichen

Bedarfe an Hafer, Heu, Stroh,

Centner C-ntner Centner

1) für Gießen, Grünberg und Friedberg ... 33 21 13

2) für Alsfeld ...........30 15 12

soll im Submissionswege an den Mindestfordernden nochmals öffentlich verdungen wer­den, und ist dazu ein Termin auf Den 31. Oktober a. c., Vormittags 10 Uhr, im Herzoglichen Hause" zu Wetzlar angesetzt.

Lieferungslustige werden auf.,efordert, ihre gehörig bezeichneten schriftlichen Sub- Missionen, für eine jede der beiten Lieferungen besonders, bis zu diesem Termine im genanntenHerzoglichen Hause" abzugeben, und nach Gefallen zur festgesetzten Stunde daselbst zu erscheinen, um an Den Verhandlungen Theil zu nehmen.

Die Preieforderungen sind pro Centner Hafer,

n Heu,

Stroh,

zu stellen.

Die Bedingungen, welche den Lieferungen zum Grunde liegen, können beim Bür­germeisterei-Amte zu Wetzlar eingesehen werden.

Coblenz, den 13. Oktober 1864. Königliches Proviant-Amt.

Kiefernsamen-Erndte.

3377) Freitag den 28. d. MtS., Morgens 11 Uhr,

wird im Geschäftszimmer Des Unterzeichne­ten die Ktefernsamen-Erndte des Großher- zoglichen Domanialwaldes in zwei Abthei- lungen, östlich und westlich von der Stein­berger Straß-, versteigert.

Die Großherzoglichen Forstwarte Schlag zu Baumgarten und Engelhardt zu Hausen find beauftragt, die Bestände auf Verlangen vorzuzeigen. Nachgebvte werden nicht an­genommen. Gieß.n, den 15. Octobrr 1864. Gioßherzogiiche Odcrförsterei Schiffenberg. Dr. Draudt.

3374) Dienstag den 25. Oktober l. I., Vormittags 10 Uhr,

soll Die L cferung von

1000 Stück Weißkraut, 100 Würsing und

80 Centner Sauerkraut öffentlich dahier versteigert werden.

Marienschloß, am 15. Oktober 1864. Großherzogliche Landeszuchthaus-Tircction.

_________Trump I c r.

Ä r b e t t s v e r st e i g e r u n g.

3384) Montag Den 24. D. MtS., Nachmittags 1 Uhr,

sollen auf hiesiger Bürgermeisterei Die zur Anfertigung von zwei Brunnen in Die Neuen- bäuen Dahier erforDerlichen Arbeiten und Lieferungen, veranschlagt zu 320 fl., nut« leist Versteigirung in AccorD gegeben werden.

Beuern, am 17. Oktober 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Beuern.

W ei m a r.

Versteigerung in dem Mndhause jn Gießen.

3378) Montag den 24. Oktober, Nachmittags 2 Uhr,

sowie an den durch die Schelle weiter bekannt gemacht werdenden Tagen, sollen in dem hiesigen Psandhause Die bis Ende Juni d. I. Verfallenen, in dem dazu bestimmten Dermin weder eingelösten, noch erneuerten Pfänder, wie solche in nach'v g-ndem Verzeichniß enthalten sind, gegen gleich haart Z chlung meistbietend versteigert werden. Zugleied wird noch dem rkt, daß Einlösungen verfalle­ner, zur Versteigerung kommender Pfänder in Dem Versteigerungstermin nur gegen sofortige baare Zahlung bis längstens