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Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch» und Samstag». — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der Vorschrift,.
mäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erhedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä Mittwoch -en 19. Qctober 1SO5L
Polizei taren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Fieischtare. per Pfund
Ochsenfleisch „
Kuhfleisch „
Rindfleisch ....... „ „
Kalbfleisch „
Schweinefleisch „
Hammelfleisch „ „
Schaaffleisch „
Lcberwurst . „
Bratwurst „
Schwartenmagen ...... „ „
Blutwurst „ „
geräucherter Speck . .......„ „
Schinken .... „ „
Dörrfleisch „ „
fr.
17
14
12
10
15
14
10
16
20
24
18
30
24
22
Rindsfett ......
Nierenfetl ......
Schweineschmalz . . . . . desgleichen ausgelassenes . .
per Pfund
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Pfund
2 / ordinäres z
4 \ Brod aus )
2 ( gemischtes \
4 i Brod aus / Loih Quint
B r o d t a r e.
'/, Gerste- und j % Korn-Mehl (
V1 Waizen- und / % Korn - Mehl i
bestehend bestehend
5 1 Wasserweck
4 2 Milchbrov
2) Für die andern Städte und Drte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 -Heller billiger.
1
1
fr.
16
20
24
26
fr.
5
10
5| "z
Anmerkung: Bei einer Quantität gleifcb von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr al» 11/, Pfund Zugabe befindlich sein.
AmtLichev T h e i l.
Hnfbeschlag - Unterricht für Oberheffen.
Der Unterricht im Hufbeschlag pro 1864/65 wird am Montag den 14. November d. I. zu Butzbach beginnen. Junge Schmiede, die an demselben Thetl zu nehmen beabsichtigen, Haden stch zeitig bei dem unterzeichneten Präsidium schriftlich anzumelden und sich über Schulkenntnisse, bestandene Lehrzeit uno gutes Betragen gehörig auszuweisen.
Der theoretische Unterricht wird von Herrn Oberveterinärarzt Zimmer, praktische Unterweisung im Beschlag, Schmieren von Eisen u. s. w. von Herrn SchwadrvnSschmied Müller, Unterricht im Schreiben und Rechnen von Herrn Lehrer Wirthwein ertheilt.
Der Unterricht wird unentgeltlich ertbeilt, dagegen Haden die Tdeilnehmer, in soweit sie die Mittel vAzu besitzen, für ihren Unterhalt in Butzbach selbst zu sorgen, es werden aber Einrichtungen getroffen, dass derselbe möglichst billig zu stehen kommt.
Unbemittelte müssen sich mit etwaigen Untersiützungsgefuchen an den Director des betreffenden landw. Bezirksvereins wenden, da Seitens des Provinzialvcreins dazu keine Mitiel verwilligt sind.
Der Unterricht wird ungefähr 2'/a Monate dauern.
Laubach, am 29. September 1864.
Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen:
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Die Aufbewahrung feuerfangender und gefährlicher Gegenstände betreffend.
Nachdem in Folge unvorsichtiger Aufbewahrung gefährlicher Gegenstände schon cinigcmalc Brände entstanden sind, werden die deßfalls bestehenden Vorschriften nachstehend in Erinnerung gebracht:


