Ausgabe 
18.5.1864
 
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Gießen.

15. Mai. non.

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Hr. Ohl- kfurt; Hr. n. Fam. u. men, Hof- >am, Wolf- Rosenberg Neustabt u. :rt.

sen; Hrn. Lürgermstr. n v. Caffel

Anztigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« unb Samstag«. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der Vorschrift«« mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

M 10. " Mittwoch den 18 Mai 1864U

< Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i f ch t a r e.

Ochsenfleisch

Äuhfleisch

Rindfleisch ..........

Kalbfleisch

Schweinefleisch . ........

Hammelfleisch . . . .

Schaaffleisch ..........

Leberwurst ,

Bratwurst

Schwartenmagen ....... .

Blutwurst geräucherter Speck .

Schinken .... . .

Dörrfleisch

2) Für die

ist der Laib Brod

per Pfund

ff ff

ff ft

H ft

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ff ff

ff ff

ff ff

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ff ff

ff ff

ft ff

ft ff

ft ft

kr.

17

14

12

7

15

14

10

18

22

24

20

30

24

22

! Rindsfett Nierenfett ...........

Schweineschmalz . ........ desgleichen ausgelassenes .

B r o d t a r e.

Pfund

2 ( ordinäres \ l/3 Gerste- und I , , . .

4, Brod aus # % Korn-Mehl t bestehend

2( gemischtes ( % Waizen- und I . . .

4t Brod aus / % Korn-Mehl I bestehend

Loth Quint

5 2 Wafferweck

4 3 Milchbrov . . .

andern Städte und Orte des Kreises

und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

per Pfund

ft ft ff ff

1/ ff ff ff

kr.

16

20

24

26

fr.

5i

11

6!

13

1

1

. ' Bei einer Quantität Fleisch »an 10 Pfunb bürfen im steigenben unb fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/. Pfund Zugabe

vestnvuch fern. a

Gerichtliche unb Privat Bekanntmachungen.

Edittalladung.

1616) Die Erben des N. Gerkh zu Frankenbach haben den Birken-Niederwald die sog. Gertd'sche Erlenyecke in Königsberger Gemarkung, Flur IX Nr. 67 9418 DSlftr., an die Gemeinde Frankenbach verkauft, ver- mögen aber nicht genügend nachzuweisen, daß sie Alleineigenthümer des fraglichen Waldes sind. Es werden daher alle Die­jenigen, welche Ansprüche an die sog. Gerth'- sche Erlenhecke zu bilden vermeinen, aufge­fordert, solche innerhalb 4 Wochen vom ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung in den öffentlichen Blättern an gerechnet, so gewiß dahier anzumelden und zu begründen, als sonst, unter Ausschluß hiermit, die 50 auf­getretenen Erben des N. Gerth als Allein­eigenthümer des fraglichen Waldes ange- sehen werden und der von diesen mit der

| Gemeinde Frankenbach abgeschlossene Kauf- : »ertrag genehmigt, der Kaufbrief für Vie : Gemeinde Frankenbach gerichtlich bestätigt unb der Wald dieser im Mutationsver- i zeichniß zugeschrieben werden wird.

Gießen, den 13. Mai 1864.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, v. Rots mann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

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Versteigerungen.

\ 1567) Donnerstag den 19. v. Mts., Vormittags 9 Uhr,

soll das Kleinmachen des Holzes für die städtischen Schulen öffentlich versteigert wer- den. Gießen, den 11. Mai 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

Grassamen-Versteigerung im Forste Gießen.

1614) Freitag den 10. Juni l. I., Vormittags 10 Uhr,

soll auf unserem Bureau die diesjährige Grassamen - Erndte im Domanialwald der Großherzoglichen Oberförsterei Schiffenberg öffentlich versteigert werden.

Die Großherzoglichen Forstwarte Schlag zu Baumgarten und Menges zu Großen- Linken werben bie betreffenden Distrikte auf Verlangen vor dem Termin vorzeigen.

Gießen, den 13. Mai 1864.

Großherzogliches Forstaml Gießen, v. B u s e ck.

1606) Freitag den 20. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr,

soll die Grasnutzung von den Böschungen