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Gießen.
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Anztigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« unb Samstag«. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der Vorschrift«« mäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man ffch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
M 10. " Mittwoch den 18 Mai 1864U
< Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i f ch t a r e.
Ochsenfleisch
Äuhfleisch
Rindfleisch ..........
Kalbfleisch
Schweinefleisch . ........
Hammelfleisch . . . .
Schaaffleisch ..........
Leberwurst ,
Bratwurst
Schwartenmagen ....... .
Blutwurst geräucherter Speck .
Schinken .... . .
Dörrfleisch
2) Für die
ist der Laib Brod
per Pfund
ff ff
ff ft
H ft
ff U
ft ft
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ft ff
ft ff
ft ft
kr.
17
14
12
7
15
14
10
18
22
24
20
30
24
22
! Rindsfett Nierenfett ...........
Schweineschmalz . ........ desgleichen ausgelassenes .
B r o d t a r e.
Pfund
2 ( ordinäres \ l/3 Gerste- und I , , . .
4, Brod aus # % Korn-Mehl t bestehend
2( gemischtes ( % Waizen- und I . . .
4t Brod aus / % Korn-Mehl I bestehend
Loth Quint
5 2 Wafferweck
4 3 Milchbrov . . .
andern Städte und Orte des Kreises
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfund
ft ft ff ff
1/ ff ff ff
kr.
16
20
24
26
fr.
5i
11
6!
13
1
1
. ' Bei einer Quantität Fleisch »an 10 Pfunb bürfen im steigenben unb fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/. Pfund Zugabe
vestnvuch fern. a
Gerichtliche unb Privat Bekanntmachungen.
Edittalladung.
1616) Die Erben des N. Gerkh zu Frankenbach haben den Birken-Niederwald die sog. Gertd'sche Erlenyecke in Königsberger Gemarkung, Flur IX Nr. 67 9418 DSlftr., an die Gemeinde Frankenbach verkauft, ver- mögen aber nicht genügend nachzuweisen, daß sie Alleineigenthümer des fraglichen Waldes sind. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an die sog. Gerth'- sche Erlenhecke zu bilden vermeinen, aufgefordert, solche innerhalb 4 Wochen vom ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung in den öffentlichen Blättern an gerechnet, so gewiß dahier anzumelden und zu begründen, als sonst, unter Ausschluß hiermit, die 50 aufgetretenen Erben des N. Gerth als Alleineigenthümer des fraglichen Waldes ange- sehen werden und der von diesen mit der
| Gemeinde Frankenbach abgeschlossene Kauf- : »ertrag genehmigt, der Kaufbrief für Vie : Gemeinde Frankenbach gerichtlich bestätigt unb der Wald dieser im Mutationsver- i zeichniß zugeschrieben werden wird.
Gießen, den 13. Mai 1864.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, v. Rots mann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.
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Versteigerungen.
\ 1567) Donnerstag den 19. v. Mts., Vormittags 9 Uhr,
soll das Kleinmachen des Holzes für die städtischen Schulen öffentlich versteigert wer- den. Gießen, den 11. Mai 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
Grassamen-Versteigerung im Forste Gießen.
1614) Freitag den 10. Juni l. I., Vormittags 10 Uhr,
soll auf unserem Bureau die diesjährige Grassamen - Erndte im Domanialwald der Großherzoglichen Oberförsterei Schiffenberg öffentlich versteigert werden.
Die Großherzoglichen Forstwarte Schlag zu Baumgarten und Menges zu Großen- Linken werben bie betreffenden Distrikte auf Verlangen vor dem Termin vorzeigen.
Gießen, den 13. Mai 1864.
Großherzogliches Forstaml Gießen, v. B u s e ck.
1606) Freitag den 20. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr,
soll die Grasnutzung von den Böschungen


