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Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorichrtfts« mäßig« Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonntrt man stch bei allen Postämtern. — 3n Gießen bei der Erhedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä 73» Samstag den 17. September 1S64.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 4799.
Betreffend: Den im Jahr 1864 abzuhaltenden Recrutirungsrath für die Provinz Oberhessen.
Gießen, am 14. September 1864.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Sitzungen des diesjährigen Recrutirungsraths für die Provinz Obcrhessen werden vom 10. bis zum 14. Oktober abgehalten und es sollen
angenommen werden.
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Kreise Alsfeld und Grünberg,
„ Biedenkopf und Lauterbach,
„ Büdingen, Nidda und Schotten,
„ Friedberg und Vilbel,
„ Gießen und Böhl
Vorstehendes haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell zu laden sind, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Recrutirungsrath erscheinen und daselbst Reklamationen vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung stch unterziehen wollen, den 14. Oktober l. I., Morgens halb acht Uhr, auf dem Regicrungsgcbäude dahier, versehen mit einem versiegelten, von der betr. Großherzoglichen Bürgermeisterei ausgestellten, Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reklamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelden haben.
Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich rc. zuriickgcwicfenen Recruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Recrutirungsrath erscheinen muffen, ebenfalls mit einem verschlossenen, von der betr. Bürgermeisterei ausgestellten, Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 14. Oktober l. I., Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich einzufinden.
Sollte Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sind, in seine Heimath zurückgekehrt sein, so haben Sie diese Leute an den Recrutirungsrath vorzuladen und uns von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.
Die in dem angefugten Verzeichniß aufgeführten Personen haben Sie auf den oben bestimmten Tag — 14. October — vor den diesjährigen Recrutirungsrath zu laden und daß die Ladung gehörig erfolgt ist, dieses in den zu erstattenden Berichten zu bemerken. Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement vor dem Recrutirungsrath erscheinen, haben stch der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist.
Uebcr den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts, sehen wir längstens bis zum 30. September d. I. Ihren bcrichtlichen Anzeigen entgegen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs • Rath.


