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für die
Stadt und den Kreis Gietzen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige tritt der »orfchrists- mäßige Poftauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bet der Erpedition (Eanzleiberg 8it. B. Nr. 1).
J|g AI Samstag -SN 16 April 1S64.
Fleischpreise vom 16. April 1864 an:
1 Pfunv Kalbfleisch 7 fr.
Amtlicher The
i l.
Zu Nr. K. G. 1920. Gießen, am 12. April 1864.
Betreffend : Die Beitreibung der Gemeinde-Einkünfte; insbesondere die Anstellung der Kreisboten.
Das ' *
Groß herzogliche Kreisam 1 Gießen
an
Grüningen,
Hattenrod, Hausen, Holzheim, «ich, Münster, Nieder-Bessingen,
Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen, Steinbach und Watzenborn-Steinberg
Albach,
Bersrod mit Winnerod, Burkbardsfelden, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich,
die Grösstmöglichen Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmer dieses Kreises.
Durch die Versetzung des bisherigen Kreisboten Lang haben wir uns veranlaßt gesehen, die Gemeinden unsers Kreises unter die beiden Kreisboten Steter zu Lich und Schneider dahier zu vertheilen. Dem Kreisboten Steter sind die Gemeinden
zugetheilt, alle übrigen Gemeinden aber dem Kreisboten Schneider überwiesen. Wir setzen Sie zu Ihrem Bemessen hiervon in Kenntniß.
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Eine kleine braune wollene Schürze, ein Ohrring (von Messing), ein Stückchen gelbes Futter, zwei große Schlüssel (zusammengebunden), zwei kleine Hohlschlüffel (zusammengebunden), ein Stock, ein ©immer (im Verwahr des Finders), eine Rodhacke und werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver
langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 15. April 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictslladungen.
Aufforderung.
1185) Forderungen jeder Art an den Nachlaß der Wutwe des Portiers Friedrich Martin Schelv dahier sinv sogewiß binnen 14 Tagen dahier zur Geltung zu bringen,
widrigenfalls sie bei Vertheilung des Nachlasses keine Berücksichtigung finden werden.
Gießen, den 13. April 1864.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Sch inalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Oeffentliche Aufforderung.
1184) Philipp Jacob Holler aus Bicken im Nassauischen wurde im Jahre 1861 Ortsbürger in Klein-Linden und tict- heirathcte sich sodann mit Katharina Elisa- bctha, Tvchter des Philipp Großer von da.


