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Anzeigtblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiderg Lit. B. Nr. 1).

JIsL 33. Samstag den 9. Juli 1864L

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Parzellenvermessung in der Gemarkung Alten-Buseck und die Anlegung von Flur- und Gewannwegen daselbst.

Dst nach den Beschlüssen der Commission feftgestellten Entwürfe für die Anlegung von Flur- und Gewannwegen und Abzugs­graben in den Fluren XIII und XIV der Gemarkung Alten-Buseck liegen nebst dem Berathungs - Protokolle der Commission und den Flächeninhaltsverzeichnissen und Taxationen der Grundstücke auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Alten-Buseck während der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, vom 23. d. Mts. beginnend, offen.

Zur Borbringung von Reelamationen wird Termin auf

Mittwoch den 24. August d. I., Vormittags 9 bis Nachmittags 1 Uhr, in dem Bürgermeisterei-Bureau zu Alten-Buseck anberaumt, mit dein Anfügen, daß von Denjenigen, welche in diesem Termin keine ckieelamation erheben, angenommen werden wird, daß sie mit Der Ausführung des Entwurfs einverstanden sind.

Gießen, den 18. Mai 1864. Großherzogliches Kreis amt Gießen.

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein kleines Körbchen, ein seidenes Halstüchelchen, ein kleiner Zuber, eine eiserne Kette, ein ledernes Täschchen, ein buntes baumwollenes Taschentuch, ein Geldbeutel mit einem Farbzeichen uno 4 Kreuzern, ein altes Taschenmesser und ein Schlüssel und ein schwarzer Strohhut.

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver­langen an die Finder zurückgegeben over später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 8. Juli 1864. Großherzogliebe Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edirlttlladungen.

Das Sckuldcnwesen des Jost Wag­ner in Allenborf a. v. Lda.

2194) lieber das sehr geringfügige und sehr überschuldete Vermögen des Metzgers und Wirths Jost Wagner zu Allendorf an der Lumda ist von Großherzoglichem Hofgericht Der Provinz Oberhessen der förm- liche Concurs erkannt worden.

Mit dem Bemerken, daß die von der Ehe- frau desselben geltend gemachte Einbringens- forderung allein schon dessen Aetiv-Vermö- gen bedeutend übersteigt, werden daher alle Diejenigen, welche demungeachtet Forde­

rungen an die Coneursmaffe des genannten Jost Wagner zu machen beabsichtigen, auf­gefordert, diese Forderungen

Montag den 8. August dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, dahier bei Vermeidung des sonst stillschwei­gend eintretenden Ausschlusses mit densel- ben von der Coneursmasse, anzumelden, auch etwaige Vorzugsansprüche bezüglich ihrer Forderungen bei Vermeidung Der Nichtbe- rücksichtigung in Diesem Termin anzuzeigen unD zu begrünDen.

Zugleich soll in Dem genannten Termin ein Vergleich zur Beseitigung Des ferneren Concursverfahrens versucht unD im Fall

! Des NichtzustanDekommenS Beschluß über Die ! fernere Behandlung des Coneurses, nament- ! lich über die Wahl eines MasseeuratorS u. gefaßt werden.

Es werden daher alle Gläubiger, welche sich in Den ConeurS einlaffen wollen, auf« gcforDert, zu Diesen VerhanDlungen im Termin persönlich oder Durch gehörig Be­vollmächtigte zu erscheinen, wiDrigenfallS sie als Den Beschlüssen Der Mehrheit Der er­schienenen Gläubiger beitretenD angenom­men werben.

Gießen, am 3. Juli 1864.

Großherzogliches Landgericht Gießen. P loch.