Dir Wirkung der protestativischen Eintragung besteht darin, daß dem Gläubiger sein Pfand- oder Hypothekenrecht in vollem Umfangt erhalten wird, und daß er hei späterem vollständigen Nachweise dessen definitive Eintragung an der werden hi^durch^mit^"m'Bnnerk^/ zur Kenntniß des betheiligten Publikums gebracht, daß die sechsmonatliche Anmeldung-Sfrist mit dem 1. Oktober d. I., mit welchem da« Gesetz in Kraft tritt, beginnt.
Ehrenbreitstein, den 27. Juni 1864. Königlicher Justrz-Senat.
ST iM (gez. von S ch w a r z k o p p e n.
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Schar mann, Gerichts-Accessist.
Gerichtliche «nd Privat. Bekanntmachungen.
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■ - 2844) Die nachverzeichneten städtischen Gelder: r
1) Schulgelder ans den städtischen Schulen und der Realschule pro 2. Quartal 1864,
2) die rückständigen Communalsteuern pro 2. Ziel 1864,
3) sämmtliche Holzsteiggelder, den 1. d. Mts. fällig gewesen, und
4) Pachtgelder von verliehenen Grundstücken,
können in den ersten 8 Tagen, noch ohne Kosten, zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden. ,
Wefien, am 5. gewertet 1864., ,
MN" Die Aufnahme des Obstbaum- bestandeö in der Gemarkung Gießen.
2794) Unter Bezug auf unser Ersuchen vom 15. August d. I., Anzeigeblatt Nr. 67, bringen wir die balvmöglichste Einlieferung der Verzeichnisse über die Odstbaumbestänve der hiesigen Grundbesitzer hiermit in Erinnerung. Gießen, den 31. August 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
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Cöln-Gießener Eisenbahn.
2763) Vom 1. September er. ab findet eine direkte Personen- und Gepäck-Expedition zwischen der diesseitigen Station Gießen und der Station Coblenz der Rheinischen Bahn via Wetzlar — Oberlahnstein Statt. Für diese Route kommen auch Retourbillete mit ötägiger Gültigkeitsdauer für I. und II. Wagenklaffe und mit 3tägiger Gültigkeit für die III. Claffe zur Verausgabung.
Auf jedes Billet werden 50 Pfund Freigepäck gewährt.
Cölü, den 25. August 1864.
Die Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft.
Edictaliadungen.
Oeffentliche Aufforderung.
2866) Die Jntestaterben des dahier am 24. Juli l. I. verstorbenen Vetcrinärarztes, Hermann Pilger, haben die Erbschaft desselben theils ganz ausgeschlagen, theils unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Es werden deshalb alle Dice jenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß
de« Verstorbenen zu bilden glauben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß innerhalb vier Wochen, vom Tage des ersten Erscheinens in diesem Blatte, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, als dieselben sonst bei der Vertheilung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.
Gießen, den 2. September 1864.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.
Aufforderung.
2867) Alle Forderungen an den Nachlaß der Wittwe de« früheren Großherzoglichen Landgerichts-Assessors Sartorius sind sogewiß binnen 14 Tagen — vom Tage des ersten Einrückens dieser Aufforderung an gerechnet — bei dem unterzeichne- ten Gerichte anzumelden, als sonst bei dem Abschlüsse des Inventars und der Verthei« lung der Masse keine Rücksicht auf dieselben genommen werden kann.
Gießen, am 31. August 1864.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
______________Muhl.__________ Oeffentliche Aufforderung.
2762) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über den um 851 sl. 59'/, fr. überschuldeten Nachlaß des Heinrich Böß von Grünberg den förmlichen Conkursprozeß erkannt. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an jenen Nachlaß glauben bilden zu können, aufgefordert, solche unter Angabe und Begründung ihrer etwaigen Vorzugsrechte im Termin
Donnerstag den 13. Oktober d. I., Morgens 9 Uhr, geltend zu machen, widrigenfalls stillschweigend Ausschluß von der Masse erfolgt.
In demselben Termin soll über die definitive Ernennung eines MassecuratorS, über
Genehmigung der stattgehabten Versteige» rungen und die Wahl eines Gläubiger- ausschusses verhandelt, auch ein Arrangement nochmals versucht werden und werden die nur schriftlich Liquidirenden, als den Be» schlüffen der Mehrheit beitretcnd, erachtet.
Grünberg, den 19. August 1864.
Großherzogliches Landgericht Grünberg. Or. Ort wein, Eckstein, Landrichter. Landger.-Asseffor.
Versteigerungen.
Grummetgras-Versteigerung bei der Stadt Gießen.
2861) Montag den 12. und Dienstag den 13. September 1. I.,
von Morgens 9 Uhr an, soll das Grummetgras von den städtischen Wiesen versteigert werken, als:
Montag den 12. September von den Wesen vor der Neustadt, am Neuenweger Thore, am Firrstenbrunnen, im Wieseckthale und Hegflrauch;
Dienstag den 13. September von den Ochsenwiesen, den Wiesen im vorderen und hinteren Siolzenmorgen, am Altentisch und im Fernewalv.
Die Zusammenkunft ist am ersten Tage am Neustadter Thore und am zweiten Tage in den Ochsenwiesen.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 5. September 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mrs f V o g t.
2860) Montag den 12. September, Nachmittags 2 Uhr,
soll in der Wohnung des Herrn Conrad Beppler der Nachlaß des Conrad Leppler I.,


