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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgang« für Einheimisch« 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt ver Vorschrift«, mäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man iich bet allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition fCanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
j|ß 28» Mittwoch den « April 1864*
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 1752. Gießen, am 4. April 1864.
Betreffend: Die Musterung der Militärpflichtigen vom Jahr 1864.
Das
Grsßherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Groscherzogirchen MrgkrmtPcrrien des Kreises.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Jahres 1864, sowie die Prüfung der Excapitulanten-Einsteher wird im Kreise Gießen den 3., 4., 6 , 7., 9. und 10. Mai laufenden Jahres in loco Gießen vorgenommen und es
sollen gemustert werden:
1) Dienstag
Albach,
Mendorf g. d- Lahn,
Mendorf a. d. Lda-, Alten-Buseck,
den 3. Mai die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:
Daubringen, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen.
Bersrod und Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Crumbach,
Annerod,
4. Mai die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:
2) Mittwoch den
Gießen.
mit
Fellingshausen,
rigen Theil der
6. Mai die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:
dem
Rodheim mit
Ruttershausen,
Frankenbach, Garbenteich,
Klein-Linden, Königsberg, Lang-Göns.
Großen-Buseck, Großen-Linden, Grüningen, Hattenrod,
Leihgestern, Lich, Lollar, Mainzlar,
5) Montag
dazu gehörigen
Gemeinden: Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen.
Theil der Bieber, Rödgen,
Gemeinden:
Waldgirmes,
Watzenborn und Steinberg, Wiesest.
4) Samstag den
: dem dazu gehö-1 Bieber,
3) Freitag den
den 9. Mai die Militärpflichtigen aus den
Staufenberg,
Steinbach, Trohe,
Hausen, Hermannstein, Heuchelheim, Holzheim,
7. Mai die Militärpflichtigen aus den Münster, Naunheim, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen,
Die Loosziehung der Militärpflichtigen findet Dienstag den 10. Mai statt.
Vorstehendes wollen Sie in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen und mit den Militarpflisttigen, von welchen Jeder, der zu Hause sich befindet, einzeln zu laden ist, auf den bezeichneten Musterungs- und Loosungstag Morgens hall» acht Uhr pünktlich im Musterungslokal - Rathhaus - sich einfinden. Die auswärtigen Couscriptionspflicht,gen haben Sie, wenn der Aufenthaltsort derselben bekannt ist und nicht vertreten werden, sofern diese keine Eltern oder Verwandten haben, die sie von der Zeit der diesjährigen Musterung in Kenntniß setzen können, entweder direct zu dieser vorzuladen, vecr durch ^er-


