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1. 445-451
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tfcSc" An unsere geehrten Abonnenten!
Durch ein Versehen sind viele Abounements-Quittungen vom II. Semester 1864, anstatt vom I. Semester 1864, von uns ausgegeben worden; wir erklären dieselben hiermit für ungültig und bitten die geehrten Abonnenten, welche solche ungültige Quittungen im Besitz haben, dieselben gegen gültige bei uns umtauschen zu wollen.
Die Expedition des Anzeigeblattes.
Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mai: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedttion (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1);
Jtfi. 2» Mittwoch den 6. Januar U8f>-5L
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Zwei Stempelbogen (1 ä 1 fl. uno 1 h 6 fr.), ein Rock, eine Pflugschaar, ein kleines Portemonnaie von braunem Leder mit einigem Geld, ein carirtes seidenes Halstüchelchen, ein rother Palentin, eine Brille, eine hellgraue Pelzstola und ein kleines Hohlschlüffelchen.
Die Eigenthümer werden aufgefordcrt, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände aus Verlangen an die Finder zurückgcgebcn oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 5. Januar 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
43) Die am 30. December v. I. fällig gewesenen Holzsteiggelder können in den ersten acht Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 5. Januar 1864. Der Stadt-Einnehmer:
Enders.
36) Die
Gewerbepatente für das Jahr 1864 sind bei der Großherzoglichen Steuereinnehmerei I dahier bei der Einzahlung der direeten Steuern für den Januar 1864 in Empfang zu nehmen und die Stempelge- bühren dafür gleichzeitig zu entrichten.
Gießen, den 4. Januar 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.; Vogt.
1) Der Pfandschein Nr- 70937 über' Das Beschädigen der Banquette UNd eine goldene Cylinderuhr, eine Damenuhr, ... . ,_______
zwei goldene Ketten und eine silberne Repe- ! Graben an den Vicmalwegen. tiruhr ist angeblich verloren worden. Wer 3680) In neuerer Zeit sind die Fuß- Ansprüche an denselben bilden zu können wege und Gräben an den Vieinalwegen glaubt, muß solche innerhalb 14 Tagen durch Fuhrwesen nicht unbeträchtlich beschä- dahier zur Anzeige bringen1, als sonst das digt worvui. Es veranlaßt uns dieses, die Pfand verabfolgt wird. hiesigen Einwohner darauf aufmerksam zu
Gießen, den 30. December 1863. machen, daß das Fahren auf den Fußwegen Die Pfanddausverwaltung. ] der Vicinalstraßen und das Ueberfahren der Bieler. Pfeil. ! Gräben an solchen mit Strafe bedroht ist


