Der Stadt-Einnehmer: Enders.
zur hiesigen Stadtkaffe bezahlt werden. Gießen, am 1. Mai 1863.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1357) Die Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro I. Quartal 1863 können
^nannten Ballons, sondern in viereckigen, nicht über 25 Pfund haltenden starten Blechflaschen, und diese mcht ttt Korben nut 8u oder Sttoh verpackt, sondern in eng anschließenden Kisten von Holz dem Transport zu überweisen, und diese an dem Orte chrer Bestimmung in der Holzkiste an einem kühlen Orte, am besten im Keller, und von le.cht brennbaren Substanzen ent ernt auf. iithpmabrpn und das Einfüllen in kleinere Gesäße am besten nur am Tage oder wenn n'othig bei Nacht, nur Mit Gebrauch einer gut geschloffenen Laterne vorzunehmen. Die Ausmündung dieser Flaschen erhält zweckmäßig dieselbe Form, wie die der weiter unten bezeichneten^ ttclneren^Vorrathsfl ^riMtWD^nungen werden am geeignetsten runde Blechflaschen von ungefähr 1 Maaß Inhalt, von der durck die beiqeqebene Zeichnung*) dargcstellten Form, und zum Einfüllcn tn die Lawpenglaser Emfullkannchen von Blech, v Schoppen baüend, von der abaebildeten Form angewendet. Diese Form ermöglicht die leichteste Handhabung und die Ausmun. duna de/Vorrathsflasche in Verbindung mit der Eingußröhre des Einfüllkännchens, verhindert das Ablauten des sehr dunnflufsigen Erdöl«^ wMes b Awvendung eines j den anderen Gefäßes, namentlich der steinernen Krüge und Glasbouterllen mit umgebogenem Nnndench »uvermechmist und in der Regel durch Verbreitung des OeleS zu zufälliger Entzündung desselben Veranlassung g-ebt.
3) Man We di! Gl'äs!r der Lampen" nur so weit mit dem Oele an, daß mindestens noch /.Zoll RäumenMes leer bleibt und brenne das Oel nur so weit aus, daß der vorhandene Docht noch in das vorhandene Oel reicht rmd schließe beim «nMt/n her stamve nach einiaem Erkalten des Brenners die Avsmündung des Dochtes Mit einem gut schließenden Blechdeckel.
' 41 Alle rum Reinige/der Lampe benutzten Lappen und Papiere verbringe man sogleich in feuerfeste Behälter, Aschenkasten re., h p-j jmmerbin nur langsam verflüchtigt, und sich deshalb derartiges Material, selbst nach längerer Zeit bei Annäherung
”Äf,nS?n tarn ; b,-b» »crmdw man (1,ef«lda Mi, dnrch L,°-i d,,-ck,.n M.d, drunaenen Kleidunasstücken in unmittelbare Nähe eines brennenden Lichtes oder eines Feuers zu kommen. Diese Nichtbeachtung dieser Vorsicht ist höchstwahrscheinlich die nächste Ursache der bis jetzt vorgekommenen Verbrennungen und vermeintlichen Explosionen.
f und vergißt man überhaupt nicht, daß das Oel, wie das Terpentin-Oel und der
, «n 1U ten entründbaren Flüssigkeiten gehört, so ist die Anwendung desselben in Privatwohnungen durchaus gefahr-
los C unb empfiehlt sich dieses Belcuchtungs-Material außer durch Wohlfeilheit und reinlichen Gebrauch, besonders noch dadurch, daß dasselbe in M construirten Lampen gebrannt, ein intensiveres und reineres Licht liefert, al- d.e beste Leuchtgasflamme.
" Diese Zeichnungen können bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen eingcsehen werden.
Einträge in das Firmenregister des Großh. Stadtgerichts Gießen.
Am 2 4. April 1863 wurden eingetragen:
1) Carl und Wilhelm Busch, Wilhelm Nehmeier u. Heinrich Jughardt, sämmt- lich in Gießen wohnhaft, Inhaber einer Tabak-und Cigarrenfabrik, mit der seit dem 1. Juli 1857 bestehenden Firma: „Busch Söhne, Nehmeier & Jug- Hardt." Jedem der 4 Gesellschafter steht das Recht zu, die Firma zu zeichnen.
2) Carl und Wilhelm Busch, Inhaber einer Strumpfwaaren-, Colonialwaa- ren-, Cigarren-, Tabak» und Wein- Handlung zu Gießen, mit der seit dem 1. November 1850 bestehenden Firma: „I. A. Busch Söhne." Jeder der Gesellschafter ist berechtigt, die Firma zu zeichnen.
3) Heinrich Martin Jughardt, Färber und Ellenwaarenhändler zu Gießen, mit der Firma: „H. M. Jughardt", welche seit dem 1. Mai 1848 besteht.
4) Heinrich Schmidt, Uhrmacher und Uhrenhändler zu Gießen, mit der seit 1844 bestehenden gleichnamigen Firma.
5) Israel Klebe, Fellhändler zu Gießen, mit der seit dem 19. October 1858 bestehenden Firm: „I. Klebe."
Am 27. April 1863:
6) Ludwig Jahreis zu Gießen. Derselbe treibt Handel mit Specereiwaaren, Leinwand, Liqueuren und Mineral- wassern, unter der seit 1835 bestehen- den gleichnamigen Firma.
7) Eduard Lind, Hofconoitor zu Gießen, Inhaber einer Conditorei mit der Firma: „Ed. Lind", welche seit 1851 besteht.
8) HeinrichKühn, Buchbinder undSchreib- Materialienhändler zu Gießen, mit der seit 1844 bestehenden Firma: „H. Kühn."
Am 28. April 1863:
9) Johannes Sauerbier, Müller, sowie Mehl- und Brodhändler zu Gießen, mit der seit 1843 bestehenden Firma: „I. Sauerbier."
10) Heinrich Pepler, Tapezier nnd Möbel- Händler zu Gießen, mit der seit October 1861 bestehenden Firma: „H. Bepler."
11) Ludwig Kohlermann, Inhaber eines Specerei- und Kurz-Waaren-Geschästs zu Gießen, mit der seit dem 28. April 1863 bestehenden Firma: „L. Kohlermann" (früher Friedrich „Kohlcr- mann Wittwe").
12) SeligmannFrcnsdorf, Rindviehhändler, sowie Inhaber eines Specerei- und
Mehl-Geschäfts zu Lang-Göns, mit der seit 1852 bestehenden Firma: „Selig. Frensdorf."
13) Georg Burckhardt zu Gießen, Mecha- nikus, sowie Inhaber einer Tabak- und Cigarren-Handlung, mitderFirma: „Gg. Burckhardt", welche seit Juli 1848 besteht.
Am 30. April 1863:
14) Ludwig Keßler, zu Gießen wohnhaft Backsteinfabrekant, sowie Inhaber ein« Handlung mit irdenen Geschirr- wtl Steingut-Waaren, mit der seit 1843 bestehenden Firma: „L. Keßler."
15) Peter Herbert, Schuhmacher, sowie Inhaber einer Schuh-Handlung jt Gießen, mit der seit 1845"bcstehendk« Firma: „P. Herbert."
16) Wilhelm Schaffstädt Wittwe, Caroline geb. Holzer, Inhaberin einer Gold- und Silber-Waaren-Handlung zu Gießen, mit der seit 1852 bestehend« Firma: „W. Schaffstädt."
17) Christian Reiber, Tapezier, soM Tapeten- und Möbelhändler S“ Gießen, mit der seit 1840 bestehend« Firma: „Chr. Reiber."
Gießen, den 30. April 1863. Großherzoglichcs Stadtgericht Gieß«.
(1366) Muhl.


