Abschnitt XIII.

Von den Krankenwärtern und Wärterinnen.

§. 74. Die gewerbsmäßige Pflege von Kranken, Wöchnerinnen und Neugeborenen nebst den dahin gehörigen Hülfeleistungen bedarf einer auf Grund eines kreisärztlichen Zeugnisses erthcilten Concession und darf nur von streng unbescholtenen, verschwiegenen Leuten, welche die sonst nöthigen körperlichen und geistigen Eigenschaften besitzen, ausgeübt werden.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Bcssungen, den 25. Juni 1861.

(L. S.) LUDWIG. ». Dalmigt.

Bekanntmachung, die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1861 betreffend.

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 21. k. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht unv längstens bis zum 16. November d. I. geltenv gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, den 24. August 1861.

Großherzogliches Universitäts - Gericht.

, Haberkorn. (1946)

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1935) Von der jüngst veranstalteten neuen Auflage der Postcurskarte des Fürst­lich Thurn- und Taxis'schen Postbezirks, nach dem Stande vom 1. August 1861, werden von den Poststellen vierzehn Tage lang Exemplare käuflich abgegeben.

Der Erlaßpreis der Postcurskarte beträgt:

für alle drei Abtheilungen der­selben .......45 fr.

für die Abtheilung I allein . 21

für jede der beiden Abtheilungen

II und III.....12

Darmstadt, den 21. August 1861.

Großherzogliches Ober-Post-Amt.

Reuning.

vdt. Silz.

Mausevertilgung!

1925) Da von vielen Grundbesitzern hiesiger Gemarkung die vorgeschriebene An­zahl Mäuse (20 Stuck auf den Normal­morgen) noch nicht geliefert worden ist, so werden sie hierzu mit Bestimmung einer Frist von 8 Tagen nochmals aufgefordert. Nach Ablauf dieser Zeit muß die festgesetzte Ent­schädigung von 1 fr. für das nicht gelieferte Stück bezahlt werden.

Dany wird weiter bekannt gemacht, daß auf Rechnung der Statt ferner noch Mäuse gegen 1 hlr. Vergütung vom Stück gelie­fert werden können.

Gießen, den 23. August 1861.

GroMrzogilche Bürgermeisterei Gießen. ___ E b e l,

Nachtwachepersonal.

1955) Das hiesige Publikum wird be­nachrichtiget, daß Balthasar Hinkler hier als Nachtwächter verpflichtet worden ist.

Gießen, den 27. August 1861.

Großherzogljche Bürgermeisterei Gießen. Ebel.

Versteigerungen.

Grummetgras - Versteigerung bei der Stadt Gießen.

1937) Montag den 2. und Dienstag den 3. September 1861,

von Vormittags 9 Uhr an, soll das Heugras von den städtischen Wie­sen öffentlich versteigert werden, unv zwar:

Montag den 2. September von den Wiesen vor der Neustadt, am Neuenweger Thor, am Fürstenbrunnen, im Wicseckthale und Heegstrauch;

Dienstag den 3. September von den Ochscnwiesen, den Wiesen im vor­deren und Hinteren Stolzenmorgen, am Altentisch unv im Fernewalv.

Die Zusammenkunft ist am ersten Tage am Neustävter Thore unv am zweiten Tage in den Ochsenwiesen.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 26. August 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Ebel.

Vergebung von Bauarbeiten bei der Stadt Gießen.

1922) Donnerstag den 29. August 1861, res Morgens 9 Uhr,

sollen auf dem Rathhause dahier die zur Restauration der Friedhofskirche erforderlichen

Arbeiten, als:

Zimmerarbeit, vcranschl. zu 597 fl. 30 fr

Maurerarbeit, ,, 312 15

Schreinerarbeit, Schlosserarbeit, Weißbinderarbeit, Glaserarbeit,

Dachdeckerarbeit, Spenglerarbeit, Glockengicßerarbeit, schlagt zu . . .

639 48 146 40 385 30 184 48 290 32 37 52

veran-

. . HO fl. -

an den Wenigstfordernden öffentlich verge­ben werden.

Die desfallsigen Kostenüberschläge liegen zur Einsicht bei uns offen.

Gießen, den 23. August 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _________________Ebel._____________ 1951) Donnerstag den 5. September d. I., Vormittags,

sogleich nach Beendigung der Grasverstei­gerung von den fiskalischen Wiesen zu Wie- seck soll das diesjährige Grummetgras von den ehemals Rathschöff Seipp'schcn Wiesen versteigert werden, wovon man Steiglieb­haber hiermit in Kenntniß setzt.

Gießen, den 27. August 1851.

C. Weivig, Ortsgerichtsmann.

Main - Weser - Bahn.

1963) Montag den 2. September, Vormittags 9 Uhr,

sollen die in dem Einschnitte am Rodberg stehenden Korbweiden an Ort und Stelle nochmals versteigert werden. Die Zusam­menkunft ist am Bahnwarthaus Nr. 165.

Gießen, den 27. August 1861.

Der Großherzogliche Bahn-Ingenieur des Bahnbczirks Gießen: Hochgesand.

Feilgebotenes.

1947) Weißen und rothen Bur­gunder-Essig, sowie auch Wein-Essig und Einmach-Essig, empfiehlt _________________L. Jahreis.

1945) Ein Haufen guter Dünger ist billig zu verkaufen. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts.

1953) 60 Malter sehr gute rothe und weiße Kartoffeln, 35 Malter Hafer und 15 Fuder Hafer- und Gerstenstroh sind zu ver- kaufen bei Emil LooS.