Ausgabe 
27.11.1861
 
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rann und die Versicherungs-Anstalt demzufolge die für Jenen bezahlte Vertretungssumme aus der Einstandskasse wieder zurückerhält.

§. 15. Wenn dagegen der Versicherte erst nach dem Schlüsse der Sitzungen des Recrutirungsraths für un­tauglich erklärt wird, wenn er erst an oder nach dem Tage der nächsten allgemeinen Truppenergänzung stirbt, oder sonst seiner Militärpflicht entledigt, oder in das Depot gesetzt wird, oder wenn die Gründe zur Erhebung eines Anspruchs auf Rückzahlung der Einlage erst nach dem Schlüsse der Sitzungen des Recrutirungsraths eingetreten sind, für den betreffen- den Militärpflichtigen aber bereits ein Stellvertreter angenommen ist, der für einen anderen Militärpflichtigen nicht mehr verwendet werden kann, so werden hierdurch die Verbindlichkeiten des Versicherers oder der Erben oder sonstigen Rechts­nachfolger desselben gegen die Anstalt nicht aufgehoben.

2) Der §. 23 der Statuten erhält folgenden Zusatz:

Wird nach der ordentlichen Truppenergänzung noch eine weitere Anzahl von Militärpflichtigen einberufen und in Fotze hiervon eine Nachzahlung von den Teilnehmern der Anstalt erhoben, so soll bezüglich derjenigen bei der Anstalt »». sicherten Militärpflichtigen, welche bis zu dem Tage, auf welchen das weitere Aufgebot einberufen wird, gestorben oder in das Depot gesetzt worden sind und welche nicht bereits durch die Vermittelung der Versicherungs - Anstalt einen Stellv», tretet erhalten haben, eine Verpflichtung zur Leistung dieser Nachzahlung nicht eintreten, jedoch auch eine Zurückzahlung der für dieselben geleisteten Einlage nicht stattfinden.

3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten zum Erstenmale für die Theilnehmer an der Versicherungs-Anstalt für das Muste- rungs- und Ziehungsjahr 1862.

Darmstadt, den 26. October 1861.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. D a l w i g k. Hallwachs.

Glftev Hauptrechenschaftsbericht

der Großherzoglichen Centralbehörde des Vereins zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Großher- zoglichen Landes- und Provinzial-Strafanstalten Entlassenen, für die Jahre 1857, 1858 und 1859, erstattet in der General-Versammlung zu Mainz am 3. Juli 186 L

(Fortsetzung.)

Hiervon kommen

auf die Pfleglinge der^Jahre 1857, 1858

und 1859

nach den einzelnen Bezirken:

bewilligt

an

Pfleglingen ausgenommen

in

in den Jahren

den fahren

1857

1858 1859

1857

1858

1859

A. in St

arkenburg.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

4

6 5

Bezirk

Bensheim

49

77

52 36

10

9 5

Darmstadt

102

90 23

72

12

9 2

Dieburg

88

94

25

2

2 1

Erbach

17

10

5

2

1 1

Groß-Gerau

28

18

12

3

4 4

Heppenheim

42

57 --

52

4

6 2

Lindenfels

55

72

22

___

2

Neustadt

-

24

-

6

5 1

Offenbach

51

66

12

ff

1

ff

Wimpfen

8

-

44

44 21

440

508 23

252 36

B. in Oberhessen.

1

1 4

Bezirk

Alsfeld

22

15

60

1

1 2

Biedenkopf

18

6

30

6

3 4

Büdingen

85 30

36

54

4

1 2

Friedberg

42

15

23 20

4

2 4

II

Gießen

77 30

24

32

6

3 3

n

Grünberg

59

27 30

27

10

11

* n

Lauterbach

156

143

__

2 3

Nidda

14 26

45 16

7

5 3

Schotten

109

83

64

3

1 1

Vilbel

23

15

20

1

ff

Vöhl

25

42

30 27

592

378 56

380 36

C. in Rheinhessen.

4

3

Bezirk Alzey

94

31 35

2

2 2

ff

Bingen

16

25

27

14

11 . 8

Mainz

177 20

145 32

92 49

.

2

Oppenheim

-

25

1

2

ff

WormS

7

16

21

18 12

294 20

218 7

154 49

Wiederholung:

44

44 21

A. in S t

arkenburg

440

508 23

252 36

42

30 27

B. Oberhessen

592

378 56

380 26

21

18 12

C. Rheinhessen

294 20

218 7

154 49

107

92 60

im Ganzen

1326 20

1105 26

788 11

Wir werden noch die Einrichtung treffen, daß die von den BezirksveremS- Commissionen einzusendenden Materialien zu den Rechenschaftsberichten sich auch über die Beschäftigungsweise der in Pflege befindlichen Individuen verbreiten und behalten uns deshalb für spälere Rechenschaftsablagen die statistischen Nachweise auch in dieser Richtung vor.

V. Von den in den Jahren 18571859 neu hinzugekornmenen 1135 Pfleglingen waren bestraft worden : wegen Kinderaussetzung 2, Verletzung der Amts- und Dienstehre 9, Betrug und Fälschung 52, Bettelei und Landstreiche­rei 287, Blutschande 4, Brandstiftung 5, Diebstahl und dessen Begünstigung 610, Drohung, Gewaltthätigkeit und Mißhandlung 47, Ehrenkränkung 2, Eigenthumsbeschädigung 9, Erpressung 3, Falschmünzerei 2, Meineid 28, Nothzucht 2, Straßenraub 6, Tödtung 2, Unterschlagung 44, Unzucht und Kuppelei 12, Vervortheilung der Gläubiger 1, Widersetzung 30, u. s w.

VI. Das Hauptaugenmerk der Vereinsbehörden ist stets darauf gerichtet, daß die Pfleglinge möglichst bald nach ihrer Entlassung aus den Strafanstalten in einer Weise untergebracht werden, welche ihnen eine angemessene Beschäf­tigung gewährt und fie wieder zu brauchbaren Mitgliedern der Gesellschaft zu machen geeignet ist. Inwiefern dieser Zweck in den Jahren 18571859 er­reicht worden, darüber gibt obige Rechenschaftsablage den erforderlichen Aufschluß.

Die Gesammtzahl der in Pflege befindlichen Individuen betrug während dieses dreijährigen Zeitraums 1931. Hiervon kommen in Abzug: die frei­willig ausgetretenen, die abwesenden, flüchtigen oder ausgewanderten, sowie die gestorbenen, zusammen 407, und es bleiben daher bei Beurtheijung deö Resultats der Vereinspflege nur 1524 entlassene Sträflinge in Betracht zu ziehen. Von diesen sind 125 als gebessert und der Aufsicht des Vereins ent­hoben und weitere 865 als gut bezeichnet, so daß nahezu bei z/3 der in Pflege gewesenen Sträflinge ein günstiger Erfolg erwirkt worden ist oder zu erwarten steht. Diese Angaben stützen sich auf die von uns am Schluffe jeden Jah­res über sämmtliche in Pflege befindlichen Individuen von den Bezirksvereins- Commissionen eingezogenen Nachrichten, welchen neben den eigenen Wahrneh­mungen noch die amtliche Auskunft der Aufseher, Geistlichen, Bürgermeister oder sonstigen, mit den Verhältnissen der Pfleglinge vertrauten zuverlässigen Personen zu Grunde liegt.

Unzweifelhaft könnte ein noch günstigeres Resultat erzielt werden, wenn eS thunlich wäre, die Pfleglinge möglichst entfernt von ihren Heimathsorte» unterzubringen. Gerade der Heimathsort war ja in der Regel der Schauplatz der Vergehungen, wegen deren sie bestraft worden sind, da treffen sie ihre ehemaligen Genossen und Spießgesellen; gerade da sind sic der allgemeinen Verachtung verfallen und gerade da ist es am schwierigsten, für sie Arbeit zn finden. Es wäre dies um so wünschenswerther, als ja die Erfahrung lehrt, daß eine völlige Veränderung in den äußeren Verhältnissen bei manchen Men­schen einige Veränderungen in ihrem Innern bewirkt und hierdurch zur Besse­rung führt. (Fortsetzung folgt.)

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