rann und die Versicherungs-Anstalt demzufolge die für Jenen bezahlte Vertretungssumme aus der Einstandskasse wieder zurückerhält.
§. 15. Wenn dagegen der Versicherte erst nach dem Schlüsse der Sitzungen des Recrutirungsraths für untauglich erklärt wird, wenn er erst an oder nach dem Tage der nächsten allgemeinen Truppenergänzung stirbt, oder sonst seiner Militärpflicht entledigt, oder in das Depot gesetzt wird, oder wenn die Gründe zur Erhebung eines Anspruchs auf Rückzahlung der Einlage erst nach dem Schlüsse der Sitzungen des Recrutirungsraths eingetreten sind, für den betreffen- den Militärpflichtigen aber bereits ein Stellvertreter angenommen ist, der für einen anderen Militärpflichtigen nicht mehr verwendet werden kann, so werden hierdurch die Verbindlichkeiten des Versicherers oder der Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger desselben gegen die Anstalt nicht aufgehoben.
2) Der §. 23 der Statuten erhält folgenden Zusatz:
Wird nach der ordentlichen Truppenergänzung noch eine weitere Anzahl von Militärpflichtigen einberufen und in Fotze hiervon eine Nachzahlung von den Teilnehmern der Anstalt erhoben, so soll bezüglich derjenigen bei der Anstalt »». sicherten Militärpflichtigen, welche bis zu dem Tage, auf welchen das weitere Aufgebot einberufen wird, gestorben oder in das Depot gesetzt worden sind und welche nicht bereits durch die Vermittelung der Versicherungs - Anstalt einen Stellv», tretet erhalten haben, eine Verpflichtung zur Leistung dieser Nachzahlung nicht eintreten, jedoch auch eine Zurückzahlung der für dieselben geleisteten Einlage nicht stattfinden.
3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten zum Erstenmale für die Theilnehmer an der Versicherungs-Anstalt für das Muste- rungs- und Ziehungsjahr 1862.
Darmstadt, den 26. October 1861.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. D a l w i g k. Hallwachs.
Glftev Hauptrechenschaftsbericht
der Großherzoglichen Centralbehörde des Vereins zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Großher- zoglichen Landes- und Provinzial-Strafanstalten Entlassenen, für die Jahre 1857, 1858 und 1859, erstattet in der General-Versammlung zu Mainz am 3. Juli 186 L
(Fortsetzung.)
Hiervon kommen
auf die Pfleglinge der^Jahre 1857, 1858
und 1859
nach den einzelnen Bezirken:
bewilligt
an
Pfleglingen ausgenommen
in
in den Jahren
den fahren
1857
1858 1859
1857
1858
1859
A. in St
arkenburg.
fl. kr.
fl. kr.
fl. kr.
4
6 5
Bezirk
Bensheim
49 —
77 —
52 36
10
9 5
Darmstadt
102 —
90 23
72 —
12
9 2
Dieburg
88 —
94 —
25 —
2
2 1
Erbach
17 —
10 —
5 —
2
1 1
Groß-Gerau
28 —
18 —
12 —
3
•4 4
Heppenheim
42 —
57 --
52 —
4
6 2
Lindenfels
55 —
72 —
22 —
___
2 —
Neustadt
•— -
24 —
— -
6
5 1
Offenbach
51
66 —
12 —
ff
1
— —
ff
Wimpfen
8 —
— -—
■— —
44
44 21
440 —
508 23
252 36
B. in Oberhessen.
1
1 4
Bezirk
Alsfeld
22 —
15 —
60 —
1
1 2
Biedenkopf
18 —
6 —
30 —
6
3 4
Büdingen
85 30
36 —
54 —
4
1 2
Friedberg
42 —
15 —
23 20
4
2 4
II
Gießen
77 30
24 —
32 —
6
3 3
n
Grünberg
59 —
27 30
27 —
10
11 —
* n
Lauterbach
156 —
143 —
■— —
__
2 3
Nidda
— —
14 26
45 16
7
5 3
Schotten
109 —
83 —
64 —
3
1 1
Vilbel
23 —
15 —
20 —
—
— 1
ff
Vöhl
— —
— —
25 —
42
30 27
592 —
378 56
380 36
C. in Rheinhessen.
4
3 —
Bezirk Alzey
94 —
31 35
— —
2
2 2
ff
Bingen
16 —
25 —
27 —
14
11 . 8
Mainz
177 20
145 32
92 49
.—
— 2
Oppenheim
- —
— —
25 —
1
2 —
ff
WormS
7 —
16 —
■— —
21
18 12
294 20
218 7
154 49
Wiederholung:
44
44 21
A. in S t
arkenburg
440 —
508 23
252 36
42
30 27
B. „ Oberhessen
592 —
378 56
380 26
21
18 12
C. „ Rheinhessen
294 20
218 7
154 49
107
92 60
im Ganzen
1326 20
1105 26
788 11
Wir werden noch die Einrichtung treffen, daß die von den BezirksveremS- Commissionen einzusendenden Materialien zu den Rechenschaftsberichten sich auch über die Beschäftigungsweise der in Pflege befindlichen Individuen verbreiten und behalten uns deshalb für spälere Rechenschaftsablagen die statistischen Nachweise auch in dieser Richtung vor.
V. Von den in den Jahren 1857 —1859 neu hinzugekornmenen 1135 Pfleglingen waren bestraft worden : wegen Kinderaussetzung 2, Verletzung der Amts- und Dienstehre 9, Betrug und Fälschung 52, Bettelei und Landstreicherei 287, Blutschande 4, Brandstiftung 5, Diebstahl und dessen Begünstigung 610, Drohung, Gewaltthätigkeit und Mißhandlung 47, Ehrenkränkung 2, Eigenthumsbeschädigung 9, Erpressung 3, Falschmünzerei 2, Meineid 28, Nothzucht 2, Straßenraub 6, Tödtung 2, Unterschlagung 44, Unzucht und Kuppelei 12, Vervortheilung der Gläubiger 1, Widersetzung 30, u. s w.
VI. Das Hauptaugenmerk der Vereinsbehörden ist stets darauf gerichtet, daß die Pfleglinge möglichst bald nach ihrer Entlassung aus den Strafanstalten in einer Weise untergebracht werden, welche ihnen eine angemessene Beschäftigung gewährt und fie wieder zu brauchbaren Mitgliedern der Gesellschaft zu machen geeignet ist. Inwiefern dieser Zweck in den Jahren 1857—1859 erreicht worden, darüber gibt obige Rechenschaftsablage den erforderlichen Aufschluß.
Die Gesammtzahl der in Pflege befindlichen Individuen betrug während dieses dreijährigen Zeitraums 1931. Hiervon kommen in Abzug: die freiwillig ausgetretenen, die abwesenden, flüchtigen oder ausgewanderten, sowie die gestorbenen, zusammen 407, und es bleiben daher bei Beurtheijung deö Resultats der Vereinspflege nur 1524 entlassene Sträflinge in Betracht zu ziehen. Von diesen sind 125 als gebessert und der Aufsicht des Vereins enthoben und weitere 865 als gut bezeichnet, so daß nahezu bei z/3 der in Pflege gewesenen Sträflinge ein günstiger Erfolg erwirkt worden ist oder zu erwarten steht. — Diese Angaben stützen sich auf die von uns am Schluffe jeden Jahres über sämmtliche in Pflege befindlichen Individuen von den Bezirksvereins- Commissionen eingezogenen Nachrichten, welchen neben den eigenen Wahrnehmungen noch die amtliche Auskunft der Aufseher, Geistlichen, Bürgermeister oder sonstigen, mit den Verhältnissen der Pfleglinge vertrauten zuverlässigen Personen zu Grunde liegt.
Unzweifelhaft könnte ein noch günstigeres Resultat erzielt werden, wenn eS thunlich wäre, die Pfleglinge möglichst entfernt von ihren Heimathsorte» unterzubringen. Gerade der Heimathsort war ja in der Regel der Schauplatz der Vergehungen, wegen deren sie bestraft worden sind, da treffen sie ihre ehemaligen Genossen und Spießgesellen; gerade da sind sic der allgemeinen Verachtung verfallen und gerade da ist es am schwierigsten, für sie Arbeit zn finden. Es wäre dies um so wünschenswerther, als ja die Erfahrung lehrt, daß eine völlige Veränderung in den äußeren Verhältnissen bei manchen Menschen einige Veränderungen in ihrem Innern bewirkt und hierdurch zur Besserung führt. (Fortsetzung folgt.)
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