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Gießen, am 25. November 1861.
Das ■ ■ -
Groß herzogliche Kreis «ml Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zum Zwecke der Besprechung verschiedener dienstlichen Angelegenheiten, namentlich auch bezüglich der Volkszählung, laden wir Sie auf Freitag den 29. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, zu einer Zusammenkunft auf das Rathhaus dahier ein.
K ü ch l e r. ______________________________________________________________
Gelegentlich der Zusammenkunft, Freitag den 2 9. v. Mts., soll gleichzeitig auch die Generalversammlung des landwirth- schaftlichen Bezirks-Vereins staltfinven.
Gießen, den 26. November 1861.
Der Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Gießen.
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die im December 1861 in den Zoll-Vereins-Staaten vorzunehmende Volkszählung betreffend.
Die am 3. December d. I. vorzunehmende Volkszählung in der Stadt Gießen ist uns übertragen worden.
Die bestellten Zählungs-Agenten werden am Samstag den 30. November den Hausbesitzern die mit fortlaufenden Nummer» versehenen Zählungslisten zustcllen. Die Hausbesitzer, welche so viel Zählungslisten erhalten, als Haushaltungen im Hause wohnen, behalten eine Liste für sich und stellen jedem Haushaltungsvorstanv eine solche zu. Zeder Haushaltungsvorstand hat am 2. und 3. December die Zählungsliste, nach den darin enthaltenen Andeutungen, auf's Genaueste auszufüllen und dieselbe zu unterschreiben. Am 3. December Morgens hat der Hauseigenthümer die ihm übergebenen Zählungslisten von den in seinem Hause wohnenden Miethsleuten wieder einzusammeln, dieselben zu prüfen und bereit zu legen, damit die ZählungS-Agenten, welche dieselben am 3., 4. und 5. December abzuholen haben, nicht ohne Roth aufgehalten werden.
Diejenigen Haushaltungs-Vorstände, welche etwa nicht im Stande sein sollten, die Zählungslisten auszufüllen, haben den Agenten die nöthige Auskunft zu geben, damit diese die nöthigen Einträge in die Zählungslisten machen können. In diesen Fällen ist cs also nöthig, daß jeder Haushaltungsvorstand seine Dienstboten und die bei ihm wohnenden fremden Arbeiter, Schlafleute re. nach ihren vollständigen Namen, ihrem HeimathSort, Vaterland, Alter, ihrer Confession im Voraus befragt. Wollte man da« Alles erst dann erforschen, wenn sich der Zählungs-Agent zum Abholen der Zählungslisten eingefunden hat, so würden die Agenten allzulange aufgehalten werden, eS wäre unmöglich, die mühevolle Arbeit in der gesetzten kurzen Frist zu vollenden. Auch habe» die Haushaltungs-Vorstände die Dienstbücher ihrer Dienstboten und die Aufenthaltskarten der von ihnen beherbergten Fremden bereit zu halten, damit die Agenten nöthigen Falls Einsicht davon nehmen können.
Die Gastwirthe, welche in der Nacht vom 2. auf den 3. December Fremde beherbergen, haben nicht allein deren Name», Heimath, Vaterland und Geschäft, sondern auch deren Alter und Confession aufzuschreiben. Die numerirten Zählungslisten sind gut aufzubewahren und in reinem Zustande zu erhalten, weil das Verlieren oder Verunreinigen derselben große Störung verursachen würde.
Wer das Nöthige nicht besorgt, wer die von den ZählungS-Agenten verlangt werdende Auskunft nicht bereitwillig giebt, hat zu gewärtigen, daß er auf bas Polizei-Büreau geladen und dort vernommen werde.
Gießen, am 26. November 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Versteigerungen.
2677) Die Lieferung des Brodcs und der warmen Speisen für christliche und israelitische Gefangene in dem hiesigen Provinzialarresthause soll unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen für das nächste Jahr in Accorv gegeben werten. Steigliebhaber wollen sich
Mittwock den 4. December l. Z., Vormittags 10 Uhr, in dem hiesigen Criminalgerichtsgebäude ein- ßnden. Gießen, 25. November 1861; Großherzogliches Criminalgcricht der Provinz
Oberheffen.
_ _______Klingelhöffe r.__________
Arbeitsversteigerung bei der Stadt
Gießen.
2680) Montag den 2. December 1861, des Morgens 9 Uhr,
sollen auf hiesigem Rathhause folgende Ar
beiten an den Wenigstfordernden vergeben werden, als:
Vas Beschlagen des Thores an rem städtischen Forstgarten, veranschlagt zu . .16 fl. 12 fr. die Fertigung von 6 Säbcl-
koppeln für die Polizeivie- ner, veranschlagt zu . . 18 „ — „ Die vorherige Einsicht der Kostenüberschläge steht den Steigliebhabcrn frei, zu welchem Zwecke sic auf unserer Geschäftsstube offengelegt sind.
Gießen, den 23. November 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Z. V. d. B.: __________Weidig, Beigeordneter.
2638) Mittwoch den 27. November und die folgenden Tage, jedesmal Nachmittags 2 Uhr anfangend, sollen in der Wohnung der verstorbenen Frau Bierbrauer Loos in der Marktstraße
verschiedene Möbeln, Bettwerk, Porzellan, Küchen- und sonstige Hausgeräthschaflen, so- wie eine noch ganz gute Chaise, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Gießen, den 21. November 1861.
Großherzogliches Ortsgericht Gieße».
In Verh. des Vorstehers: ________Weidig, Ortsgerichtsmann. 2682) Montag den 2. December 1861,
Nachmittags 1 Uhr, sollen in dem Hause des Küfer Schmall am Lindenplatz allerlei Hausgeräthe und Bettwerk, Weißzeug und sonstige Gegenstände gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Gießen, den 26. November 1861, Zn Auftrag: _____________Weidig, Ortsgerichtsmann. 2609) Freitag den 6. December l. Z, Vormittags 10 Uhr,
werden nachfolgende Gegenstände gegen Baar« zahlung öffentlich versteigert:


