Ausgabe 
27.11.1861
 
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Stadt und den Kreis Gießen

1861

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Mittwoch» den 27. November

1) für die Prvvinzialhauptstadt GieHen

per Pfund

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Städte und Orte des Kreises

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Wasserweck Milchbrod .

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Rindsfett.....

Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . .

Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . , Bratwurst . . . Schwartenmagen . Blutwurst . t. geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältnis nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe besinnlich sein.

21 gemischtes

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Polizeitaxen

für de« Kreis Gießen, und zwar:

164

14

12

9

17

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10

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Bekanutmerchung,

die Statuten der Staatsversicherungs-Anstalt für die Stellvertretung betreffend.

Die Statuten der Staatsversicherungs-Anstalt für dje Stellvertretung im Militärdienst vom 16. September 1851 (Regierungs­blatt Seite 315) haben, außer den in der Bekanntmachung vom 16. September 1853 (Regierungsblatt Seite 599) enthaltenen Bestimmungen, nach dem Allerhöchsten Befehle Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs folgende weitere Aenderungen erlitten, welche hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht werven.

1) An die Stelle der §§. 14 und 15 der Statuten treten folgende Bestimmungen:

§. 14. Die Einlage wird ohne Abzug, jedoch auch ohne Verzinsung, zurückbezahlt und der Versicherer hört in Folge hiervon auf, Theilnehmer der Anstalt zu sein, wenn der bei der Anstalt versicherte Militärpflichtige von der Recrutirungs- Commission und beziehungsweise von dem Reerutirungsrath für vollkommen untauglich erklärt worden ist, oder wenn er vor dem Tage der nächsten, auf die Musterung folgenden allgemeinen Truppenergänzung (welcher Tag bei der gegenwär- tigen Einrichtung der 1. April ist) stirbt oder auf irgend eine andere Weise (wohin aber nicht die Unwürdigkeit zum Militärdienst gehört) seiner Militärpflicht gänzlich entledigt oder in das Depot gesetzt wird.

In allen Fällen, in welchen die Gründe zur Erhebung eines Anspruchs aus Rückzahlung der Einlage erst nach dem Schluffe der Sitzungen des Reerutirungsraths eintreten, erfolgt diese Rückzahlung und die Befreiung des Versicherers von der ferneren Theilnäbme an der Anstalt jedoch nur dann, wenn der für den betreffenden Militärpflichtigen etwa bereits angenommene Stellvertreter als solcher noch für einen anderen Militärpflichtigen von gleicher Dienstzeit verwendet werden

2) Für die ander» _ ;

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

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17

geeint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Press des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 g. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießep bei der Erpedition (Eanzleiberg Lis. Ist. Nr, 1).

v- ;mt . 1 , Pfund

Fleischtare. per Pfund fr.