Ausgabe 
20.2.1861
 
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Bekanntmachung.

Das Ergebnis der Rechnung des Armenvereins dahier von 1859 wird statutengemäß hierdurch mit dem Bemerken zur öffend kichen Kenntniß gebracht, daß die Rechnung 8 Tage lang zu ^eoermanns Emsicht (tuf der Eanzlei Mrostherzoglicher Provinzial« Direction Oberhessen offen liegt. 5

Einnahme.

Kassevorrath aus vorderen Jahren .....715 ff. 49 fr.

Beiträge der Mitglieder 1312 52

Zinsen von Kapitalien 47 " 50 "

Unterstützungen:

a) an 3860 Handwerksbursche

b) an Bezirksarme

Verwaltungskosten Uneinbringliche Beiträge Ausgeliehen .

Summa 2076 fl. 31 kr.

Ausgabe.

386 fl. kr.

621 " 42 " 1007 fl. 42 kr.

- 126 50

......... 18 27

......... 247 50

Die Einnahme beträgt Die Ausgabe beträgt

Gießen, den 12. Februar 1861.

Abschluß.

Summa 1400 fl. 49 kr.

. 2076 fl. 31 kr. . 1400 49

Verglichen bleibt Ueberschuß Der Vorstand des Armenvereins.

K ü ch l e r.

675 fl. 22 kr.

Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.

Edictallsdungen.

Oeffentliche Aufforderung.

202) Der Wirth und Oecvnom Fried­rich Lynker zu Schiffenberg hat als Ces- sionar der Großherzoglichen Ober-Forst- und Domainen - Direction gegen die Erben des Rentamtmanns Koch zu Gießen vor dem unterzeichneten Gerichte Klage erhoben des Inhalts:

Laut des der Klage anliegenden Pacht­vertrags über das Hofgut Schiffenberg vom 25. März 1825 habe Rentamt- mann Koch dieses Gut von Großher­zoglicher Ober-Forst- und Domainen- Direction auf 12 Jahre gepachtet und sich dabei verpflichtet, von dem Geströh, welches auf den Feldern des Guts ge­zogen, sowie von dem Dunge nichts zu verkaufen, sondern auf dem Gute zu belaffen und zu dessen Verbesserung zu verwenden. Trotzdem habe Pachter die­sen Verpflichtungen nicht nachgelebt, und sei hierdurch der Gutsherrschaft, resp. dem Kläger ein Schaden von 400 fl. und 250 fl. erwachsen, zu deren Be­zahlung die Beklagten schuldig zu er­kennen gebeten werden.

Da zu den beklagten Erben: 1) Karl Koch in Ungarn, 2) Adolph Koch in Amerika, 3) Gustav Koch in Amerika gehören, deren Aufenthaltsort aber unbe­kannt ist, so werden die drei abwesenden Beklagten hiermit aufgefordert, sich sogewiß binnen 3 Monaten auf die erhobene Klage, deren Einsicht ihnen in der Registratur des unterfertigten Gerichts hiermit gestattet ist, dahier zu erklären, widrigenfalls sie des Klaginhalts für geständig erachtet und mit Einreden ausgeschlossen werden, auch alle

i weiteren Verfügungen in dieser Sache durch ! Anschlag im Gerichtslocale als ihnen insi- ! nuirt angesehen werden.

; Gießen, den 26. Januar 1861.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Dr. v. Schmalkalder, > Stavtrichter. Stadtger.-Assessor.

I 311) Großherzogliches Hofgericht der -Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des Tapeziers Gg. Feld haus zu Gießen , den förmlichen Concursprozeß erkannt und ist ; von dem unterfertigten Gerichte Liquivations- | termin auf

Freitag den 5. April l. I., Vormittags 9 Uhr,

; anberaumt worden. In demselben sind For­derungen jeder Art gegen den Cridar zur Geltung zu bringen, widrigenfalls ohne weiteres Präclusivdecret Ausschluß von der Masse erfolgt. Gleichzeitig soll in dem Termin die Güte versucht, ein Gläubiger­ausschuß und Massecurator erwählt werden und werden in diesen Beziehungen die nicht persönlich erscheinenden Gläubiger, resp. durch nicht gehörig legitimirte Bevollmäch­tigte vertretenen Gläubiger, als den Be­schlüssen der Mehrheit der anwesenden Gläubiger beitretenv angesehen.

Gießen, den 12. Februar 1861. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. SchMalkalder, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

203) Die Kinder des am 8. d. Mts. dahier gestorbenen Großherzoglichen Distrikts- Einnehmers Georg Philipp Rausch haben die Erbschaft ihres Vaters nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetre­ten. Es werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß dessel­ben zu bilden vermeinen, aufgefordert, solche

sogewiß binnen 4 Wochen bei unterzeichne­tem Gerichte anzumelden, als sie sonst bei Ausstellung des Inventars keine Berücksich­tigung finden und keine Befriedigung zu erwarten haben.

Gießen, den 28. Januar 1861.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. ^Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachung.

269) Die in den Artikeln 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorge­schriebene Ausloosung der Haupt- und Er- gänzungs - Geschwornen für die Asfisen der Provinz Oberhcffen im zweiten Quartal l. I. soll

Freitag den 22. d. Mts., Vormittags 12 Uhr, in öffentlicher Sitzung des Großherzoglichen Hofgerichts dahier vorgenommen werden.

Gießen, am 12. Februar 1861.

Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhcffen:

Dr. Klipstein.

vdt. Balser.

Versteigerungen.

Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.

312) Montag den 25. Februar 1861, von Vormittags 9 Uhr an,

soll in dem Gießener Stadtwalve, District Tanne, Abtheilung Handberg, nachverzeich­netes Holz öffentlich versteigert werden, nämlich:

2% Stecken Buchen-Scheidhold,

1% Prügelholz,

3 7« Stockholz,

150 Wellen Reisholz,