■ u. Heinz v . Ilbenstadt; Stangenrod, en, Stein v. . Obereisen- 3ung, Cvl- Buff, Lehr.
I.
ff. v. Darm- Halle u. Hr.
Hr. Fischer ffei - Bei - Bei Hrn. hofger.-Rath rn. Hofger.- tandg.-Affeff. ir. v. Buseck )armstadt. — jtn. Kaufm.
Holstein.
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für die
Stadt und den Kreis Gießen
1860
HL 87
Mittwoch den 31. October
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 sl. 36 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 8. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Polrzeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch ..........
Kuhfleisch
Rindfleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch ........
Hammelfleisch ........
Schaaffleisch
Leberwurst .......
Bratwurst
Schwartenmagen ........
Blutwurst . . . . geräucherter Speck . .
Schinken ....
Dörrfleisch . . . .
2) Für die
per Pfund kr.
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per Pfund
Rindsfett „
Nierenfett „
Schweineschmalz „ „
desgleichen ausgelassenes „
Pfund
2/ ordinäres \ % 4 i Brod aus j % 2). gemischtes ( */2 4 \ Brod aus / */2
Loth Quint
5 1 Wasserweck
4 1 Milchbrod .
B r o d t a r e.
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andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und
das Pfund Fleisch um 2 .Heller billiger.
fr. 20 24 24 28
fr.
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14
7
15
1 1
Amtlicher T h e i l.
Bekannt m a ch u n g.
Der unten signalisirte geisteskranke Heinrich Kohlmcier aus Usenborn, Kreis Nidda, ist aus dem Hospital Hofheim entwichen. Derselbe ist im Betretungsfalle an die Direction des Landeshospitals Hofheim zurückzubringen.
Gießen, am 27. Oetober 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs-Rath.
S i g u a l e m e n t :
Alter: 21 Jahre; Größe: 6' 4"; Haare: blond; Gesichtsfarbe: frisch, starker untersetzter Körperbau; hat am linken Zeigefinger eine Narbe und mehrere Narben auf der Kopfhaut. Bekleidet war derselbe mit: einer grauen Tuchkappe mit Schirm einem ditto Tuchwamms, einer ditto Tuchhose, einem hänfenen Hemde mit (4) bezeichnet, einem Paar grauwoll. Strümpfen, einem Paar Gurthosenträgern, einem Paar ledern. Strumpfbändern, einem schwarzbaumw. Halstuch, einem Paar ledern. Schuhen, einer grauen Tuchweste.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2596) Die Eommunalsteuer fur's vierte Quartal 1860 kann in den ersten acht Tagen noch ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, am 31. October 1860. Der Stadt-Einnehmer:
End e r s.


