em Bürger und in Sohn, Karl,

id Schuhmacher- Andreas Georg

d Gülerschaffner, Jvhann Philipp , 29. October.

e.

idrich Alerander dinüllers, Emil 13 T-, gestorben

uneheliche Toch-

12 T., gestor-

ächsten Woche Engel.

inde.

hiesigen Bürger eser- Eisenbahn­er, eine Tochter, Imine Hermine,

ler v. Wetzlar; otar v. Mann- ch, Gutsbes. a. I rn. Kaust. Katz ipert v. Berlin,

; Hrn. Müll. Decon. v. Mer» er, Bauunter-

|

Hr. Spengler, Hrn. Handels!.

Müll. v. Dern- lieder - Ohmen;

r. Lindenstruth, Röder, Feldw.

iul. Fassen v. v. Battenberg.

' N.

Darmstadt.

ng,

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 st. Auswärts abonuirt mau sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Rr. 1).

Jfä WZ. Mittwoch den 24. November

PolizeiLaxen

für t> e 11 Kreis Gießen, u n d zwar: 1) für die Prvvinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

Ochsenfleisch .

Kuhfleisch ........... Rinofleisch Kalbfleisch Schweinefleisch .......... Hammelfleisch .....

Schaaffleisch Leberwurst .

Bratwurst............

Schwartenmagen

Blutwurst ....

geräucherter Speck . Schinken .......... Dörrfleisch .

per Pfunv kr. 17

ii 14

// n 12

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18

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20

20

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ri u 22

per Pfund

Rinvsfett . ...........

Nierenfett

Schweineschmalz

desgleichen ausgelassenes .......

B r o d t a r e.

Pfund

2/ ordinäres i Gerste- unC ) , . , . . . .

4 i Brov aus j % Korn - Mehl j bestehend . , ,

21 gemischtes , % Waizen- und l . » . . . . .

41 Brot aus / -/2 Korn - Mehl i bestehend , , ,

Loth Quint

5 1 Wafferweck ..........

4 1 Milchbrod .....

fr. 20 24 24 28

kr.

7

14

8

16

1

2) Für die andern Städte und Krte des Kreises ist der Laib Brov und das Pfund Fleisch, um 2 Heller billiger.

Anmerkung: besindlich fein.

Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1*/, Pfund Zugabe

Amtlicher Therl.

Bekanntmachung.

Aus dem Regierungsblatt Nr. 30 haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:

pos. 1. Bekanntmachung, den zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen abgeschlossenen Vcrtraa über die Herstellung einer Eisenbahn zwischen Cöln und Gießen betreffend. a

ii 4. Bekanntmachung, die zollamtliche Behandlung des Gütertransports auf den Eisenbahnen betreffend.

Aus dem Regierungsblatt Nr. 31 haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:

pos. 1. Gesetz, die Herstellung und Unterhaltung der in dem Zuge der Staats- und Provinzialstraßen liegenden Orts­durchfahrten betreffend.

" 2- besetz, die bei der Brandversicherungsanstalt für das Großherzogthum Hessen zu versichernden Gegenstände betr.

3. Gesetz, die Haftverbindlichkeit der Gemeinden für ihre Gemeinveangehörigen in Bezug auf nichtbezahlte Arznei­rechnungen betreffend. 8 8

4. Bekanntmachung, die Militärpflicht Großherzoglicher Untertanen in der Schweiz während ihres Aufentbalts in derselben betreffend.

5. Bekanntmachung, die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Versicherungs-Anstalt für Stellvertretuna im Militärdienste von Dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1859 betreffend «'ruverrrerung ,m