em Bürger und in Sohn, Karl,
id Schuhmacher- Andreas Georg
d Gülerschaffner, Jvhann Philipp , 29. October.
e.
idrich Alerander dinüllers, Emil 13 T-, gestorben
uneheliche Toch-
12 T., gestor-
ächsten Woche Engel.
inde.
hiesigen Bürger eser- Eisenbahner, eine Tochter, Imine Hermine,
ler v. Wetzlar; otar v. Mann- ch, Gutsbes. a. I rn. Kaust. Katz ipert v. Berlin,
; Hrn. Müll. Decon. v. Mer» er, Bauunter-
|
Hr. Spengler, Hrn. Handels!.
Müll. v. Dern- lieder - Ohmen;
r. Lindenstruth, Röder, Feldw.
iul. Fassen v. v. Battenberg.
' N.
Darmstadt. —
ng,
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 st. — Auswärts abonuirt mau sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Rr. 1).
Jfä WZ. Mittwoch den 24. November
PolizeiLaxen
für t> e 11 Kreis Gießen, u n d zwar: 1) für die Prvvinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch .
Kuhfleisch ........... Rinofleisch Kalbfleisch Schweinefleisch .......... Hammelfleisch .....
Schaaffleisch Leberwurst .
Bratwurst............
Schwartenmagen
Blutwurst ....
geräucherter Speck . Schinken .......... Dörrfleisch .
per Pfunv kr. „ „ 17
ii „ 14
// n 12
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„ „ 17
H ii 13
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„ „ 18
ii ii 22
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ri u 22
per Pfund
Rinvsfett . ........... „
Nierenfett „
Schweineschmalz „
desgleichen ausgelassenes ....... „
B r o d t a r e.
Pfund
2/ ordinäres i Gerste- unC ) , . , . . . .
4 i Brov aus j % Korn - Mehl j bestehend . , ,
21 gemischtes , % Waizen- und l . » . . . . .
41 Brot aus / -/2 Korn - Mehl i bestehend , , ,
Loth Quint
5 1 Wafferweck ..........
4 1 Milchbrod .....
fr. 20 24 24 28
kr.
7
14
8
16
1
2) Für die andern Städte und Krte des Kreises ist der Laib Brov und das Pfund Fleisch, um 2 Heller billiger.
Anmerkung: besindlich fein.
■Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1*/, Pfund Zugabe
Amtlicher Therl.
Bekanntmachung.
Aus dem Regierungsblatt Nr. 30 haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:
pos. 1. Bekanntmachung, den zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen abgeschlossenen Vcrtraa über die Herstellung einer Eisenbahn zwischen Cöln und Gießen betreffend. a
ii 4. Bekanntmachung, die zollamtliche Behandlung des Gütertransports auf den Eisenbahnen betreffend.
Aus dem Regierungsblatt Nr. 31 haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:
pos. 1. Gesetz, die Herstellung und Unterhaltung der in dem Zuge der Staats- und Provinzialstraßen liegenden Ortsdurchfahrten betreffend.
" 2- besetz, die bei der Brandversicherungsanstalt für das Großherzogthum Hessen zu versichernden Gegenstände betr.
„ 3. Gesetz, die Haftverbindlichkeit der Gemeinden für ihre Gemeinveangehörigen in Bezug auf nichtbezahlte Arzneirechnungen betreffend. 8 8
„ 4. Bekanntmachung, die Militärpflicht Großherzoglicher Untertanen in der Schweiz während ihres Aufentbalts in derselben betreffend.
„ 5. Bekanntmachung, die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Versicherungs-Anstalt für Stellvertretuna im Militärdienste von Dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1859 betreffend «'ruverrrerung ,m


