* SÖÄÄ ÄS?' " " -* ». $uW.,ra jufammen»

5) dem Vorbeifahren nach einerlei Richtung, welches überhaupt nur dann, wenn der Weg das Ausweichen gestattet m- lasstg rst und nur mit der gehörigen Vorsicht geschehen darf, mutz der Leiter des zurückbleibenden Wagens auf die reckte LL £ "?7-ch-n und langsam fahren, daß das andere Fuhrwerk auf der anderen Seite vorbüfahren und au die der Fahrbahn gelangen kann. Das Vorbeifahren im Jagen und das Wettfahren ist ganz untersagt und das Vor- von schwer geladenem Fuhrwerke nach einerlei Richtung nur im Schritt gestattet.

<>a maa r. -Vr. .. l ...... l. ..... . u Abhang sich besindet, begegnen, so hat das hinauf-

gegen den Abhang hin auszuweichen; wenn aber auf beiden Seiten ein Abhang sich befindet, so ist daszemge zu beobachten, was unter 1 dieses Artikels vorqeschrieben ist 9

. . . Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Artikels werden mit 30 Kr. bis 5 fl bestraft"

8- ----- Dun,«, d» Rach,

Berm Fahren wahrend der Dunkelheit der Nacht müssen die Personen- und Pack-Postwagen, da, wo öffentliche Droschken- begehen, alle dazu gehörenden Fuhrwerke, sowie die zum allgemeinen Gebrauche bestimmten Gesell­schaftswagen (Omnibus), ferner die Guterwagen stets, die Chaisen aber innerhalb der Orte und deren bewohnten Umqe- bungen da, wo es besonders vorgeschrieben ist, mit brennenden Laternen versehen sein 9

Zuwiderhandlungen werden mit 30 Kr. bis 3 fl. bestraft." enthalten sind, häufig übertreten werden.

Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 7. d. M. iu Nr. M. d I 14362 sckärken mir bafur d'e Befolgung der gedachten Vorschriften hiermit ein. Die Gendarmen und das Polizeipersonal sind angewiesen d«en Beobacktuna strenge zu überwachen, und Zuwiderhandlungen dagegen zur Bestrafung anzuzeigen. ' 9

Gießen, den 12. December 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Bekanntmachung

Aus dem Regierungsblatt Nr. 32 ist zu publiciren:

1) Gesetz, die Anlegung und Unterhaltung der Vicinalwegc betreffend.

2) Gesetz, die Erhöhung der Militär-Stellvertretungs und Einstandssumme betreffend.

Aus Nr. 33: Edict, die Organisation der Regierungsbehörden, insbesondere der Provinzialbehörden betreffend.

34: Frschereistrafgesetz; ' "

35: Finanzgesetz für 1860, 1861 und 1862.

36: Gesetz, die Revision der Gebäude-Steuerkapitalien betreffcnd.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictalladuug.

3026) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Isaak Klippstein von Großen-Buseck den förmlichen Concurs er- kannt hat, so werden dessen bekannte, sowie unbekannte Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Forderungen im Liquidationstermine

Donnerstag den 28. Februar 1861, Morgens präcis 9 Uhr, geltend zu machen und mit etwaigen Vor­zugsrechten zu begründen, widrigenfalls sie stillschweigends von der Masse ausgeschlossen werden.

Für den Fall, daß ein Arrangement nicht zu Stande kommen sollte, wird über defini- live Ernennung des bereits provisorisch ein- gewiesenen Kurators, sowie Bestellung eines Gläubigerausschusses nach Stimmenmehrheit der erschienenen Gläubiger Beschluß ergehen.

Gießen, den 15. December 1860.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.

Besondere Bekanntmachungen.

2776) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse ange­legten Kapitalien am Ende dieses Jahrs fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar

Vormittags von 7 bis 12 Uhr:

1) Samstag den 22. December,

2) Samstag 29.

3) Montag 31.

Die Interessenten werden daher aufgefor- dert, die Zahlung an Viesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 22. November 1860.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.

3006) Die

Quittungen über Waisenverpflegungs- gelder vom 2. halben Jahre 1860 müssen vor dem Schlüsse des Jahres 1860 eingesendet werden, wonach sich die Pfleger richten wollen.

Gießen, den 17. December 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Versteigerungen.

Die Leistung der Schub- und Armen- Fuhren im Jahre 1861 betr.

3036) Am Montag, den 24. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dem Polizeibüreau die Leistung der im Jahre 1861 in der Station Gießen nöthig werdenden Schub- und Armen-Fuhren an den Wenigstnehmenden versteigert werden.

Die Steigliebhaber werden eingeladen, sich in der bemerkten Stunde einzufinden.

Gießen, den 19. December 1860. Großherzogliche Polizeiverwaltung.

Nover.

2920) Montag den 21. Januar 1861, Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dahiesigem Rathhause die dem Wilhelm Hellmold dahier gehörenden Immo­bilien öffentlich versteigert werden, als: Flur Nr. HgKlftr.

7,9 153 Acker zwischen dem kleinen

u. großen Grasweg, 3. Klss, 28/is3 330 Acker zwischen dem Sand­

kauter nud Erdkauter Weg, 3. Klasse.

Gießen, den 6. December 1860.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers :

C. Weidig, Ortsgerichtsmann.