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ain u. Fräul. llüller, Kauf-
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., füt Auswärtige, incl. Pvstauffchlags, 2 ft — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleibetz Lit. B. Nr. 1). — Einrücknngsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
Jß. 13- Mittwoch den 22 Februar 1860.
P o l i) e i t a r e n
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gieszen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch .........
Kuhfleisch ..........
Rindfleisch . . . .
Kalbfleisch
Schweinefleisch ........
Hammelfleisch .........
Schaaffleisch .........
Leberwurst
Bratwurst . . .
Schwartenmagen ........ Blutwurst . . .
geräucherter Speck ....... Schinken . . .
Dörrfleisch . . .
per Psund ff ff
ff ff
ff ff
ff r
ff ff
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ff tr
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ft ff
fr.
16* 14 12
101 161 13"
10
16
20
20
20
30
24
22
per Pfund
Rindsfett ............ „
Nierenfett ..... „
Schweineschmalz „
desgleichen ausgelassenes ....... „
B r o d t a r e.
Pfund
2 i ordinäres s Gerste- und / , „ . . . . .
4i Brod aus s % Korn-Mehl | bc^enb . . .
2/ gemischtes s '/, Waizen-und I . r.- . . . .
41 Brod aus s % Korn-Mehl | bestehend . , ,
Loth Quint
5 1 Wasserwcck ..........
4 1 Milchbrod
2) Für die andern
Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr.
20
24
24
28
fr.
12|
7
14
1
1
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als 1*/, Pfund Zuaabe
befindlich sein. 2 a
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Edictallsdungen.
Oeffentliche Aufforderung.
352) Forderungen aller Art an die wegen Geistesschwäche unter Curatel stehende Philipp Arnold's Wittwe zu Reiskirchen sind bis
Montag den 19. März d. I., Vormittags 10 Uhr, anzuzeigen, widrigenfalls dieselben bei der im Werk befindlichen Vcrtheilung des Vermögens der Philipp Arnold's Wittwe unter deren Kinder nicht berücksichtigt werden könnten, sondern diese Vermögens - Vcrtheilung ohne Rücksicht auf die nicht angemeldeten Forderungen vollzogen werden würde.
Gießen, am 15. Februar 1860.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.
307) Die Erben des Joh. Weber II. zu Crumbach haben die ihnen zugefallene Erbschaft nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Es werden daher alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des genannten Joh. Weber II. persönliche oder dingliche Ansprüche zu bilden vermeinen, hiermit aufgefordert, solche innerhalb vier Wochen a dato dahier anzumeldcn, als sie sonst damit ausgeschlossen werden, und keine Befriedigung zu erwarten haben.
Gießen, den 10. Februar 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. R o t s m a n n, Stadtrichter. Stabtger. - Assessor.
303) Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des verstorbenen Philipp Kümmel III. in Wieseck Ansprüche haben und geltend machen wollen, werden hiermit auf
gefordert, dieselben sogewiß binnen 4 Wochen dahier anzuzeigcn, als sie sonst bei der Regn- lirung dieses Nachlasses nicht beachtet werden.
Gießen, am 3. Februar 1860.
Großherzogliches Landgericht Gießen. __________________Ploch._____________
Oeffentliche Aufforderung.
351) Etwaige Forderungen an den Nach- l laß des kürzlich verstorbenen Großherzoglichen Bürgermeisters Philipp Wagner zu Großen-Buseck sind zum Zweck der Feststellung des Bestandes der Nachlaßmaffe und ihrer Ausbezahlung aus der letzteren binnen 14 Tagen, vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung an, dahier anzumelden.
Gießen, am 10. Februar 1860.
Großhcrzogliches Landgericht Gießen.
Ploch.


