„ „ ^rbetrag der nach Artikel 1 geleisteten Zahlungen wird, nach Abzug der Verwaltungs- und sonstigen Kosten, iu graniten für die emstehenden Excapltulanten in dem Verhältniß verwenvet, daß außer dem Handgeld und der Einstandssumme der patentistrte eine doppelte, der Nicht pateutisirte eine einfache Prämie erhält.
Art. 3. Die vorstehenden Artikel treten, vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes an, an die Stelle des Artikels 2 und beziehungsweise des Artikels 17 des Stellvertretungsgesetzes vom 14. Juli 1851. S,e finden daher insbesondere auch bei den übrigen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen Anwendung, in so weit denselben die seitber festgesetzt gewesene StcllvertretunaS- und Einstandssumme zu Grunde liegt. ' ö
Bezüglich ter Verpflichtungen der vor diesem Tage im Militärdienst Vertretenen, sowie bezüglich der Gebührniffc der vor diesem Tage eingetretenen Einsteher verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherwqlichen Siegels.
Darmstadt, den 8. November 1860.
(L. S.)
Frhr.
von Schäffer-Bernstein.
LUDWIG.
v. Dalwigk.
Betreffend: Die Erstattung des Jahresberichtes.
Gicstcn, am 11. Derember 1860.
Das
G r o ß h k r} o g l i d) t Kre isamt Gießen
an
die Großherzoglichrn Bürgermeistereien.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 27. April 1855, Nr. 19 des Amtsblattes, fordern wir Sie auf, beim Jahresschluffe die Uebergchten der in 1860 in Ihren resp. Gemeinden Aus- und Eingewanverten in vorschriftsmäßiger Weise einzusenden.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Dem Max Schmitt dahier ist erlaubt worden, eine Special-Agentur für die allgemeine Renten-, Kapital- und Lebensversicherungs-Bank Teutonia in Leipzig zu führen.
Es wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Gießen, den 4. December 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Joseph Köhler von Gießen gestattet worden ist, die Functionen eines Krankenwärters und Heildieners in Verbindung mit Schröpfen und Aderlässen auszuübcn.
Gießen, den 11. December 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
____________________________________K ü ch l e r. __________
Erne n n u n g.
Konrad Muller I. wurde zum Bürgermeister für die Gemeinde Großen-Buseck ernannt.
Gießen, den 10. December 1860. Großherzoglichee Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r-
Besondere Bekanntmachungen.
2980) Von Dienstag den 18. d. Mts., des Nachmittags von 1 Uhr an und die darauf folgenden Tage, werden in dem städtifchen Holzmagazin im Oswald'schen Garten Christbäumchen zu 3, 6, 9 und 12 kr. abgegeben. Gießen, den 14. December 1860. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
2776) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahrs fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar
Vormittags von 7 bis 12 Uhr:
1) Mittwoch den 19. December,
2) Samstag „ 22. „
3) Samstag „ 29. „
Die Interessenten werden daher aufgefor- tert, die Zahlung au diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.
l Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Sladt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 22. November 1860.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.
3006) Die
Quittungen über Waisenvcrpflegungs- gelder vom 2. halben Jahre 1860 müssen vor dem Schlüsse des Jahres 1860 eingesendct werden, wonach sich die Pfleger richten wollen.
Gießen, den 17. December 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
_______________D. Ebel.____________
Die herrschaftliche Waage dahier.
2958) Als Wieger bei vorbemerkter Anstalt ist der städtische Erheber am Neuen
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