Ausgabe 
19.9.1860
 
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Betreffend: Das Einerndten des Obstes.

G r o ß h e r y o g

Meßen, am 18. September 1860.

Das

liche Kreisamt Gießen

an

die Großher^oglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es ist von allgemeinem Interesse, daß der reiche Segen des diesjährigen Obstes nicht durch vorzeitiges unreifes Ein­erndten verkümmert werde.

Wir halten es daher angemessen, daß Sie nach vorgängiger Rücksprache mit größeren Oeconomen und mit dem Gemeinde­rath, auf den Grund des Art. 69 des Feldstrafgesetzes für die hauptsächlicheren Obstgattungen die Zeit bestimmen, bis zu deren Eintritt das Abmachen des betreffenden Obstes verboten ist.

A ü eff l e r.-------------------------

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictaliadungcn.

2236) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht der Provinz Oberhesscn über den Nachlaß des verstorbenen C- L. Reis da­hier den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, werden hiermit alle bekannten und un=. bekannten Gläubiger des genannten Nach­lasses aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen rechtlichen Ansprüche sogewiß in dem Liquivationstermine

Montag den 19. November l. I., Vormittags 9 Uhr, bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden und zu begründen, als sonst angenommen wer­den wird, sie hätten auf ihre Ansprüche an die Concursmasse verzichtet und ihr Aus­schluß stillschweigend erfolgt.

Zugleich soll in genanntem Termine ein Arrangement versucht und über die Wahl eines Maffecurators, der bereits provisorisch von dem Gerichte bestellt wurde, verhandelt werden. Kommt eine Einigung zu Stande, so ist die Minderheit an den Beschluß der Mehrheit gebunden.

Gießen, den 10. September 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. V. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.

2107) Die Wittwe des Johannes Räuber, Friedrichs Sohn, II., zu Wald­girmes , beabsichtigt, ihre Güter unter ihre Kinder zu Vertheilen, kann jedoch über untenstehende, in der Gemarkung Wald­girmes gelegenen Grundstücke, wiewohl sie tut Grundbuche bereits auf dem Namen ihres Ehemannes stehen, keinen genügenden Eigenthumsnachweis liefern:

,6%0 II/441, 56 Klftr.; 65/65 1/1 1, 55 Klftr.; 163% VII/444, 22 Klftr.; 1186/35 X/252, 86 Klftr.; ,98,/9 XIII/493, 49 Klftr.; 2090/l2 XV/507, 48 Klftr.; 87% VII/832, 68 Klftr.; 1981/9 XIII/492, 49 Klftr.; 33% XIV/16, 66 Klftr.; 58yi3 XVI/88, 69 Klftr.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Immobilien zu bilden glauben, hiermit aufgefordert, solche soge­wiß binnen 4 Wochen, vom Tage des ersten Erscheinens in den öffentlichen Blättern, dahier geltend zu machen und zu begründen,

als sonst der Eigenthumsnachweis für her­gestellt erachtet und der Eintrag ins Muta- tionsverzcichniß verfügt werden wird.

Sodann ist das in der Gemarkung Wald­girmes gelegene Grundstück 674/17 XV/70, 79 Klftr., zur Vertheilung gekommen, welches noch auf dem Namen des schon längere Zeit ohne Leibeserben verstorbenen Jacob Fei- ling, Johannes Sohn, zu Waldgirmes steht und das die Rauber'schen Eheleute von Letzterem gekauft und bezahlt haben wollen. Auf Antrag der Käuferin werden daher alle Diejenigen, welche an dieses Grundstück Rechte zu haben vermeinen, ebenfalls auf­gefordert, binnen obiger Frist dieselben gel­tend zu machen, als sonst das gedachte Grundstück vom Namen des Jacob Feiling auf denjenigen des Johannes Räuber über­tragen werden wird.

Gießen, den 28. August 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.

Resolution.

2237) In Sachen des Jean Weber von Gießen, Klägers, gegen seine Ehefrau, Wilhelmine, geb. Peuster, Beklagte, Ehe­scheidung betr., wird der Beklagten. durch öffentliche Ladung davon Kenntniß gegeben, daß ihr Ehemann unter dem Heutigen gegen sie eine Klage auf Ehescheidung wegen bös­williger Verlaffung erhoben hat, deren Ein- sichtsnahme in der Registratur freisteht, und damit die Aufforderung verbunden, sich darauf innerhalb einer Frist von drei Mona­ten, bei Meidung der Annahme des Ein­geständnisses und des Ausschlusses mit Ein­reden, zu erklären. Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag an der Gerichts- thüre bekannt gemacht.

Gießen, den 11. September 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stavtger. - Assessor.

Versteigerungen.

2251) Mittwoch den 3. October d. I., Vormittags 10 Uhr,

sollen aus dem Gießener Braunstein-Berg­werke die dem Hofgerichts-Advocaten Briel

dahier gehörigen 2110 Centner Braunsteine theils derbe, theils Wasch-Erze, theils Mulm mit einem Gehalt von 73 bis 50 pCt., sowie 1300 Ctr. Eisensteine, gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden. Es werden hierzu Steig- liebhaber mit dem Bemerken eingeladen, baß bei annehmbarem Gebote der Zuschlag so­fort ertheilt wird.

Der Anfang der Versteigerung erfolgt auf dem Bergwerke selbst, in der Lindener Mark, eine Stunde von hier.

Gießen, den 17. September 1860. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.

Obstvcrsteigerung bei der Stadt Gießen.

2193) Mittwoch den 19. September c. wird das der Stabt gehörige Obst, be­stehend in Aepfeln und Birnen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Anfang der Versteigerung im Oswald'schen Garten um 1 Uhr Mittags.

Gießen, am 11. September 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. "__________D. Ebel._________

Versteigerung von Arbeiten bei der

Stadt Gießen.

2249) Donnerstag ben 20. September 1860, des Morgens 9 Uhr,

sollen auf dem Rathhause dahier folgende Arbeiten an den Wenigstnehmenben verstei­gert werden, als:

Maurerarbeit, veranschl. zu 52 fl. 24 fr.

Zimmerarbeit, 7 28

Schlofferarbeit, 36

Gießen, den 18. September 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

_______________D. Ebel.___________

Aepsel - Versteigerung.

2248) Montag den 24. Sep­tember, Vormittags 9 Uhr,

soll auf dem Gute 9ten Hof bei Leihgestern eine bedeutende Quantität Aepfel baumwene versteigert werden.

2238) I schloß wird

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