Betreffend: Das Einerndten des Obstes.
G r o ß h e r y o g
Meßen, am 18. September 1860.
Das
liche Kreisamt Gießen
an
die Großher^oglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Es ist von allgemeinem Interesse, daß der reiche Segen des diesjährigen Obstes nicht durch vorzeitiges unreifes Einerndten verkümmert werde.
Wir halten es daher angemessen, daß Sie nach vorgängiger Rücksprache mit größeren Oeconomen und mit dem Gemeinderath, auf den Grund des Art. 69 des Feldstrafgesetzes für die hauptsächlicheren Obstgattungen die Zeit bestimmen, bis zu deren Eintritt das Abmachen des betreffenden Obstes verboten ist.
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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictaliadungcn.
2236) Nachdem Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhesscn über den Nachlaß des verstorbenen C- L. Reis dahier den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, werden hiermit alle bekannten und un=. bekannten Gläubiger des genannten Nachlasses aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen rechtlichen Ansprüche sogewiß in dem Liquivationstermine
Montag den 19. November l. I., Vormittags 9 Uhr, bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden und zu begründen, als sonst angenommen werden wird, sie hätten auf ihre Ansprüche an die Concursmasse verzichtet und ihr Ausschluß stillschweigend erfolgt.
Zugleich soll in genanntem Termine ein Arrangement versucht und über die Wahl eines Maffecurators, der bereits provisorisch von dem Gerichte bestellt wurde, verhandelt werden. Kommt eine Einigung zu Stande, so ist die Minderheit an den Beschluß der Mehrheit gebunden.
Gießen, den 10. September 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. A. V. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.
2107) Die Wittwe des Johannes Räuber, Friedrichs Sohn, II., zu Waldgirmes , beabsichtigt, ihre Güter unter ihre Kinder zu Vertheilen, kann jedoch über untenstehende, in der Gemarkung Waldgirmes gelegenen Grundstücke, wiewohl sie tut Grundbuche bereits auf dem Namen ihres Ehemannes stehen, keinen genügenden Eigenthumsnachweis liefern:
,6%0 II/441, 56 Klftr.; 65/65 1/1 1, 55 Klftr.; 163% VII/444, 22 Klftr.; 1186/35 X/252, 86 Klftr.; ,98,/9 XIII/493, 49 Klftr.; 2090/l2 XV/507, 48 Klftr.; 87% VII/832, 68 Klftr.; 1981/9 XIII/492, 49 Klftr.; 33% XIV/16, 66 Klftr.; 58yi3 XVI/88, 69 Klftr.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Immobilien zu bilden glauben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß binnen 4 Wochen, vom Tage des ersten Erscheinens in den öffentlichen Blättern, dahier geltend zu machen und zu begründen,
als sonst der Eigenthumsnachweis für hergestellt erachtet und der Eintrag ins Muta- tionsverzcichniß verfügt werden wird.
Sodann ist das in der Gemarkung Waldgirmes gelegene Grundstück 674/17 XV/70, 79 Klftr., zur Vertheilung gekommen, welches noch auf dem Namen des schon längere Zeit ohne Leibeserben verstorbenen Jacob Fei- ling, Johannes Sohn, zu Waldgirmes steht und das die Rauber'schen Eheleute von Letzterem gekauft und bezahlt haben wollen. Auf Antrag der Käuferin werden daher alle Diejenigen, welche an dieses Grundstück Rechte zu haben vermeinen, ebenfalls aufgefordert, binnen obiger Frist dieselben geltend zu machen, als sonst das gedachte Grundstück vom Namen des Jacob Feiling auf denjenigen des Johannes Räuber übertragen werden wird.
Gießen, den 28. August 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.
Resolution.
2237) In Sachen des Jean Weber von Gießen, Klägers, gegen seine Ehefrau, Wilhelmine, geb. Peuster, Beklagte, Ehescheidung betr., wird der Beklagten. durch öffentliche Ladung davon Kenntniß gegeben, daß ihr Ehemann unter dem Heutigen gegen sie eine Klage auf Ehescheidung wegen böswilliger Verlaffung erhoben hat, deren Ein- sichtsnahme in der Registratur freisteht, und damit die Aufforderung verbunden, sich darauf innerhalb einer Frist von drei Monaten, bei Meidung der Annahme des Eingeständnisses und des Ausschlusses mit Einreden, zu erklären. Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag an der Gerichts- thüre bekannt gemacht.
Gießen, den 11. September 1860.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stavtger. - Assessor.
Versteigerungen.
2251) Mittwoch den 3. October d. I., Vormittags 10 Uhr,
sollen aus dem Gießener Braunstein-Bergwerke die dem Hofgerichts-Advocaten Briel
dahier gehörigen 2110 Centner Braunsteine — theils derbe, theils Wasch-Erze, theils Mulm — mit einem Gehalt von 73 bis 50 pCt., sowie 1300 Ctr. Eisensteine, gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden. Es werden hierzu Steig- liebhaber mit dem Bemerken eingeladen, baß bei annehmbarem Gebote der Zuschlag sofort ertheilt wird.
Der Anfang der Versteigerung erfolgt auf dem Bergwerke selbst, in der Lindener Mark, eine Stunde von hier.
Gießen, den 17. September 1860. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.
Obstvcrsteigerung bei der Stadt Gießen.
2193) Mittwoch den 19. September c. wird das der Stabt gehörige Obst, bestehend in Aepfeln und Birnen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Anfang der Versteigerung im Oswald'schen Garten um 1 Uhr Mittags.
Gießen, am 11. September 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. "™__________D. Ebel._________
Versteigerung von Arbeiten bei der
Stadt Gießen.
2249) Donnerstag ben 20. September 1860, des Morgens 9 Uhr,
sollen auf dem Rathhause dahier folgende Arbeiten an den Wenigstnehmenben versteigert werden, als:
Maurerarbeit, veranschl. zu 52 fl. 24 fr.
Zimmerarbeit, „ „ 7 „ 28 „
Schlofferarbeit, „ „ — „ 36 „
Gießen, den 18. September 1860.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
_______________D. Ebel.___________
Aepsel - Versteigerung.
2248) Montag den 24. September, Vormittags 9 Uhr,
soll auf dem Gute 9ten Hof bei Leihgestern eine bedeutende Quantität Aepfel baumwene versteigert werden.
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