rt; Hr. Koch, ; Hr. StudeS- ch.
isfelder, Oecon. agel, ©djuljm. if. v. Traysa; Sm. v. Hätten-
Hrn. Handels!. ; Hrn. Oecon.
Null. v. Hom- lsl. Löwenstein ifurt u. Simon prn. GeschästSl.
:burg. — Bei — Bei Hrn. Hofger.-Advoc. n. Gg. Fulda:
Frl. Federsen, Werin. — Bei 3ei Hrn. Kanjl. ern.
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O. F. Berg, Couplets von nradi.
Zweiter Platz nen 9 fr.
e zu jeder be- er Kasse umzu- n Ph. Leib, abgegeben.
priese.
ing,
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige, incL Pvstaufschlags, 2 st. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
M 73. Mittwoch den 19. September 1860.
" 1 -......................... 1 ......... —।—---------------
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Prvvinztalhauptstadt Gieffen:
Fleischtare. per Pfund fr.
Ochsenfleisch........... „ 16
Kuhfleisch....... „ 14
Rindfleisch........, ... „ „ 12
Kalbfleisch ............ „ „ 10
-Schweinefleisch .......... „ „ 17
Hammelfleisch..... „ 14
Schaaffleisch . ......... „ „ 10
Lebenvurst........... „ 18
Bratwurst.........„ 22
Schwartenmagen ..........„ „ 20
Blutwurst ......„ 20
geräucherter Speck ...... . . „ „ 30
-Schinken ............ „ 24
Dörrfleisch . .......... „ 22
per Pfund
Rindsfett ............. „
Nierenfett............ v „
Schweineschmalz ......... u „
desgleichen ausgelassenes ....... „ „
Pfund
2 / ordinäres s */s
4 i Brod aus '( % 2/ gemischtes । '/2
4 l Brod aus j '/2 Loth Quint
5 2 Wasserweck
4 2 Milchbrov .
B r o d t a r e.
Gerste- und i Korn-Mehl | Waizen- und ( Korn-Mehl i
bestehend bestehend
2) Für die ander» Städte und Qrte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
1
i
fr. 20 24 24 28
fr.
6
12
6-1
13
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als pZ Pfund Zugabe befindlich fein.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 6412. Giessen, am 11. September 1860.
Betreffend: Den Ankauf der Ersatzpferde der Reiterei im Lande.
Das
G r « ß h e r j o g l i ch e K r k i s a m t Gießen
an
die Großherwglichen Bürgermeistereien.
Rach einer Benachrichtigung Großherzoglichcn Kriegsministeriums unv nach der in der Darmstädter Zeitung unterm 4. d. M. erschienenen Bekanntmachung wird der Ankauf von etwa 45 Stuck 3'/2- bis 4'/,-jährigen Reitpferden in der ersten Hälfte des Monats October stattfinden. Sie wollen dies in Ihren Gemeinden mit dem Bemerken veröffentlichen, daß die Bezeichnung der Tage und Orte des Ankaufs in einer weiteren Bekanntmachung nachfolgen wird.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1860 betreffend.
Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 22. k. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens, bis zum 10. November d. I. geltenv gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 22. August 1860. Großherzogliches Universitäts - Gericht.
H a b e r k o r n. (2077)


