1860
Mittwoch den 11. April
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Städte und Orte des Kreises
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Gießen, am 10. April 1860.
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ZU Nr. K. G.
Betreffend: Die Schaafweide auf Wiesen.
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1 Wafferwcck
1 Milchbrov .
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Rindsfett . . . . .
Nierenfett .....
Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
2) Für die andern ... ----- ,---- -----
ist der Laib Brod und das Pfund Müsch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als IV, Pfund Zugabe b^M^seim^
Fleischtare
Ochsenfleisch .......
Kuhfleisch ........
Rindfleisch . .......
Kalbfleisch
Schweinefleisch
Hammelfleisch .
Schaaffleisch
Leberwurst
Bratwurst . .
Schwartenmagen
Blutwurst . ....... geräucherter Speck
Schinken ....
Dörrfleisch
Holizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar 1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
per Pfund kr.
16
Gerste, und l Korn-Mehl j gehend Waizen- und j b Korn-MM i e,tC6fnC
Stadt und den Kreis Gießen.
Krickeint wöchentlich -wei Mal: Mittwochs und "Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische! st. 36 kr., für Auswärtige, inol. Postaufschlags, gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus- verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoneen m Tabellenform werden doppelt berechnet.
an
die GroßherMgiichen Bürgermeistereien.
Nach Art. 6 des Gesetzes vom 7. Mai 1849 darf die Schaafweide auf Wiesen nur vom 15. Oktober bis 22. Februar, oder sa lange harter Frost anhält, ausgeübt werden. Wir bringen diese Bestimmung in Erinnerung und geben Ihnen auf, Zuwiderhandlungen zur gesonderten Verhandlung anzuzeigen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch, RegierungS - Rath.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictsllsdung.
789) Die dem Freiherrn Wilhelm von Schenk zu Schweinsberg auf Hermannstein
in der Gemarkung Fellingshausen zustehende, in Folge Allodification eines Erblehns entstandene Grundrente im jährlichen Geldanschlage von 65 fl. 56 kr. soll mit einem
Kapital von 1186 fl. 48 kr. abgelöst werden.
Alle bekannten und unbekannten Betheiligte werden aufgefordert, ihre etwaigen


