Ausgabe 
11.4.1860
 
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1860

Mittwoch den 11. April

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Städte und Orte des Kreises

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Gießen, am 10. April 1860.

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ZU Nr. K. G.

Betreffend: Die Schaafweide auf Wiesen.

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ordinäres \ */, Brod aus j % gemischtes | '/, Brod aus ) % Quint

1 Wafferwcck

1 Milchbrov .

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Rindsfett . . . . .

Nierenfett .....

Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

2) Für die andern ... ----- ,---- -----

ist der Laib Brod und das Pfund Müsch um 2 Heller billiger.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als IV, Pfund Zugabe b^M^seim^

Fleischtare

Ochsenfleisch .......

Kuhfleisch ........

Rindfleisch . .......

Kalbfleisch

Schweinefleisch

Hammelfleisch .

Schaaffleisch

Leberwurst

Bratwurst . .

Schwartenmagen

Blutwurst . ....... geräucherter Speck

Schinken ....

Dörrfleisch

Holizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar 1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

per Pfund kr.

16

Gerste, und l Korn-Mehl j gehend Waizen- und j b Korn-MM i e,tC6fnC

Stadt und den Kreis Gießen.

Krickeint wöchentlich -wei Mal: Mittwochs und "Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische! st. 36 kr., für Auswärtige, inol. Postaufschlags, gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus- verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoneen m Tabellenform werden doppelt berechnet.

an

die GroßherMgiichen Bürgermeistereien.

Nach Art. 6 des Gesetzes vom 7. Mai 1849 darf die Schaafweide auf Wiesen nur vom 15. Oktober bis 22. Februar, oder sa lange harter Frost anhält, ausgeübt werden. Wir bringen diese Bestimmung in Erinnerung und geben Ihnen auf, Zuwider­handlungen zur gesonderten Verhandlung anzuzeigen.

In Verhinderung des Kreisraths:

Pietsch, RegierungS - Rath.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictsllsdung.

789) Die dem Freiherrn Wilhelm von Schenk zu Schweinsberg auf Hermannstein

in der Gemarkung Fellingshausen zustehende, in Folge Allodification eines Erblehns ent­standene Grundrente im jährlichen Geldan­schlage von 65 fl. 56 kr. soll mit einem

Kapital von 1186 fl. 48 kr. abgelöst werden.

Alle bekannten und unbekannten Bethei­ligte werden aufgefordert, ihre etwaigen