Ausgabe 
7.7.1860
 
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Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 st. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

J|o Samstag den 7. Juli 1860.

Amtlicher Theil.

Edictatiadung.

1625) Hermann Bing mann von Lich hat um Rückgabe der von ihm als Unteragent zur Beförderung von Auswan­derern des für das Rheoerhaus I. H. P. Schröder in Bremen concessionirten Hauptagenten Schwarz in Echzell gestellten Caution gebeten. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Ansprüche, welche der Rückgabe der Caution entgegengesetzt werden sollen, innerhalb 6 Monaten vom Tage des ersten Erscheinens dieser Aufforderung in der Darm­städter Zeitung bei uns mit Nachweis darüber anzumelven sind, daß wegen solcher Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden ist, gegenfalls die Rückgabe ohne Weiteres verfügt werden wird.

Gießen, am 18. Juni 1860. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths : Wolf, Kreis - Assessor.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictallsdungen.

Oeffentliche Aufforderung.

1461) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberheffen hat über den Nachlaß des Postconducteurs H a u ß dahier den förmlichen Concursprozeß erkannt. Dem­gemäß werden alle Diejenigen, welche An­sprüche an den Nachlaß bilven wollen, auf- geforvert, solche im Termin

Montag den 23. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier zur Geltung zu bringen, widrigenfalls sie von der Masse ausgeschlossen werden.

Gleichzeitig soll in diesem Termine die Güte versucht, ein Massecurator bestellt und zur Wahl und Bevollmächtigung eines Gläu­bigerausschusses geschritten werben, und wer­ben die nicht persönlich erscheinenden ober durch nicht gehörig Bevollmächtigte vertre­tenen Gläubiger Den Beschlüssen der Mehr­heit der erscheinenden Gläubiger beitretend angesehen.

Gießen, den 30. Mai 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkai der, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

i 2425) lieber das Vermögen des im , Jahre 1754 verstorbenen Oberstlieutenant Johann Ludwig von Lingelsheim zu Hungen war im Jahre 1755 von ver damaligen Fürstlich Solms - Braunfelsischen Justizcanzellei zu Hungen der Concurs er- kannt, und in Folge davon dessen in Hun- i gen telegene Hofraithe um 1010 fl. verkauft I worben. Von Viesem Kaufschillinge batirt ohne Zweifel das schon seit langer Zeit ! dahier amtlich verwaltete von Lingelshei- ! mische Depositum, welches aus dem seit 1836 in Großherzoglicher Staats-Schulden- Tilgungskasse zu Darmstadt angelegten Gelbe von 1394 fl. 10% fr., den davon seither ausgewachsenen Zinsen unv einem haaren Vorrathe von ungefähr 192 fl. 54% fr. besteht. Der genannte Johann Ludwig von Lingelsheim hatte in zwei Ehen gestanden; aus zweiter Ehe mit Dorothea Christiane Martha Sophie von Bibra waren keine Kinder vorhanden; aus erster Ehe dagegen zehn Kinder entsprossen, von welchen die vorliegenden Aeten jedoch nur über den Sohn FrievrichLudwig von Lingelsheim nähern Aufschluß geben. Derselbe, geboren am 3. August 1724 zu Hungen und ge­storben am 15. Mai 1772 zu Fauerbach

in der Wetterau, war Oberstlieutenant im Königlich Niederländischen Militärdienste und ebenfalls zwei Mal verheirathet gewesen. Aus erster Ehe mit einer Gräfin Solms- Utphe scheinen drei Söhne entstammt zu sein; von welchen zwei im preußischen Mili­tärdienste in Berlin und Potsdam gestan­den haben; in zweiter Ehe mit Friedericke Sophie Nolding Wittwe, geborne von Butt­lar, wurde erzeugt ein Sohn Friedrich Wil­helm Theodor von Lingelsheim, nachheriger Hauptmann im Fürstlich Waldeckischen Mili­tärdienste, welcher aus seiner Ehe mit Frie­dericke Margaretha Müller die jetzt noch lebenden Kinder:

1) Revierförster Wilhelm von Lingelsheim zu Wilbungen,

2) praetischen Arzt Dr. Karl von Lin­gelsheim daselbst,

3) die Caroline Förster Käkel Ehefrau zu Rhena, im Fürstenthum Waldeck, hinterlassen hat.

In Gemäßheit der bereits über das De­positum in dem von Lingelsheimischen Debit­wesen erlassenen Edietalladung vom 19. Februar 1857 haben die oben unter 1. 2. 3. genannten Kinder des Fürstlich Waldecki­schen Hauptmanns Friedrich Wilhelm Theo-