in der Weise in den mitteldeutschen Verband ein, daß auf der Station Berlin der Berlin-Potsvam-Magdeburgcr B.hn und der Station Magdeburg der Maqdeburg-Halberstädter Bahn nach Cassel und den jenseits Cassel belegenen Stationen des mitteldeutschen Verbandes, sowie umgekehrt von diesen Stationen nach Magdeburg und Berlin, Transporte unter denselben Bedingungen übernommen und ausqeführt werden, wie von den Stationen Berlin der Berlin-Anhaltischen und Magdeburg der Magdeburg-Leipziger Bahn auf dem Schienenwege über Halle. Der Verkehr der Stationen Wolfenbüttel, Braunschweig, Göttingen, sowie der Verkehr zwi- scheu Magdeburg und Cassel, bleibt im mitteldeutschen Verbände denselben Bedingungen unterworfen, welche bisher im westdeutschen Eisenbahnverbande für denselben gegolten haben. Es scheiden aber alle die genannten Stationen vom 1. Januar k. I. ab gleichzeitig ans dem westdeutschen Verbände aus. . . .
Die Station Oschersleben tritt in gleichem Umfange, wie die Stationen Wolfenbuttel und Braunschweig tn den direkten Güterverkehr des Verbandes ein; dagegen hört die direkte Abfertigung der Spritscudungcn von der Station Halberstadt ab, auf.
Vervollständigte Tarife des mitteldeutschen Eisenbahnverbandcs können erst nach einigen Wochen fertig gestellt und ausgegeben werden. Der neue Tarif für Station Oschersleben wird aber schon jetzt auf den einzelnen Stationen abgegeben.
Cassel den 30. December 1859. Die Eisenbahnverwaltungen des mitteldeutschen Eisenbahnverbandes.
" ' Für dieselben:
Die Centraldirection der Main-Weser-Bahn.
E d i c t a l l a d u n g.
Oeffentliche Aufforderung.
1") Die nachbenannten Besitzer der unten nach Flur und Nummer beschriebenen, im hiesigen Gcrichtsbezirk gelegenen Jnnno- bilien welche jene theils durch Erbgang, theils durch Kauf erworben haben und veräußern, oder auf ihren Namen tm Grundbuch eintragen lassen wollen, vermögen theils ihr Eigenthum und theils die Bezahlung des Kausschillings nicht urkundlich nachzuweisen. ; Es werden daher Alle, welche Eigenthu.ns- oder sonstige Ansprüche an jene Liegenschaften erheben zu können glauben, aufgefordert, ; solche soaewiß binnen 60 Tagen bei unterzeichnetem Gericht geltend zu machen, als sonst das Eigenthum der Antragsteller, iesp. der gegenwärtigen Besitzer anerkannt, den betreffenden Verträgen die gerichtliche Bestätigung erthe.lt und der Eintrag in bas Mutätionsverzeichniß verfügt werden wird. -
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Namen der Besitzer.
Bezeichnung der Liegenschaften.
Im Grundbuch zugeschrieben dem:
Heinrich Ferber und Tobias Braun von Blasbach Heinrich Valentin von Blasbach Conrad Ferber und Johannes Ferber jun. von Blasbach
Conrad Ferber von Blasbach Conrad Förster und Conrad Ferber von Blasbach Heinrich Ferber von Blasbach Heinrich Balser und Georg Sänger's Eheleute von Blasbach Heinrich Eckhardt und Tob. Förster von Blasbach Ludwig Dörr von Blasbach......
Johannes Diehl von Fellingshausen. , .
Ludwig Schmidt von Crumbach ....
Katharina, Philipp Schleenbecker's Ehefrau
Conrad Weil, D. S. III., von Rodheim
Elisabethe Wallbrech
Heinrich Wagner II. von Königsberg . . .
Johannes Wagner zu Wismar
Emil Becker von Gießsy - - - • • • -
Gießen, am 29. December 1859.
A. Gemarkung Naunheim.
Flur Stummer.
XIX/58 ......
XIX/55
XIX/53
XIX/54
XIX/56
XIX/57
XIX/60
XIX/62
XIX/63
B. Gemarkung Fellingshausen
111/112,3 .......
C. Gemarkung Crumbach
11/100. 11/406. II/758. III/123.
VII/748. ,VIII/324. X/152
D. Gemarkung Rodhcim.
XXII/44
1/464. VI/141. VIII/25. VIII/48.
VIH/252. XIV/328. XV/51
E. Gemarkung Frankenbach.
XIII/227 ........
F. Gemarkung Königsberg.
n/177...........
G. Gemarkung Gießen.
V/139. V/174a . . .
XLVI/4. XLVI/5 . .
Philipp Allgeier zu Blasbach.
Caspar Förster sen. Kinder von da.
Philipp Allgeier von da.
Conrad Ferber, Schultheis von Blasbach, den Besitzern.
dem Besitzer.
Johannes Schulz.
Johannes Rupp.
Tobias Heinz von da.
dem Besitzer.
Georg Schmidt senior.
Caspar Stamm.
Conrad Weil, D. S. III., von Rodheim.
Nicolaus Brück von Erda.
Johannes Rühl's Tochter.
Georg Wagner zu Wismar.
Emil Becker.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
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