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für dre
Stadt und den Kreis Gießen
1860
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Mittwoch den U. Januar
per Pfund fr.
per Pfunv fr.
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B r o d t a r e.
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2) Für die andern
Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Amtlicher
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Gerste- und Korn-Mehl Waizen- und Korn - Mehl
20
24
24
28
Pfund 2/ 4 i 2i 4 i
Loth -
17
14 12 10i 16| 13
10
16
20 20
20
30 24
22
ordinäres | Brod aus '( gemischtes. ( Brod aus ) Quint
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 2 fl. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
Riudsfctt . . . . . Nicrenfett Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
■ bestehend j bestehend
fr.
6
12
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Polizertaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
h 1 Wasserwerk
4 1 Milchbrod . .
In der Generalversammlung des landwirthschaftlichcn Bezirks-Vereins Gießen wurde beschlossen, daß von den demselben zur Verfügung stehenden Mitteln verwendet werden sollen:
1) zu Prämien an 4 Gemeinde-Baumwärter, welche sich durch vorzügliche Pflege der Gemeinde-Obst-Baumschulen und Baum- stucke auszeichnen, 5 bis 7 fl.;
2) zu Prämien an Schullehrer, welche landwirthschastlichcn Unterricht ertheilen, 20 fl.;
3) zu Wegvergütungen an Schullehrer und Baumwärter, welche an dem von Schullehrer Schlapp zu Rödgen unentqeldlich zu crtheilenden Unterricht in der Baumpflege ic. Antheil nehmen wollen.
Es wird dieß mit dem Anfügen veröffentlicht, daß Diejenigen, welche die unter 1 und 2 erwähnten Prämien in Anspruch nehmen wollen, sich bis Ende September 1860 anzumelden haben.
Gießen, den 30. Deeember 1859. Der Director des landwirthschaftlichcn Bezirks-Vereins des Kreises Gießen.
- K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
Mitteldeutscher Eise «bahn verband.
1. Januar 1860 ab treten die Verwaltungen der Eisenbahnlinie Berlin-Potsdam-Magdeburg-Oschcrslcben-Wolfen- vuttel-Kreiensen-EäM mit den Stationen Berlin, Magdeburg, Oschersleben, Wolfenbüttel, Braunschweig, Göttingen und Cassel
' F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch .
Kuhfleisch .
Rinvfleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch .
Hammelfleisch
Schaaffleisch
Leberwurst
Bratwurst . . j
Schwartenmagen
Blutwurst ........
geräucherter Speck .....
Schinken ........
Dörrfleisch
Anmerkung': Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1*/, Pfund Zuaabe befindlich fein. 3


