Art. 4. Die hohen contrahirenven Regierungen sagen sich gegenseitig die Untersuchung unv Bestrafung derjenigen Polizei- und Criminalvergehen durch die competenten Behörden nach den bestehenden Gesetzen zu, welche die Anlage der Bahn und den Transport aus derselben betreffen und von Unterthanen des einen Staates in dem Gebiete des anderen Staates werden begangen werden

Die Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft hat wegen aller Entschädigungs-Ansprüche, die aus Anlaß der Eisenbahn-Anlage auf Großherzoglich Hessischem Gebiete oder des Betriebes derselben gegen sich erhoben werden möchten, sich der Großherzoglich Hessischen Gerichtsbarkeit unv den Großherzoglich Hessischen Gesetzen zu unterwerfen.

Art. 5. Die Großherzoglich Hessische Regierung wird zur Handhabung des ihr über das Unternehmen, soweit es innerhalb des Großherzogthums Hessen zur Ausführung kommt, zustehenden HoheitS- und Aufsichtsrechts einen beständigen Commissär bestellen, welcher die Beziehungen der Großherzoglich Hessischen Regierung zur Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft und zur Bahnverwaltung in allen denjenigen Fällen zu vertreten hat, welche nicht zum directen gerichtlichen oder polizeilichen Einschreiten der competenten Behörden geeignet sind.

Unbeschadet des Hoheits- und Aufsichtsrechts der Großherzoglich Hessischen Regierung über die in Ihrem Gebiete belegenen Bahnstrecken unv ven Darauf stattfindenven Betrieb, verbleibt die Ausübung des Oberaufsichtsrechts über die Cöln-Minvener Eisen- bahn-Gesellschaft im Allgemeinen unv veren Geschäftsführung ausschließlich der Königlich Preußischen Regierung.

__________________________________________________________(Schluß folgt.)_______________________________________________________

Zu Nr. K. G. 7279. Gießen, am 29. Brtober 1860.

Betreffend: Gesuch der Maria Elisabetha Haßler von der Kröge bei

Battenberg um Erweiterung ihres Reisepasses.

Das

Grußherzog licht K'r e i s s m t Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Unser Ausschreiben vom 24. September d. I. nehmen wir hiermit als erledigt zurück.

In Verhinderung des Kreisraths :

Pietsch, Regierungs-Rath.

Gießen, aut 27. Brtober 1860.

Betreffend: Die allgemeinen Vorschriften über richtige und gleichmäßige Bezeichnung der Behörven bei dienstlichen Ausfertigungen.

Das

G r o ß h e r j o g l i ch e Landgericht Gießen

an

die GrostherMlichen Drtsgerichte seines Bezirks.

Nachstehende Vorschriften des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz werden Ihnen hiermit zu pünktlicher Befolgung bekannt gemacht.

1) Bei Unterzeichnung amtlicher Erlasse haben die unterzeichnenden Beamten die ihnen als persönliche Charakterisirung ver­liehenen Titulaturen ihrer Namensunterschrift nicht beizufügen.

2) Bei Unterzeichnung amtlicher Erlasse haben die Beamten nur ihren Familien - Namen zu unterzeichnen, aber keinen Tauf- Namen beizusetzen, auch sonstige Zusätze, wie z. B. senior oder junior wegzulasseu.

Wenn z. B. ein Vorsteher des Ortsgerichts als Ortsbürger zur Unterscheidung von andern gleichnamigen Ortsbürgern seiner Gemeinde den NamenLony II." führt, so hat er doch in seiner Eigenschaft als Vorsteher nur den NamenLony" zu unter­zeichnen. Dieses gilt ebenso für die Gerichtsmänner.

P l o ch.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

2596) Die Communalsteuer für's vierte Quartal 1860 kann in den ersten acht Tagen noch ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, am 31. October 1860. Der Stadt - Einnehmer :

Enders.

Steuerverhaltniffe betreffend.

2569) Das Verzeichniß der Culturver- änverungen vom 1. August 1859 bis Ende Juli 1860 und das Verzeichniß der im Laufe des Jahres 1860 ganz neu erbauten, sowie der durch Bauveränderungen im Werthe erhöhten oder verminderten und der ganz

abgegangenen Wohnhäuser unv Gewerbs­anlagen liegt zu Jedermanns Einsicht vier Wochen lang auf dem Rathhause dahier offen. Gießen, ven 26. October 1860.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Versteigerungen.

2609) Montag den 5. November 1860, Nachmittags 3 Uhr,

werven bei der Stadt Gießen verschiedene überflüssige Gegenstände, als: 1 Ofen, 1 Sparherd, 1 messingenes Pumpenaus­

gußrohr , nikeln, alt! mit Gewick Lampen ur öffentlich i Rathhaus

Gießen, Großh

2475) M sollen auf Ludwig Gemarkunc Meistbieten Flur Rr. [ %46

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