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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs kür Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, incl. Pvftaufschlags, 2 ff- — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä. Samstag den 1. December
Amtlicher T h e i l.
3it Ur. K. G. 7841. Gießen, am 27. November 1860.
Betreffend: Die Staatsverstcherungs-Anstalt für Stellvertretung im Militärdienst
für das Musterungs- unv Ziehungsjahr 1861.
Das
GroßI)er)oglichc Kreisamt Gießen
an
die Groscherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die entsprechende Anzahl Abdrücke einer „Belehrung für Diejenigen, welche der Stellvertretungs-Versicherungs-Anstalt für die Loospflichtigen des Jahres 1861 beitreten wollen", nebst einer gleich großen Anzahl von Formularien zu „Beitrittserklärungen", werden Ihnen zum vorgeschriebenen Gebrauche, unter Hinweisung auf den Inhalt:
1) ver Statuten der Staats-Versicherungs-Anstalt für rie Stellvertretung im Militärdienst vom 16. September 1851 (Regierungsblatt von 1851, Seite 315);
2) die einen Nachtrag zu diesen Statuten enthaltene Bekanntmachung vom 16. September 1853 (Regierungsblatt von 1853, Seite 599) und
3) die Bekanntmachung vom 20. November 1860 (Regierungsblatt von 1860, Seite 344), wonach die von den Theilnehmern an der Stellvertretungs-Versicherungs-Anstall für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1861 zu zahlende Einlage auf 270 fl. festgesetzt worden ist und die Einlagen vom 1. December l. I. an zur Versicherungskasse bezahlt werden können, — gleichzeitig, unter einer besonderen Couvertc, mitgetheilt werven. Wir bemerken dazu Folgendes:
Einem Jeden, ver bei Ihnen erklärt, daß er ver Stellvertretungs-Versicherungs-Anstalt für Die Militärpflichtigen des Jahrs 1861 beitreten wolle, ist ein Exemplar der fraglichen Belehrung zur Kenntnißnahme auszuhändigcn.
Die Beitrittserklärung ist von Ihnen in Bezug auf das Jahr, die Person" des Versicherten und das Datum gehörig auszu- füllen und von dem Beitretenven zu unterschreiben. Die Unterschrift des Beitretenden wird von Ihnen beglaubigt und Vie Beglau- bigung mit Datum versehen von Ihnen unterzeichnet, auch das Bürgermeistereisicgel beigevrückt. Diesem vorgängig ist die Beitrittserklärung dem Beitretendem zu übergeben, damit dieser solche und den baaren Betrag der Einlage —- 270 fl. — an den Vorsteher und Kassier der Stellvertretungs-Versicherungs-Anstalt, Großherzoglichen Oberst Fresenius zu Darmstadt — wohnhaft in ver Elisabethenstraße bei Speisewirth Kohl Lit. E. Nr. 239 — überbringe oder portofrei übersende.
Sollten Sie noch ältere, nicht für das Jahr 1861 ausgestellten Beitrittserklärungen und Belehrungen vorräthig haben, so sind diese als unbrauchbar zu vernichten.
Schließlich verweisen wir Sie noch im Ucbrigen auf die betreffende Belehrung und erwarten, daß von Ihnen in der Stell- Vertretungssache mit aller Pünktlichkeit unv Genauigkeit verfahren werde.
K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2817) Die in den Artikeln 16 unv 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorge- schriebene Ausloosung ver Haupt- und Er- gänzuugs - Geschwornen für Die Assisen der Provinz Oberhessen im ersten Quartal 1861 soll Dienstag Den 11. December d. I.,
Vormittags 12 Uhr,
in öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hof- gerichts in Dem Hofgerichts - GebäuDe vor- gcnommcn werden.
Gießen, am 29. November 1860.
Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen':
Dr. Slip ein. |
vdt. Bramm, j
Hofgerichts-Secretär-Vicar.
2776) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von Den bei Der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahrs fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar
Vormittags von 7 bis 12 Uhr:
1) Dienstag den 4. December,
2) Mittwoch „ 5. „
3) Samstag „ 8. „


