Ausgabe 
3.4.1858
 
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Fleischschafe dürfen mit oder ohne Wolle ausgestellt werden.

Mutterschafe werden in allen 3 Categorien nur in Abtheilungcn von je 3 Stück zur Preisbewerbung zugelassen.

IV. Für Schweine.

a. Große R a 9 e.

1) Für Eber 1 Preis von 25 Thlr.;

2) Zuchtsauen 1 Preis von 20 Thl.;

b. k l e i n e R a 9 e.

1) Für Eber 1 Preis von 25 Thlr.;

2) Zuchtsauen 1 Preis von 20 Thlr.

...... , V. Für Hühner.

Für preiswurdig befundene Hühner sollen Medaillen ertheilt werden.

Bon allen Hühnern müssen bchuf der Prcisbewerbung je 1 Hahn und 2 Hennen ausgestellt werden.

Thiere irgend einer Gattung, welche nicht unter eine der pramiirten Classen Men, können, wenn sie von den Richtern in ihrer Art ausgezeichnet befunden werden, durch Medaillen oder ehrenvolle Erwähnung belobt werden.

Proponirte Concurrenz des Hrn. v. Nattzusiusllzu Hmrdisburg:

für Hammel im Jahre 1856 geboren, in der Hand ihrer Züchter, geschoren, nach dem Werthe für den Schlächter beur^ theilt; 10 Thlr. Einsatz und Reugeld;

2) für Hammel im Jahre 1857 geboren, in der Hand ihrer Züchter, geschoren, nach dem Werthe für den Schlächter 6cur« theilt; 10 Thlr. Einsatz und Reugeld;

33 für fette Ochsen unter 4 Jahre alt, in der Hand ihrer Züchter; 10 Thlr. Einsatz und Neugeld. Anmeldung und Preisrichter wie vorstehend bei der Thierschau.

B. Die Maschinen - und Gerüche - Ausstellung betreffend.

Die Maschinen- und Geräthe-Ausstellung dauert während der ganzen Woche der Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe. D ie M aschi nest und Geräthe müssen bis zum Dienstage den 2 4. A u gust 1 85 8 zur S t eile g e sch afft s ei n. Dcr Transport derselben vom hiesigen Bahnhofe zum Ausstellungslocale wird vom Vereine kostenfrei besorgt werden. Jedes Stück ist mit dem Namen des Ausstellers zu bezeichnen. Größere Sendungen müssen außerdem numerirt und mit einem vollständi­gen Verzeichnisse begleitet werden. Alle an der Preisbewerbung participirendew Maschinen und Geräthe müssen durch die dazu vom Vereine bestellte Beurtheilungs- Commission oder in deren Beisein geprüft werden dürfen. Kommen dergleichen Gegenstände ohne persönliche Begleitung hier an, so wird vorausgesetzt, daß sie der Commission zur Prüfung anvertraut werden sollen, es sei denn,

daß der Einlender das Gegcntheil und damit den Verzicht auf die PreiSconeurrcnz ausdrücklich erklärte.

Die Prüfung der Maschinen und Geräthe geschieht am 26., 27. und 28. August.

Bei Beginn der Ausstellung am 30. August wird über die Preisvertheilung bereits Beschluß gefaßt, und eine angemessene"

ä'Äßere BMichnung der prämiirtcn Maschinen und Geräthe bewirkt sein.

Für Unterbringung der Maschinen und Geräthe werden Schuppen von 20 Fuß Breite hergerichtet; jeder Aussteller hat bei der Anmeldung anzufordern, wie viel laufende Fuß solchen 20 Fuß breiten Schuppenraums derselbe für seine Ausstellungs-Gegen­stände in Anspruch nimmt; bis zu 6 laufende Fuß werden jedem Aussteller unentgeldlich verabfolgt, für jeden laufenden Fuß mehr muß Thlr. erlegt und bei der Anmeldung portofrei eingesandt werden.

Die Maschinen und Geräthe dürfen nicht vor Sonnabend den 4. September aus dem Ausstellungslocale fortgcschafft werden; dagegen sind dieselben spätestens bis zum Abend des 6. September aus deck Locale zu entfernen, wenigstens wird der Verein für deren Bewachung nicht länger einstehen.

Preise.

13 Für einen Pflug für schweren Boden mit einem Tiefgange bis zu 8 Zoll, 1 Preis von 15 Thlr.;

23 für einen Pflug für leichten Boden mit einem Tiefgange bis zu.8 Zoll, 1 Preis von 15 Thlr.;

33 für einen Untergrundspflug, 1 Preis von 15 Thl.;

4) für eine Egge für schweren Boden, 1 Preis von 10 Thlr.;

53 für eine Egge für leichten Boden, 1 Preis von 10 Thlr.;

63 für einen Kultivator für schweren Boden, 1 Preis von 30 Thlr.;

7) für einen Kultivator für leichteü Boden, 1 Preis von 20 Thlr.;

8) für eine Walze znm Schollenbrechen, 1 Preis von 20 Thlr.;

93 für eine Pferdehacke für eine Reihe Hackfrüchte, 1 Preis von 15 Thlr.;

103 für einen Kartoffelnhäufelpflug, 1 Preis von 10 Thlr.;

113 für eine Göpeldreschmaschine, 1 Preis von 30 Thaler;

12) für eine Getreide - und Rapssamen- Reinigungsmaschine, 1 Preis von 15 Thlr.;

133 für eine Rübenschneidemaschine, 1 Preis von 10 Thlr.;

143 für eine Handheckselmaschine, 1 Preis von 15 Thlr.;

153 für eine Buttermaschine, 1 Preis von 5 Thlr.

163 für eine Jauchepumpe, 1 Preis von 15 Thlr. ;

173 für eine transportable Waage zum Wiegen von lebendem Groß- und Kleinvieh, 1 Preis von 30 Thlr.;

dem Vereine für Ausstellung landwirthschastlicher Maschinen in Magdeburg ausgesetzten Preise:

13 für einen Pflug mit Vordergestell für Tieftultur von mindestens 16 rheinl. Zoll Tiefgang, 1 Preis von 50 Thlr.;

23 für eine Streumajchine für Guano und ähnliche Düngermittel, 1 Preis von 50 Thlr.;

33 für eine Drillmaschine für Getraide und andern Saamen, 1 Preis von 40 Thlr.;

43 für eine Säemaschine für Zuckerrüben, horstweise, 1 Preis von 100 Thlr.;

Bedingung: 8 ^bis ^16 Körner aus^ einer Kreisfläche von höchstens 1V4 rheinl. Zoll Durchmesser bei einer Erdbedeckung 53 für eine Säemaschine für Klee und ähnliche kleine Saamen, 1 Preis von 20 Thlr.;