Ausgabe 
3.7.1858
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwachs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlags 1 ff. 53 ft. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gieße» bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 1 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

M Ä3 Samstag den 3. Juli MSS.

Amtlicher T h e i L.

Zu Nr. K. G. 4076. Gießen, am 24. Juni 1858.

Betreffend: Bitte des Großherzoglichen Rentamtmanns Melchior zu Gießen um Bewilligung eines sechswöchentlichen Urlaubs zum Gebrauch des Bades zu Wiesbaden.

Das

G r li ff I) r r) o g l i ch e K r e i s a m t Gießen

an

die Grnßherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir benachrichtigen Sie, daß der Großherzogliche Finanz-Accesstst Schmidt während der Beurlaubung des Großhcrzoalichen Rentamtmanns Melchior, vom 14. l. Mts. an, zum Vicar für die Verwaltung des Rentamts Gießen ernannt worden ist. " 7

In Verhinderung des Kreisraths: Wolf, Kreis - Assessor.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1366) Das im Monat Mai fällig gewesene erste Ziel Communalsteuer und die am 24. Juni d I fälliq gewesenen Holzsteiggelder können in den nächsten acht Tagen noch ohne Kosten an die hiesige Stadtkasse bezahlt werden.

Gießen, am 28. Juni 1858. Der Stadt-Einnehmer:

Enders.

Die Hast'sche Stiftung betreffend. 1378) Anmeldungen um eine Unter- stützung aus vorbemerkter Stiftung können bis zum 20. Juli d. I. gemacht werden.

Gießen, den 1. Juli 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

1359) Die

Quittungen über Waisenverpflegungs­gelder rc. vom 1. halben Jahre 1858 sind binnen 8 Tagen hier einzureichen oder zu unterzeichnen; wenn die Pfleger und Lehr­meister auf portofreien Bezug des Geldes rechnen. Gießen, den 28. Juni 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

i Die Abfuhr des Holzes aus dem Gießener Stadtwalde.

1358) Alles versteigerte Holz ans dem Districte des Forstwarts Flett dahier muß bei Meidung gesetzlicher Strafe von heute an binnen 8 Tagen abgefahren sein.

Die auswärtigen Großherzoglichen Bür­germeistereien werden um Bekanntmachung dieser Aufforderung ersucht.

Gießen, den 28. Juni 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

(EifkUlUiiungen.

1341) Nach Erkennung des förmlichen Concursprozeffes gegen Bäcker Wilhelm

Hellmold zu Gießen werden Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche im Liquidationstermin am 29. Juli,

Vormittags um 9 Uhr, bei Meidung stillschweigend eintretenden Aus­schlusses von der Masse, anzuzeigen und zu begründen. Von den persönlich nicht er­scheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der er­scheinenden bezüglich der in demselben Ter- min zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubiger-Ausschusses zu- stimmen. Gießen, am 8. Juni 1858.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.