Verein für Land- und Forstwirthfchaft
im Herzogthume Braunschweig.
Während der im Jahre 1858 zu Braunschweig tagenden XX. Versammlung deutscher Land- und Forfiwirtbc wird von d,-m Vereine für Land - und Forstwirthschast im Hcrzogthume Braunschweig eine Ausstellung von Vieh, sowie Maschinen, Gerüchen und Erzeugnissen der Land- und Forstw.rthschast und des Gartenbaues mit Prämienveitheilung veranstaltet werden, und bringen wir das bezügliche Programm hiermit zur öffentlichen Kenntlich. H lvir
Die Ausstellung erstreckt sich auf:
A. Vieh, nämlich: Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine und Hühner-
B. Maschinen, Werkzeuge und Geräthschaftcn der Land- nnd Forstwirthfchaft-
0. Produkte der Land - und Forstwirhschaft und des Gartenbaues ’
Die Anmeldungen zu den sämmtlichen Ausstellungen sind spätestens bis zum 15. Juli 1858 unter der Adresse - Nerein für Land- und Forstwirthschast zu Braunschweig" eiuzusenden. Es sind hierzu rücksichtlich d!r Thicrschau die in der Anlage"? n Betreff der Maschinen- und Gerüche-Ausstellung die in der Anlage B, und hinsichtlich der Produkten^A^sstellun dch ch de^An- zu bcchchm " $U Knutzen. Gedruckte Formulare zu den Anmelduiigen sind von dem Vereinsvorstande uncntacldlich
. Sollte ein Aussteller über die geschehene Anmeldung eine Bescheinigung zu erhalten wünschen, so ist die Anmeldung in duplo einzureichen, woraus das eine Exemplar, mit der Bescheinigung versehen, zurückgesandt werden wird 3 1
Gar nicht oder nicht zur gehörigen Zeit oder nicht unter Beobachtung des vorgeschriebenen Musters angemeldete Gegenstände wervew'bei der Ausstellung nicht angenommen
Unter allen Umständen erhalten nur sulche Gegenstände eine Prämie, die nach dem Urtheile der Preisrichter absolut pretSwürdig sind.. w «riyeuc per
2- r. Zur Prcisbewcrbung ros^. zur Empfangnahme der Prämie ist lediglich der Aussteller legitimirt, gleichviel ob derselbe rualeick Züchter, Fabrikant oder Piment -st oder nicht; auch sollen bei der Coneurrenz In- und Ausländer gleichberechtigt ein. *
Für lebe Ausstellungs-Abthe.lung wird ein D-ngent ernannt werden , dessen Anordnungen die Aussteller sich zu unterwerfen haben.
A. Die Thierschau belreffend.
Die Thicrschau dauert zwei Tage, Montag den 30. und Dienstag den 31. August.
... Al-' ^ Ausstellung bestimmten Thiere müssen am Montage', den 30. August, Morgens vor 10 Uhr, im Ausstellungslocale cingetroffen sein.
Fü.u Fütterung und Pflege des säinmtlichen Viehes wird, während cs sich im Ausstellunqslocalc befindet vom Vereine aekorat
Bis Dienstag, den 31. August, Nachmittags 6 Uhr, darf kein Stück Viehausdcm Loca l'nt erni werden gedoch bleibtos den Ausstellern unbenommen, ihr Vieh für die Nacht vom Montage den 30. August auf Dicnstaa dm 31. August aus eigene Kosten anderweit unrerzubrmgen, in welche,n Falle dasselbe aber am Montage nicht vor 7 U r Abeds das Local verlassen dars und am Dienstage Morgens 6 Uhr wieder daselbst ausgestellt sein must 3 ” taS
7 Uhr Abends des 31. August fällt die Pflege und Bewachung der Thiere von Seiten des Vereins weg.
Die vom Vereine ernannten Preisrichter beginnen ihr Geschäft am Dienstag den 31. August, Morgens 7 Uhr
fr. , . I' Für Pferde (Acker- und Wagenpferdcschlag).
1) Für dreyahrige und altere Hengste — 1 Preis von 60 Thlr.;
2) „ vierjährige und ältere Stuten — 2 Preise von 50 und 40 Thlr ;
3) » dreijährige Stutsüllen — 2 Preise von 40 und 30 Thlr.
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II. Für Nrndvich.
A. Rindvieh aller Ra?en.
3jährige und ältere Zuchtstiere — 1 Preis von 60 Thlr.;
1 - und 2jährige Zuchtsticre — 1 Preis von 40 Thlr.;
Milchkühe bis zu 8jähngem Alter — 4 Preise von 60, 40, 30 und 20 Thlr •
Wunder von einjährigem Alter aufwärts — 2 Preise von 40 und 30 Thlr.
, B. H a r z - R a? e.
3,ahrige und ältere Zuchtstiere — 1 Preis von 40 Thlr.;
1 - und 2jährige Zuchtstiere — 1 Preis von 20 Thlr.;
Milchkühe bis zu 8jährigem Alter — 2 Preise von 40 und 25 Thlr. •
. - Binder von 1 jährigem Älter aufwärts — 1 Preis von 25 Thlr ♦ ’
zu lassen.
2)
Für
1)
2)
MI. Für Schafe.
„ fr.. , A- nach der Wolle beurthcilt (MerinozuchtD
1) ?fur Widder — 3 Preise von 30, 25 und 20 Thlr.; ’ J
°'1 Mutterschafe — 2 Preise von 25 und 20 Thlr. ;
B. nach der Fleischproduction beurtheilt.
. a> /eikkster- und andere langwollige Rayen, sowie deren Kreuzungen.
Widder — 1 Preis von 30 Thlr.;
Mutterschafe — 1 Preis von 25 Thlr.;
1g »1-; syr>an^ere kurzwollige Rayen, sowie deren Kreuzungen. 1) Für Widder — 1 Preis von 30 Tblr.;
2) „ Mutterschafe — 1 Preis von 25 Thlr.


