Zu «r. K. G. 4535. Gießen, am 22. Juni 1857.
Betreffend : Die Errichtung eines Diakonissenhauses zu Darmstadt.
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G r o ß h er? og1 ich e Kreisamt Gießen
an
die Herren Geistlichen und die Groscher^sglichen Bürgermeistereien.
Unter Bezugnahme auf die im Abdruck nachstehenden Erlasse empfehlen wir den vorliegenden Gegenstand Ihrer Unterstützung und ersuchen die Herren Geistlichen, sobald ihnen die deßfalls in Circulation gesetzte SubscriptionSliste zugeht, Beiträge sammeln und dieselbe an den Herrn Präsidenten des Vorstandes des D.akonissenhauses gelangen zu lassen. Die Statuten für das Diako- nissenhaus sind in den Nr. 162, 163 und 164 der Darmstädter Zeitung abgedruckt.
In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs-Assessor.
Zu Nr. M. d. I. 6449. Darmstadt, am 12. Mai 1857.
Betreffend: Wie oben.
Das Großht'rzoqliche
Ministerium des Innern
an
die Grostherzoglichen Kreisämter.
Wir haben dem Vorstände für das in Darmstadt zu gründende Diakonissenhaus, dessen Statuten die Allerhöchste Genehmi- gütig erhalten haben, gestaltet, die schon früher für einzelne Kreise genebmigte Collecte auf die evangelische Bevölkerung des ganzen Großherzogthums auszudehnen. Indem wir Sic hiervon zu Ihrem Bemessen in Kenntniß setzen, bemerken wir Ihnen zugleich Folgendes:
Das Institut der Diakonissen, welches, auf religiöser Grundlage beruhend, hauptsächlich den Zweck hat, tüchtige und zuverlässige Krankenwärterinnen zur Verwendung in Hospitälern, wie auch in der Privatkrankenpflcge beranzubilden, hat in allen Ländern, wo cs bis jetzt cingeführt ist, einen raschen Aufschwung genommen und eine allgemein anerkannte, segensreiche Wirksamkeit entfaltet. Wir halten es daher für sehr wünschenswert, daß dieses wohlthätige Institut auch in dem Großherzogthum, wo sich das Bedürfniß solcher gebildeter, ihrem schwierigen Berufe mit Uneigennützigkeit und Aufopferung sich hingebender Krankenwärterinnen schon vielfach kund gegeben hat, möglichst bald Eingang und Verbreitung finde, und glauben mit Sicherheit erwarten zu können, daß die beabsichtigte Errichtung eines Diakonisscnhauscs in Darmstadt, welcher auch die Allerhöchsten Herrschaften ihre gnädige Thcilnahme zugewendet haben, in der evangelischen Bevölkerung des Landes kräftige Beibülfe finden werde, um so mehr, als bei größerer Ausdehnung der Anstalt diese in nicht langer Zeit in Stand gesetzt wird, ihre Wirksamkeit unk die Wvhl- thaten des Instituts auch anderen Landestheilen nicht allein durch Aufnahme von Kranken, sondern namentlich auch durch Nus- sendung gebildeter Diakonissen zu Tbeil werden zu lassen. Wir empfehlen Ihnen deßhalb, der Ausführung dieses Unternehmens und insbesondere der hierfür gestatteten Collecte jede thunliche Förderung und Unterstützung angedeihen zu lassen und insbesondere auch dahin zu wirken, daß vertrauenswürdige Männer, bei welchen sich Interesse für die Sache voraussetzen läßt, sich der Sammlung von Beiträgen in den evangelischen Gemeinden unterziehen.
Jede nähere Auskunft, welche Sic über das in Darmstadt zu gründende Diakonissenhaus zu erhalten wünschen, wird der Vorstand Ihnen zu ertheilcn gerne bereit sein.
v- D a j w i g k. Knorr.
Au
G r o ß h k r j o g l i ch k ;> K r e i s a m t G i r ß r n.
Der Vorstand
für das in Darmstadt zu gründende Diakonissenbans.
Großherzogliches Ministerium des Innern hatte, in hoher Theilnahme für die Gründung eines Diakoniffenhauses zu Darmstadt, die Gnade, den Großhcrzoglichen Kreisämtern untcrm 12. Mai d. I. die Collecte für diese Anstalt zu empfehlen und denselben zugleich die Gewinnung vertrauenswürdiger Männer, bei welchen sich ein Interesse für die Anstalt voraussetzen läßt, zur Sammlung von Beiträgen in den evangelischen Gemeinden des betreffenden Bezirkes anheim zu geben. Der Vorstand wollte e« nun nicht unterlassen, Großherzoglickem Kreisamtc Gießen unter Beifügung der Statuten und einer Anzahl Subskriptionslisten, diese, für unser Land so wichtige Angelegenheit auch von seiner Seite bestens zu empfehlen, nnd verbindet damit zugleich die ergebende Bitte, die Herren Geistlichen zu thätiger, im Interesse der Sache gewiß freudig gewährter Dcihülfc veranlassen und den Ertrag der Collecte an den unterzeichneten Präsidenten des Vorstandes gütigst einsenden zu wollen.
Darmstadt, am 25. Mai 1857.
Der Präsident des Borstandes für das in Darmstadt zu gründende Diakonissenhaus. Frhr. v. Dörnberg.
Subscription
für das in Darmstadt zu errichtende Diakonissenhaus.
Nach erfolgter Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs sind die Unterzeichneten zusammengetreten, um im Vertrauen auf Gottes Hülfe für das Großherzogthum Hessen hier in Darmstadt ein Diakonissenhaus zur Heranbildung von


