AnzeigMt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
«M-inl wöchenNich zwei Mai: Mittwoch« und S-mst-gS. - Meis Le» Jahrgangs für Tmb-imiscke 1 st. 30 kr., für Auswärtig, i°«I. Postaufschlags, 1 A zz kr - Auswärts abonnirt man nch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition fE-nsteiberg Sit. B. Nr. 1). - SinrückungSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raun, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gesvaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in x-bellenforw werden dovl'elt berechnet.
Samstag den 27. Juni M37.
Einladung zum Abonnement
auf das
Änieigrblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf das Auzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage
Verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unter y altun gsb lütt er.
Ausqewäbltc Novellen und Erzählungen, die neuesten Tagesereignisse, Miseellen, Aneedvten re. re., zuverlafstge Nachrichten über Stand und Preis der Früchte und Laudesproducte, die Anklagen und Uriheile der Provinztal- Strafqerichte u. f. tv., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch etc starke Auflage des Blattes große Lerbrettung und sicheren Erfolg und wird die gespaltene Zeile, oder deren Raum, mit 2 kr. berechnet.
Der halbjährige PränumcrationSprets ist für einheimische Abonnenten 43 kr., emschl.eßllch Brmqerlobns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu und wollen |td) dtcselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden. ,
Die Expedition des Anzeigeblattes für dte Stadt und den Kreis vytepen.
Amtlicher T h e i l.
Zu llt. K. G. 4995. . Ziehen, am 23. Juni 1857.
Betreffend: Dir während ter Recrutirung verübt werdenden Ereesse.
Das .
G r o ß h c r z o a l i ch e K r e i s a m t Gießen ‘ ' an
ssmmtliche Grvßhmoglichk Bürgermeistereien des Kreises Gießen.
An den Tagen, an welchen die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen stattgefunden haben, sind die Vergnügungen der Letzteren öfters in Rohheiten und Raufereien ausgeartet. Wir sehen uns daher veranlaßt, solchen Etceffen künftig entgelt zu treten und dieselben nach Art. 79 und 216 des Polizeistrafgcsetzes bestrafen zu lassen. See werden die MlütarpflichNgen kurz vor Beainn der Musterung besonders verwarnen und dieselben darauf aufmerksam machen, daß das Em- und Ausziehen mit Musik, das^Sinaen und Schreien auf den Straßen der Stadt und das Herumziehen mit Getränken nicht mehr geduldet werden könne und vorkommenden Falls bestraft werden würde. Einem anständigen Gesang innerhalb der Wirthshäuser wird sidoch zur Tageszeit kein
Hinderniß in den Weg gelegt werden.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Die Gemeinde Rodbeim bei Gießen hat Probestücke des in ihren Steinbrüchen vorfindlichen Marmor's schleifen lassen, um die Aufmerksamkeit der Industriellen auf dieses Material zu lenken. Zwei von den angefertigten Tischplatten sind letzt zu Jedermanns Einsicht auf dem Bureau Großherzoglichen Kreisamts Gießen ausgestellt.
Gießen, den 19. Juni 1857.


