1) Di-nstog den 1 IM Hr MXWn m dm G-m-mdm,

Bersrod

2) Mittwvrä, den

S. ^wh die Militärpflichtigen aus den Gemeinten r

Frankenbach

Garbenteich

N Donnerstag »en ». IWi di- Mi!it»,pflichiiz- aus dm G-m-iud-u -

Königsberg.

4) Freitag den 10. Juli die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:

Mainzlar

Münster

5) «amstag den 11. Juli die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:

Reiskirchen

Trohe

3)

4)

6)

7)

8)

v. Lahn d. Lumda

Dorfgill Eberstadt

Holzheim Kleinlinden

Langgöns Leihgestern Lich Lollar

Albach Allendorf a. Allendorf a. Altenbuseck Annerod

Gießen Großenbuseck.

Ruttershausen Staufenberg Steinbach

Raunheim Niederbessingen

Oberbessingen Oberhörgern Oppenrod.

Rodheim, mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber

Rödgen

Ettingshausen

Fellingshausen, mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber.

Waldgirmes

Watzenborn und Steinberg Wiesest.

. Großenlinden Grütiingen Hattenrod

Hausen Hermannstein Heuchelheim

Beuern Burkhardsfelden Crumbach Daubringen

Die Loosziehung der Militärpflichtigen findet Montag den 13. l«(i statt

Jeder, der M^Hauft °sich befinde"S Militärpflichtigen, von welchen Uhr, pünktlich in dem Musterungslocal sich" einfinden' "" bezeichneten Musterungs- und Loosungstag, Morgens halb acht

SÄSä 8**g d-«--«> u-d °i«.

entweder direct zu dieser vorzuladen, oder durch Vermittelna dieszahngen Musterung in Kenntniß setzen können,

sei, der Rekrutirungs - Commsssion lVorlage zu machen --nWagtgen Behörden laden zu lassen, und daß dieses geschehen

Hierzu bemerken wir Ihnen:

oder praktischen Aerzte, welche sie behandelt l?aben der GMIicken^gl? % enden stempelfreien Zeugnisse der Kreis­beglaubigt sein müssen, schon bei ihrem erftcn Erscheinen vor dpp Gemeinderathe :c., deren Unterschriften öffentlich Nisse von Privaten, namentlich dieMgenUrSXV^x Die Zeug­

angenommen und beachtet werden, wenn sie von diesen Personen bei Ke'Äm n 1U m^r,' können nur dann muß die Unbescholtenheit unb ®Iau6toürWnhtt ber Een aeß?^ i rSS I ^geben und beerdigt sind. Auch

räthe hervorgehen muß, aus wie vielen Mitgliedern der Gemeinde^!? ' sowie aus den Zeugnissen der Gemeinde- Das Letztere haben Sie zu befolgen und weiter bekannt nwchen u lass n " Bürgermeister gehören, bestehe.

Berücksichtigung finden können, wenn die öorapMmpftiwn o» .in-U<. bie oben genannten Gebrechen nur dann

oder dem andern der obigen Gebrechen leiden so wollen Si«V^" werden. Wenn daher Militärpflichtige an einem erwirkt und der RekrutirMgs CoLfsion ;°rgLg7werd? ^r Sorge tragen, daß die desfalls erforderlichen Zeugnisse

ist M

Wenn ein Militärpflichtiger durch Krankheit verhindert tft k LS V ^^utirungs-Commission vorzulegen.

practischen Arztes einzuholen und der Rekrutirungs-Commission ^u übeAbeX f $e^nmfn9 des Kreis- oder MWwer"denZVdasiNorgen Militärpflichtiger, der zur Musterung 1857

an den Musterungsort gebracht wird,undaußerdemhaben SwX solcke "thig werden sollte, mittelst Fuhre

tagwaBBty m=N d-, N-,-u.

°»SI. ab,.g-L^r **m t*w"

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