1) Di-nstog den 1 IM Hr MXWn m dm G-m-mdm,
Bersrod
2) Mittwvrä, den
S. ^wh die Militärpflichtigen aus den Gemeinten r
Frankenbach
Garbenteich
N Donnerstag »en ». IWi di- Mi!it»,pflichiiz-„ aus dm G-m-iud-u -
Königsberg.
4) Freitag den 10. Juli die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:
Mainzlar
Münster
5) «amstag den 11. Juli die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:
Reiskirchen
Trohe
3)
4)
6)
7)
8)
v. Lahn d. Lumda
Dorfgill Eberstadt
Holzheim Kleinlinden
Langgöns Leihgestern Lich Lollar
Albach Allendorf a. Allendorf a. Altenbuseck Annerod
Gießen Großenbuseck.
Ruttershausen Staufenberg Steinbach
Raunheim Niederbessingen
Oberbessingen Oberhörgern Oppenrod.
Rodheim, mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber
Rödgen
Ettingshausen
Fellingshausen, mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber.
Waldgirmes
Watzenborn und Steinberg Wiesest.
. Großenlinden Grütiingen Hattenrod
Hausen Hermannstein Heuchelheim
Beuern Burkhardsfelden Crumbach Daubringen
Die Loosziehung der Militärpflichtigen findet Montag den 13. l«(i statt
Jeder, der M^Hauft °sich befinde"S Militärpflichtigen, von welchen Uhr, pünktlich in dem Musterungslocal sich" einfinden' "" bezeichneten Musterungs- und Loosungstag, Morgens halb acht
SÄSä 8**g d-«--«> u-d °i«.
entweder direct zu dieser vorzuladen, oder durch Vermitteln„a dieszahngen Musterung in Kenntniß setzen können,
sei, der Rekrutirungs - Commsssion lVorlage zu machen --nWagtgen Behörden laden zu lassen, und daß dieses geschehen
Hierzu bemerken wir Ihnen:
oder praktischen Aerzte, welche sie behandelt l?aben der GMIicken^gl? % enden stempelfreien Zeugnisse der Kreisbeglaubigt sein müssen, schon bei ihrem erftcn Erscheinen vor dpp Gemeinderathe :c., deren Unterschriften öffentlich Nisse von Privaten, namentlich dieMgenUrSXV^x Die Zeug
angenommen und beachtet werden, wenn sie von diesen Personen bei Ke'Äm n 1U m^r,' können nur dann muß die Unbescholtenheit unb ®Iau6toürWnhtt ber Een aeß?^ i rSS I ^geben und beerdigt sind. Auch
räthe hervorgehen muß, aus wie vielen Mitgliedern der Gemeinde^!? ' sowie aus den Zeugnissen der Gemeinde- Das Letztere haben Sie zu befolgen und weiter bekannt nwchen u lass n " Bürgermeister gehören, bestehe.
Berücksichtigung finden können, wenn die öorapMmpftiwn o»„ .„in- ’U<. bie oben genannten Gebrechen nur dann
oder dem andern der obigen Gebrechen leiden so wollen Si«V^" werden. Wenn daher Militärpflichtige an einem erwirkt und der RekrutirMgs CoLfsion ;°rgLg7werd? ^r Sorge tragen, daß die desfalls erforderlichen Zeugnisse
ist M
Wenn ein Militärpflichtiger durch Krankheit verhindert tft k LS V ^^utirungs-Commission vorzulegen.
practischen Arztes einzuholen und der Rekrutirungs-Commission ^u übeAbeX f $e^nmfn9 des Kreis- oder MWwer"denZVdasiNorgen Militärpflichtiger, der zur Musterung 1857
an den Musterungsort gebracht wird,undaußerdemhaben SwX solcke "thig werden sollte, mittelst Fuhre
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