AnMÄlll
* für die
Sta-t un- -en Kreis Gießen.
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M 26.
Samstag den 29. März
1856.
Amtlicher Theil.
3« Ar. K. G. 2660. Gießen am 26. Mär) 1856.
Betreffend: Die Musterung des Jahres 1856.
Das
G r o ß h e r z o g l i ch e Kreisamt Gießen
an
die Großherstigtichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Musterung und Loosziehung für 1856, sowie die Prüfung der Einsteher, wird im Kreise Gießen den 13., 14., 15., 16., 17. und 19. Mai in loco Gießen vorgenommen, und es sollen gemustert werden :
1) Dienstaq de» 13. Mtai die Militärpflichtigen ans den
Albach,
Mai
der
3) Donnerstag den 15.
Mai
Großenbuseck,
Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lumda,
Großenlindcn, Grüningen, Hattenrod,
Altenbuscck, Annerod, Bersrod,
Hausen, Hcrmannstein, Heuchelheim,
2) Mittwoch den izi.
Ettingshausen, Fellingshausen, mit dem dazu gehörigen Theil
Bieber,
Beuern, Burkhardsfelden, Crumbach, die Militärpflichtigen aus den Frankenbach, -Garbenteich, Gießen.
die Militärpflichtigen aus den
Gemeinden :
Daubringen Dorfgill, Eberstadt.
Gemeinden :
Gemeinden : Holzheim, Kleinlinben, Königsberg.
Langgöns, Leihgestern, Lich,
4) Freitag den 16 Mai die Lollar, Mainzlar, Münster,
5) Samstag den
Rodheim, mit dem dazu gehörigen
Theil der Bieber,
Rödgen,
Ruttershausen,
17. Mai die Staufenberg, Steinbach, Trohe, Waldgirmes,
Militärpflichtigen aus Naunheim, Niederbessingen, Oberbesstngen,
Militärpflichtigen aus
den Gemeinden : Oberhörgern, Oppenrod, Reiskirchen.
den Gemeinden : Watzenborn und Steinberg, Wieseck.
Die Looszichung der Militärpflichtigen findet Montag den 19. Mai Statt.
Vorstehendes wollen Sie in ihren Gemeinden öffentlich ' bekannt machen lassen und mit den Militärpflichtigen, von welchen Jeder, der zu Hause sich befindet, einzeln zu laden ist, auf den bezeichneten Musterungs- und Loosungstag Morgens halb acht llbr pünktlich in dem Mustcrungslocal sich einfinden. Die auswärts befindlichen Conscriptionspflichtigen haben Sie, wenn der Aufenthaltsort derselben bekannt ist und nicht vertreten werden, sofern diese keine Eltern oder Verwandten haben, die sie von der Zeit der diesjährigen Musterung in Kenntniß setzen können, entweder direct zu dieser vorzuladen, oder durch Vermittelung der einschlägigen Behörden laden zu lassen, und daß dieses geschehen sei, der Rekrutirungs - Commission Vorlage zu machen.
Hierzu bemerken wir Ihnen :
1) Die Entscheidung über Depvtansprüche wird an jedem Musterungstage, gleich nach beendigter Musterung, vorgenommen und es müssen daher die Militärpflichtigen, für welche das Depot angesprochen worden ist, mit den betreffenden Großherzoalichen Bürgermeistern zur Hand sein. 0 8 ü ;


