Alyeigeblstt
für die
Sta-t un- -en Kreis Gießen.
^Emt wvchentkch zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. PostanfschlaqS f5? — Auswärts abonnirt man ,lch bei allen Postämtern. In Glessen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Emrückunqsqebühr wr die
gespaltene Zeile ober bereu Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet
Mittwoch den 1. iOctober
183«.
Poli) eitnren
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rinoflcisch . . Kalbfleisch -. . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
für den
1. für
Fl eischtar e.
Kreis Gießen, und zwar: die Provinzialhauptstadt Gießen:
per Psuno kr.
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• i.b . ' i'i-jan n.!
Rindsfett . . . . . . Nicrenfett. . . . . . Schweineschmalz. . . . desgleichen ausgelassenes .
per Pfund kr.
• • • ZZ ZZ 20
• • . „ „ 24
• • • „ „ 28
• • • ZZ ZZ 28
B r o d t a r e.
Pfund ‘ ---:---- kr.
2( ordinäres | P/s Gerste- und ) . „ , . . . 7
4 i Brod aus \ '% Korn - Mehl s bestehend , ,
2l gemischtes i % Waizcn- und / . 8
41 Brod aus \ V, Körn - Mehl s bestehend , , ^6
Loth Quint.
4 3 Wasserweck..... 1
3 3 Milchbrod ........j
2 Für die andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
befindlich sm/ rkilng: Lei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhaltniß. nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe
M m t l i ch e r T h e i l.
B e k a n n t m a ch ü n g.
Aus dem Regierungsblatt Nr. 27 ist durch die Großherzoglichcn Bürgermeistereien zu publiciren:
1) ^bsctz, die Zusainmensetzung ver beiden Kammern der Stande und die Wahlen der Abgeordneten betreffend. Bekanntmachung, die von^dcn Theilnehmern der Staats-Assecuranz-Anstalt für die Stellvertretung auf das Jahr 1857 zu zahlende Einlage betreffend.
B e k K m rr t m a n n g 9
bie von den Theiluehmeru der Staats-Assecuranz-Anstalt für die Stellvertretung aus das Jahr 1857 zu zahlende Einlage betreffend.
_ . Mit Bezug auf §. 8 und 9 der Statuten der Staats-Assecuranz-Anstalt für die Stellvertretung vom 16. September 1851 wird hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, dasz die Einlage, welche bei dem Eintritt in diese Anstalt für das Musterunas- und Ziehungssahr 18d7 zu zahlen ist, 190 fl. (einhundert und neunzig Gulden) beträgt, und daß die Einlagen vom 1. Qctobcr d. an zur Assecuranzkasse dahier bezahlt werden können.
Darmstadt, den 16. September 1856.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
In Verhinderung des Ministerial - Präsidenten : v. Bechtold.
Knorr.


