Zu Nr. K. G. 7759. Gießen, am 29. September 1856.

Betreffend: Remontirung; insbesondere die Anlage eines Fohlenhofs.

Das

G r v ß h e r s atz l ich e K r e i s a m t G i t Ir c n

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereikn dcs Kreises.

Nach der in der Darmstädter Leitung erschienenen Bekanntmachung vom 20. d. Mts. soll ein Theil der in diesem >xahr für das Großherzogliche Militär anzuschaffenden 5 l Stück 3/säh.rigen Remontepferre in der Provinz Oberhessen und zwar am 15. October h. F. in der Station Butzbach angekauft werden und es wird das Geschäft daselbst um 10 Uhr Vormittags seinen Ansang nehmen.

Wir beauftragen Sie, dies in Ihren Gemeinden zu veröffentlichen und von Ihrer Seite, soweit möglich, zur Beförderung des Geschäfts mitzuwirken. In Verhinderung des Kreisraths.:

Wolf, Kreis - Assessor.

Steckbrief Großherzoglicheu Kreisamts Gießen.

Wilhelm Fries aus Ruttershausen, welcher sich zwecklos und ohne Erlaubnis; außerhalb umhertreibt, soll im Be. tretungsfalle verhaftet und Großherzoglichcm Landgericht Gießen vorgeführt werden.

Polizeiliche Ke kann Wach ungen.

Die Beschädigungen der öffentlichen Beleuchtungs-Anstalten betreffend.

Seit Kurzem sind in verschiedenen Straßen mehrere Laternen der Gasbeleuchtung durch Fuhrwerke beschädigt worden, wodurch den Unternehmern ein namhafter Schaden erwachsen ist. , ,

Indem ich den Leitern der Fuhrwerke größere Vorsicht anempfehle, mache ich darauf aufmerksam, daß man künftige sayitaftlgc Beschädigungen öffentlicher Beleuchtungs-Anstalten aus Grund der Artikel 22 und 378 des Polizeistrafgesetzes zur Bestrafung an- zcigen wird, und daß außerdem die Unternehmer der Gaebeleuchtung eine Klage auf Schadenersatz erheben werden.

Gießen, am 30. September 1856. Der Großherzogliche Polizei-CommUär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

Gefundene Gegenstände.

Seit dem 10. dieses Monats sind folgende Gegenstände gefunden und an mich abgeliefcrt worden: Mehrere einzelne Schlüssel, ein schwarzwachstuchenes Cigarren-Etuis, ein karrirtes seidenes Tuch mit blauer Borde, eine blauseidene Ha sbinde mit blaßrother Borde, ein ledernes Porte - monnaie, ein einklingiges Taschenmesser, ein Vorhängeschloß nebst fünf Hohl,chlusseln, ein mit Hafer und Häckselfutter theilweise gefüllter Sack, ein dunkelbraunseivenes Filetnetzchen, ein weißbaumwollenes K'ndertaschentuch, gezeichnet f. w. 6., sowie eine Reisetasche mit einem Pack Tapeten. Die Eigmthümer haben sich baldigst auf Grvßherzoglichern Polizei- büreäu dahier zu melden. ,

(Sieben, den 30. September 1856. Der Großherzogliche Polizei - Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

13 ' L. Nover.

Gerichtliche urrd privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen. Main-Weser-Bahn.

2016) Mit dem 15. October l. I. übernimmt die Bahnverwaltung die Verbringung der mit der Bahn auf hiesiger Station ankommenden Güter nach der Stadt und der zur Bahn aufzugebenden Güter aus der Stadt auf den Bahnhof, und zwar zu folgenden, zugleich mit der Fracht erhoben werdenden Taxen:

Für das Gut eines Empfängers, resp. Absenders, Minimum der Fahrtaxe . Drei Kreuzer.

Für Eilgüter und Güter der 111. Frachtklasse per Ctr. . . . . Drei Kreuzer.

Für gewöhnliche Güter: ,

a) bei Quantitäten bis zu 40 Ctr. per Ctr........Zwei Kreuzer,

b) für Quantitäten von 40 bis zu 55 Ctr........Ein Gulden zwanzig Kreuzer,

c) bei Quantitäten über 55 Ctr. per Ctr........Ein und ein halben Kreuzer.

In der Taxe ist die Verbringung der mit der Bahn angekommenen betreffenden Güter nach dem Zollamte Behufs der steuer-

amtlichm Behandlung, welch' letztere übrigens der Empfänger zu veranlassen hat, inbegriffen.

Die Absender, welche Güter nach dein Bahnhofe verbracht zu haben wünschen, wollen die erforderliche Anmeldung an cn Güter-Expedition oder an die Fuhr-Unternehmer, Herren Gebrüder Wind eck er, gelangen lassen. m

Diejenigen Empfänger, welche alle für sie ankommenden Güter selbst abhvlen lassen wollen, haben dies ein- für allemal re» Großherzoglichcn Bahnhofs - Jnspcctor der Station Gießen, und zwar längstens bis zum 14. October l. I., anzuzeigen.

Gießen, den 23. September 1856. Die Großherzogliche Dircction der Main-Weser-Bahn.

Laubenheimer.

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