Amtlicher T h e L l.
B e k a nrstmer eh un g,
die Zollbehandlung der mit den Staatsposten versendeten Pakete betreffend.
Unter Bezugnahme auf das Regulativ vvm 26. Juni 1828 über die Behandlung der mit den Staatsposten versendet werdenden Pakete in Bezug auf die Zollentrichtung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vvm 1. Januar 1857 an tn dem Großherzogthunk nur noch drei Nebenzollämter II. Klasse für die Zollabfertigung von Postslücken, und zwar zu Alzei, Bensheim und Friedberg, bestehen werden. Die Großherzoglichen Zollstellen, bei welchen die mit der Post aus dem Zollvereins-Auslande eingehenden Pakete revidirt und verzollt werden können, sind demnach von dem genannten Zeitpunkt an noch folgende:
1) die Hauptzollämter zu Gießen, Mainz und Offenbach,
2) die Nebenzollämter I. Klasse zu Alsfeld, Bingen, Darmstadt und Worms, und
3) die Nebenzollämter 11. Klasse zu Alzei, Bensheim und Friedberg.
Außerdem ist das Landgräflich Hessische Nebenzollamt 11. Klaffe zu Homberg vor der Höhe zur Revision und Verzollung von Poststücken ermächtigt.
Für Paket-e, die aus dem Zollvereins-Ausland mit der Post eingeführt werden und nach anderen, als den genannten Orten bestimmt sind, kann die Postbehörde die Stelle des Adressaten bei der Revision und Eingangs-Verzollung vertreten.
Darmstadt, den 5. December 1856.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
_________________________________________________F. v. Schenck._________________________________Meisenzahl.
Bekanntm a ch n n g.
Betreffend: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh.
Unter Bezugnahme auf die im Anzeigeblatt Nr. 90 erlassene Bekanntmachung vom 7. v. Mts. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh im ganzen Kreise Marburg erloschen und deshalb die gegen diesen Kreis angeorvnete Sperre wieder aufgehoben ist.
Gießen, den 19. December 1856. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths :
Pietsch, Regierungs - Assessor.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
EdirtaUadungen.
Oesfentliche Aufforderung.
2564) Die nachbenannten Besitzer der unten nach Flur und Nummer beschriebenen in hiesigem Gerichtsbezirke gelegenen Immobilien, welche sie theils durch Erbgang, theils durch Kauf erworben haben, können ihr Eigenthum nicht urkundlich nachweisen. Es werden daher alle Diejenigen, welche An
sprüche irgend einer Art an diese Grundstücke zu haben glauben, hiermit aufgefordert, solche svgewiß binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, als sonst das Eigenthum der resp. Besitzer anerkannt werden und der Eintrag des Erwerbtitels in das
Mutations-Verzeichniß erfolgen wird:
1) Friedr. Bechlinger von Bieber, Gemarkung Rodheim: XIII, 117 ; XX, 281 ; XX, 283 b; XX, 181 ; XX, 224 ; XVII, 281 ; XXI, 28; XX, 225 ; XIII, 58; XX, 181.
Gemarkung Königsberg: XV, 48; XV, 70; XVII, 25; XVII, 34; XV, 48; XVII, 51; XVII, 55; XVII, 13; XVII, 51 ; XVII, 65 ; XV, 210; XVII, 21; XVII, 5; XX, 200; XVII, 45; XIII, 58; XV, 79; XVII, 34; XVII, 7.
Gemarkung Fellingshausen: 187 a; V, 399 ; V, 165; V, 163; 150%; VI, 118.
V,
V,
2) Ludwig Todt von Großenlin- Cen, Gemarkung Großenlinden: I, 283; XII, 396 ; VI, 241 ; VI, 298; XIV, 352.
3) Johannes Steinmüller von Aliendorf au der Lahn, Gemarkung Allendorf au der Lahn: I, 77.
Gießen, den 12. Deeember 1856.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rots mann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Aufforderung.
2593) Der vor etwa 10 Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Joh. Kaspar Zöckler, Metzger, von Grünberg, will seine bei seiner Auswanderung znrückgelasse- nen Schulden berichtigen, und hat mich brieflich beauftragt, dtese, ihm nicht mehr bekannten, Schulden zu ermitteln resp. festzustellen. Ich ersuche daher alle Diejenigen, welche Forderungs-Ansprüche an den genannten Zöckler zu bilden haben, solche entweder
Sonntag den 4. Januar 1857, Nachmittags 3 Uhr, bei Wtrth Heer; zum Taunus dahier mündlich anzuzeigen oder bis dahin schriftlich an mich einzusenden, als sonst dieselben nicht berücksichtigt werden.
Gründerg, den 20. Deeember 1856.
Georg Loos.
Besondere Bekänntinochungen.
Waifenunterstützungsgelder betreffend.
2586) Die Pflege-Ellern von Waisen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Quittungen über die Pflegegelder vom zweiten halben Jahre 1856 vor dem Ablauf des Jahres ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Vergütungen kostenfrei beziehen wollen. Gießen, den 19. Deeember 1856.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel.__________
2411) Die Zinsen von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Capitalien sollen:
Samstag den 27. Deeember und
Mittwoch „ 31. „
bezahlt werden, welches mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die auf den Samstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen und die auf den Mittwoch fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Gießen, den 27. November 1856.
______Der Rechner: Kehr.
Versteigerungen.
2594) Montag den 2 9. Deeember, Nachmittags 2 Uhr,
soll bei hiesigem Stadtgericht eine Quanki-


