Nächsten Samstag, den 27. Deccmber, erscheint fein Anzeigeblatt. Die Red.
Aigeigeblall
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
J|<o 103. Mittwoch den 2'1. December 1836.
Einladung zum Abonnement.
Mit den: t. Januar 1857 beginnt ein neues Abonnement ans das
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Dasselbe erscheint auch im Jahr 1857 wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags. — Der Pränutti era- tionspreis für das ganze Jahr ist für die Bewohner der Stadt Gießen 1 st. 30 kr., incl. Bringerlohns. Auswärtige wollen das Blatt durch die Poft beziehen. — Inserate, welche durch die starke Auflage des Blattes die größtmöglichste Berbreitung finde», werden mit 2 kr. per Zeile, oder deren Raum, berechnet.
Das seither wöchentlich einmal erschienene Beiblatt:
„Gemeinnützige Unterhaltnngsülätter,"
wird ebenfalls im Jahr 1857 forterscheinen und ausgewählte Novellen, Gedichte, Anecdoten, Miseellen re., ferner das Wichtigste in der Tages-Politik, bringen; ebenso quartaliter das Derzeichniß der Geschworeuen für die Provinz Oberhessen, nebst den während den Assisen-Berhandlungen vorkommenden Anklagen und Urtheilen.
Auch finden eingesendete gediegene Aufsätze, sowie Local-Neuigkeiten, darin Aufnahme und werden mit Dank angenommen. Die Expedition
P a l iz e i t a r e n
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
per Psund
//
Brodtar
e.
ff
bestehend
bestehend
ff
Quint.
ff
Städte und -Orte des Kreises
andern
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
V$ Gerste- und 2/s Korn - Mehl Vs Waizen- und V$ Korn - Mehl
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
ff ff ff
3 Wasserweck .
3 Milchbrod
2. Für die
ist der Laib Brod
Rindssett......
Nicrenfett......
Schweineschmalz. . . . desgleichen ausgelassenes .
kr. 15 12 11
8 161 12 16 20 24
18 32
24 22
Loth 4 3
Psund
2( ordinäres
4 l Brod aus 2 /, gemischtes
41 Brod aus
per Pfunv
u
1
1
kr. 20 24 28 28
kr.
61
13
71 14*
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.


