Nachdem die Einleitungen hierzu nunmehr abgeschlossen sind und die bedingungsweise Zustimmung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern dazu erwirkt worden ist, so laden wir Sie ein,
Samstag de» 26. d. Mts., Vormittags halb 10 Uhr, im Rathhause zu Lich sich cinzufinven, um auf den Grund des neuen Statutenentwurfs die nöthigen Eröffnungen zu empfangen und wegen der weiteren Vorkehrungen die erforderlichen Verhandlungen zu pflegen.
K ü ch l e r.
B e k ei it it t m a cb 1111 ,
die gesetzlichen Forderungen an Stndirende ans dem Winter-Semester 1855/56 betreffend.
Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 15. d. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 26. April d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 106 der Disciplinarstatuten zugewicsenen Vorzug verlieren.
Gießen den 6. März 1856. Großherzogliches Universitäts - Gericht.
Haberkorn. (500)
Polizeiliche Deka n n t m a ch u n g.
Gefundene Gegenstände.
Eine blaue Tuchkappe mit schwarzer Seidenborde, ein neues Scheerchen, ein roth-blaues wollenes Halstüchelchen, eine gehäkelte blau-graue wollene Knabenmütze mit roth-grauem Deckel, ein buntes baumwollenes Strupp-Kindcrtäschchcn, ein weißes Kindertaschentüchelchen, 56 fr. Geld und ein blau-wollenes, mit Blumen verziertes Halstüchelchen, ist auf hiesigem Großherzoglichem Polizei-Büreau abgegeben worden. Die Eigenthümer haben sich baldigst melden.
Gießen am 22. April 1856. Der Großherzogliche Polizei - Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
L. Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladung.
829) Die Erben der Wittwe des Balthasar Doringer in Wieseck haben den Nachlaß derselben unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Indem man dieses hiermit bekannt macht, fordert man alle, welche an diesen Nachlaß einen Anspruch bilden, auf, denselben sogewiß binnen vier Wochen dahier anzuzeigen, als sie es sich sonst selbst beizumessen haben, wenn sie bei der Vertheilung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben.
Gießen den 3. April 1856.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.
Besondere Bekamümachung. Der Dcpotauspruch des Carl Franz zu Gießen.
896) Das Protokoll über vorbemerkten Gegenstand liegt vom 21. April 1856 an 14 Tage lang auf der Geschäftsstube der unterzeichneten Stelle offen, damit es von den Betheiligten eingesehen werden kann.
Gießen den 18. April 1856.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Versteigerungen.
Holzversteigcrung im Gießener Stadtwalde.
939) Montag den 28. April l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Schutzbezirk Fcrnewald, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden :
166*/4 Stecken Eichen-Prügelholz, 37-/4 „ „ Stockholz, .
4550 Wellen „ Reisholz,
10 Stecken Kiefern-Scheivholz,
26 „ „ Prügelholz,
12 „ „ Stvckholz,
2800 Wellen „ Reisholz,
8 Stecken Fichten-Stockholz,
2675 Wellen ,, Reisholz,
8 Eichen-Stämme von lI6Cubiks.
4 Fichten- „ „ 65 „
64 Eichen-Stangen „ 149 „
1424 Fichten- „ „ 2050 „
Die Fichten - Stangen eignen sich zu Hopfenstangen und Lciterbäumen rc.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. Oktober d. I. gestattet.
Die Zusammenkunft ist auf dem Weg von Annerod nach Steinbach, bei der Strangswiese.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen den 22, April 1856.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Künftigen
Freitag, den 25. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, läßt der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen 46 größere und kleinere Säcke gegen baarc Zahlung versteigern.
Gießen den 21. April 1856.
Der Director des landwirthschaftlichen Bczirksvereins des Kreises Gießen :
K ü ch l e r.
Holz- und Braunkohlen - Lieferung.
897) Samstag den 26. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,
soll auf dem Büreau der unterzeichneten Kasse die Lieferung von 40 Stecken Buchcn- Schcidholz, 25 Stecken Buchen-Prügelholz und 700 Gentnern Braunkohlen für das hiesige Provinzialarresthaus an den Wenigst- nehmenden versteigert werden.
Gießen am 16. April 1856.
Großhcrzogliche Eriminal- und Pvlizeikasse der Provinz Oberhessen.
Gonzcn.
Arbeitsversteigeruug in Waldgirmes. 934) Donnerstag den 24. April 1856, Vormittags 11 Uhr,
sollen auf der Bürgermeisterei zu Waldgirmes nachstehende Arbeiten a» den Wenigstnehmenden öffentlich vergeben werden: Steinbrecherlohn, veranschl. zu 70 fl. — fr.
Fuhrlohn, „ „ 80 „ — „
Setzerlohn, „ „ 10 „ — „
Sandfuhrlohn, „ „ 40 „ — „
Messerlohn, „ „ 4 „ — „
Planirarbeit, „ „ 39 „ 36 „
Ghaussirarbeit, „ „ 79 „ 12 „
Pflasterarbeit, „ „ 160 „ 9 „
Gießen den 19. April 1856.
3 A.: Der Bezirfsbauaufseher L. Euler.
Holzverfteigerung.
929) Zn den dem Kirchenfasten zu Grum- bach gehörigen Waldungen, District Pfaffenberg und Diefenstrut, sollen
Montag den 28. April l. I., von Vormittags 9 Uhr an,


