Ausgabe 
23.4.1856
 
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Anstigebliill

für die

Sta-t und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

JIjo 33. Mittwoch den 23. April 1856.

Poli) eitnren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1. für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

per Pfuno fr.

Ochsenfleisch........... 15

Kuhfleisch............. 12

Rindfleisch........... 11

Kalbfleisch........... 7

Schweinefleisch.......... 16|

Hammclfleisch.......... 12

Leberwurst........... 18

Bratwurst........... 22

Schwartenmagen......... 24

Blutwurst............. 18

geräucherter Speck......... 32

Schinken............ 24

Dörrfleisch........... 22

per Pfund fr.

Rindsfett............ 20

Nicrenfett............ 24

Schweineschmalz.......... 28

desgleichen ausgelassenes ........ 28

Brvdtare.

Pfund fr.

2( ordinäres s 7, Gerste- unb ) , , . .

4s Brod aus l 2/s Korn-Mehl s vesteyend . , 14

2) gemischtes ( 7, Waizen- und , . 8

41 Brod aus ) 7, Korn - Mehl s bestehend

Lvth Quint.

5 Wasserweck....... 1

4 Milchbrov ..... 1

2. Für die andern Städte und Orte des Kreises

dieselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger und das Psund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerfung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen int steigenden und fallenden Perhältuiß nicht mehr als l1/, Pfund Zuaabe befindlich sein. J

Amtlicher T h e i l.

Bekcrnntnrer ehung, die Ausfuhr von Pferden betreffend.

In Folge Allerhöchster Entschließung wird das nach der Befanntmachung vom 2. Januar 1855 (Regierungsblatt Nr 1") angeordnete Verbot der Ausfuhr von Pferden über die Grenzen des Zollvcreinsgebiets hierdurch wieder aufgehoben. V

Darmstadt, den 16. April 1856. Aus Allerhöchstem Auftrage:

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

_________________________________________F. v. Schenck._______________________________Meisen zahl.

Zu Nr. K. G.

Betreffend: Die Sparfasse zu Lich.

Gießen am 21. April 1856.

Das

Groß herzogliche Kre 1 samt Gießen

an

die Grostherzoglichen Bürgermeistereien im Landgerichtsbestrk Lich.

Wir haben Sie bereits durch unsere Befanntmachung vom 20. December 1854 (Anzeigeblatt Nr. 102) von der bevorstehen­den Umwandlung des Sparfassevereins zu Lich in eine unter Staatsaufsicht gestellte öffentliche Anstalt in Kenntniß gesetzt.