Ausgabe 
23.2.1856
 
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Bekanntmachung,

len Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrennen und zur Stärkemehlfabrikation betreffend.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, Allerhöchster Entschließung zufolge, das Verbot des Ankaufs von Kartoffeln zum Branntweinbrennen und zur Stärkemehlfabrikariön, sowie überhaupt Durch Branntweinbrenner und Stärkemehl- fabrikanten wieder aufgehoben worden ist und daß somit die Bestimmungen der Verordnung vom 9. Octobcr 1854, den Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrennen und zur Stärkemehlfabrikation betreffend (Regierungsblatt Ar. 34), vom Tage des Erscheinens gegenwärtiger Bekanntmachung im Regierungsblatte an, außer Wirksamkeit treten.

Darmstadt den 12. Februar 1856.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

«E . , i V v. D a l w i g l..,Neuling,

Anstellungen.

1) Der seitherige Bürgermeister Georg Wagner III. als Bürgermeister für die Gemeinde Crumbach.

2) Der seitherige Beigeordnete Georg Wagner I. als Beigeordneter für die Gemeinde Crumbach.

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sollen die na, Nachlaß des gehörig, ai freiwilligen dann bekann gen, Dffenti gesetzt werde

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Polizeiliche Bekanntmachungen.

Der Conrad Thomas von Homberg a. d. Ohm, welcher wegen Diebstahls in hiesiger Stadt am 19. d. Mts. verhafte! wurde, besaß auch ein leinenes Manns hemv, das auf dem Rücken H R Ich gezeichnet ist, und einen Schlüssel.

Diejenigen, welchen diese Sachen etwa gestohlen worden sind, wollen sich baldigst bei mir anmcldcn.

Gießen am 20. Februar 1856. Der Großhcrzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

8. Nover.

Gießen Gros

Gefundene Gegenstände.

Ein altes Strumpfband, ein grauer und ein hellbrauner Glacehandschuh, ein goldener Ring, ein Schuhmacher-Maß, ein Schlüssel, fünf kleine Schlüsselchen, worunter ein messingenes, sowie ein kleiner Hohlschlüssel, sind auf hiesigem Großherzoglichem Polizei-Büreau abgegeben worden. Die Eigenthümer haben sich baldigst zu melden.

Gienen am 22. Februar 1856. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

8. Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictalladung.

3469) In Sachen des praktischen Arztes Dr. Weber I. zu Gießen, Klägers gegen Reinhard Ottmann von Gießen, Beklagten, Forderung betreffend, wird der unbekannt wo abwesende Beklagte aufgefordcrt, sich auf die Klage, welche von dem Kläger da­hin erhoben wurde:

der Beklagte verschuldet mir für ärztliche Behandlung seiner Frau und Schwägerin 19 fl., worüber ich einen Auszug aus meinem Geschäftsbuche überreiche, hat auch diese Schuld besonders anerkannt. Ich beantrage, da ich auf dem Wege der Güte nicht zu meiner Befriedigung ge- langen konnte:

den Beklagten nach verhandelter Sache zur Zahlung der libellirten 19 fl. nebst 5 pCt. Verzugszinsen vom Tage der Klage an und der Kosten schuldig zu erkennen, zu diesem Zweck auch, indem mein Anspruch durch den übergebenen Auszug genügend bescheinigt sein wird, auf einen Ausstand des Beklagten bei der hiesigen Sparkasse, soweit als er­forderlich ist, Arrest anzulegen,

im Termin

den 3. April k. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meldung der Annahme des Eingeständ­nisses und des Ausschlusses mit Einreden zu erklären. Dem Arrestgesuche wird

Statt gegeben und erfolgt die Bekannt­machung weiterer Verfügungen nur durch Anschlägen derselben an die Gerichtsthüre.

Gießen den 19. December 1855.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stavtrichter. Stadtger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachungen.

Die Marktstände bctr.

361) Alle hiesigen Geschäftsleute, welche den Markt beziehen, werden eingeladen, sich Dienstag den 26. Februar 1856,

Nachmittags 4t Uhr, auf dem Rathhause dahier zur Besprechung einzusinden.

Gießen den 21. Februar 1856.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel.____________ Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

236) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänoer in den Mona­ten I u l i, August, S e p t e m b e r, O e t o- ber, November und December 1855 verfallen sind, werden aufgefordert, in rem Zeitraum vom 8. Februar bis zum 8. März dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 14. April stattfindet.

Nach dem 8. März kann weder Einlösung,

Prolongation, noch Umschreibung vorgenom- men werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfän­der erst im Versteigerungstermin gegen baa« Zahlung einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden.

Die Herren Bürgermeister des KreisamtS- bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinren mehrmals bekannt machen zn lassen. Gießen am 8. Februar 1856.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

362) Dienstag den 4. März, Nachmittags 2 Uhr,

soll die Hofraithe, zum Nachlaß der ^Da­niel Flett's Wittwe gehörig, auf dahiesigcm Rathhause, unter den alsdann bekannt macht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, als:

Flur Nr. QKlstr.

'/< 12 Hosraithe in der Katharinen-

gaffe, bestehend in Wohn' Haus, Stall und Misten- stätte, an Joh. Hohmeier.

Gießen den 22. Februar 1856. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

D. Ebel.

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