Ausgabe 
20.12.1856
 
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3« Nr. K. G. 9754. Gießen - am 18. December 1856.

Betreffend: Die Rechenschaftsberichte ocr Wiesenvorstände.

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an 1

die OröWrrDglichen $iürgcrmrificrcicn des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, die von den Wiesenvorständen jährlich zu erstattenden Rechenschaftsberichte baldigst cinzusenden. __P i e. t s ch. _______________________________________________________________________________ Bekannt m a ch u n g.

In der Gemeinde Reiskirchen ist unter dem Rindvieh die Lungenscuche ausgcbrochen und deshalb Stallspcrre ungeordnet worden. Es werden deshalb die Art. 370 und 373 des Polizeistrafgesetzes zur Nachachtung eingeschärft.

Gieszen, den 18. December 1856. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. Zn Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Affeffor.

Art. 370. Wer nach bekannt gewordenem Ausbruche einer Viehseuche in dem Orte, oder in der Umgegend, fremdes Vieh der betreffenden Gattung einstellt oder aufnimmt, muß , bei Vermeidung einer Strafe von einem bis dreißig Gulden, der Polizei- Verwaltungsbehörde davon die Anzeige machen.

Art. 373. Wer aus einem Orte oder Bezirke, für welche keine Orts- oder Bezirkssperre angeordnet ist, wissentlich ein von einer ansteckenden Krankheit befallenes Stück Vieh an einen anderen Ort einbringt, verfällt in eine Strafe von zehn bis fünfzig Gulden.

Gerichtliche imb Privat - Bekanntmachungen.

Besondere D e k a n n t in a d) u n g e n.

Die Abgabe von Ghriftbänmchen.

2557) Samstag den 20. Deceniber l. Z. und die folgenden Tage, Nachmittags von 1 Uhr an, werden die Christbänmchcn in dem städtischen Holzmagazin im Oswald'schen Garten zu 3, 6, 9 und I2 fr. abgegeben. Die Zahlung ist an den, mit dem Ausgebeu der Bäumchen beauftragten Wiesenwärter Zinßer zu leisteu.

Gießen, am 16. Deeember 1856. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Edel. .ttNtitttvrrE 3w3

Waisennnterstützungsgelder betreffend

2586) Die Pflege-Eltern von Waisen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Quittungen über die Pflegegelder vom zwei­ten halben Jahre 1856 vor dem Ablauf des Jahres ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Vergütungen kostenfrei beziehen wollen. Gießen, den 19. December 1856.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

2411) Die Zinsen von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Capitalien sollen:

Mittwoch den 24. December, Samstag 27. und

Mittwoch31.

bezahlt werden, welches mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die auf den Samstag fallenden Zahltage für die In­teressenten der Stadt Gießen und die auf den Mittwoch fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Gießen, den 27. November 1856.

Der Rechner: Kehr.

EdirtaUadn ng.

O e f f e n t! i ch e A u f f o r d r r u n g.

2564) Die nachbenannten Besitzer der unten nach Flur und Nummer beschriebenen in hiesigem Gerichtsbezirke gelegenen Immo­bilien, welche sie theils durch Erbgang, theils durch Kauf erworben haben, können ihr Eigenthum nicht urkundlich nachweisen. Es werden daher alle Diejenigen, welche An­sprüche irgend einer Art an diese Grund­stücke zu haben glauben, hiermit aufgefor­dert, solche sogewiß binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, als sonst das Eigcn- thum der resp. Besitzer anerkannt werden und der Eintrag des Erwerbtitels in das Mutations-Verzeichniß erfolgen wird :

1) Friedr. Bechlinger von Bieber, Gemarkung Rodhcim: XIII, 117; XX, 281 ; XX, 283 b; XX, 181 ; XX, 224 ; XVII, 281 ; XXI, 28; XX, 225 ; XIII, 58 ; XX, 181.

Gemarkung Königsberg: XV, 48; XV, 70; XVII, 25; XVII, 34; XV, 48; XVII, 51 ; XVII, 55; XVII, 13; XVII, 51 ; XVII, 65; XV, 210; XVII, 21 ; XVII, 5 ; XX, 200; XVII, 45; XIII, 58; XV, 79; XVII, 34; XVII, 7.

Gemarkung Fellingshausen: V, 187 a; V, 399 ; V, 165; V, 163; V, 150%; VI, 118.

2) Ludwig Tobt von Groszenlin­den, Gemarkung Großenlinden: I, 283; XII, 396; VI, 241 ; VI, 298; XIV, 352.

3) Johannes Steinmüllcr von Allenvorf an der Lahn, Gema» ku ng A l 1 end o rf an d cr 8ahn : I, 77.

Gießen, den 12. December 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. Rots mann, Stadtrichtcr. Stadtger.-Assessor.

Versteigerungen.

Lieferungen in das Bezirks- Gefängniß betreffend.

2584) Dienstag den 23. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,

soll auf dem hiesigen Polizei-Büreau die Lie­ferung der für das Bezirks-Gefängniß im Jahr 1857 erforderlichen Bedürfnisse, als: des warmen Essens, Brodes, Holzes, Strohes, Oels, der Besen, Kleidungs­stücke, Hemden, Schuhe, Teppiche, Stroh-