AiMgclilillt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
J|^o 102. Samstag den 20. December 1836.
Ginladung zum Abonnement.
Mit dem 1. Januar 1857 beginnt ein neues Abonnement auf das
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Dasselbe erscheint auch im Jahr 1857 wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags. — Der Pränumerationspreis für das ganze Jahr ist für die Bewohner der Stadt Gießen 1 fl. 30 fr., incl. Bringerlohns. Auswärtige wollen das Blatt durch die Post beziehen. — Inserate, welche durch die starke Auflage des Blattes die größtmöglichste Verbreitung flnden, werden mit 2 fr. per Zeile, oder deren Raum, berechnet.
Das seither wöchentlich einmal erschienene Beiblatt:
„Gemeinnützige Unterhaltungsülätter,"
wird ebenfalls im Jahr 1857 forterscheinen und ausgewählte Novellen, Gedichte, Anecdoten, Miseellen rc., ferner das Wichtigste in der Tages-Politik, bringen; ebenso quartaliter das Verzeichniß der Geschworenen für die Provinz Oberhessen, nebst den während den Assisen-Verhandlungen vvrkommende» Anklagen und Urtheilen.
Auch finden eingesendete gediegene Aufsätze, sowie Local -Ncuigkeiteu, darin Ausnahme und werden mit Dank angenommen. Die Expedition
Brod- und Fleischpreise vom 2 0. December 185 6 an:
4 Pfv. Roggenbrod 13 fr., 2 Pfd. Roggenbrod 6% fr.; 4 Pfv. gemischtes Roggenbrov 14% fr., 2 Pfd. gemischtes Roggenbrod 7% fr.
1 Psd. Kalbfleisch 8 fr.
Amtlicher T h e i l.
Zu Ur. K. G. 9755. Gießen, am 18. December 1856.
Betreffend : Jahresberichte, insbesondere die Nachweisung der Ein- und Ausgewanderten.
Das
G r o ß I) t r Z og 1 ich c Kreisaml Gießen
an
die Grsßhkrzoglichcn Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 31. März v. I. zu Nr. M. d. I. 1865 von 1854, fordern wir Sie auf, die jährlich zu erstattenden Berichte, insbesondere die Nachweisung der Ein- und Ausgewanderten an uns innerhalb acht Tagen cinzusenden.
Pietsch.
Bekanntmachung.
Nach einer Benachrichtigung Großherzoglichen Kreisamts Grünberg ist in der Stadt Grünberg unter dem Rindvieh die Lungenseuche ausgebrochcn und deshalb OrtS- und Stallsperre angeordnet worden, was zur Verwarnung anvurch bekannt gemacht wird.
Gießen, den 18. December 1856. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinverung des Kreisraths :
P i e_t s ch, Regierungs - Assessor.


