AnMgeblM
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mat: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, inet Postaufschlags, 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebuhr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
‘7e>. Mittwoch den 17. September 18e>6.
Poli) ertnren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzialhanptstadt Gießen:
F ! e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch .-
Kuhfleisch . . . . .
Rindfleisch.........
Kalbfleisch.........
Schweinefleisch
Hammelfleisch . . .....
Leberwurst .
Bratwurst.........
Schwartenmagen
Blutwurst
geräucherter Speck . .
Schinken ..........
Dörrfleisch
per Pfund
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fr. 15 12
11
9 16-1 12 16 20 24
18 32 24 22
per Pfund
i Rindssett „
Nicrenfett „ „
Schweineschmalz „
desgleichen ausgelassenes ....... ,,
B r o d t a r e.
Pfund
21 ordinäres s 7S Gerste- und 1 , „ , . . .
4 s Brod aus # */s Korn - Mehl s bestehend , ,
2/ gemischtes l */$ Walzen- und , „ , . . ,
4 s Brod aus j % Korn - Mehl , bestehend .
Loth Quint.
4 3 Wasserweck
3 3 Milchbrod ........
2. Für dir andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr. 20 24 28 28
fr.
7
14
8
16
1
1
’?l nmerf urig: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältuiß nicht mehr als 17. Pfund Zugabe befindlich fein. '1 J
Amtlicher
T h e i l.
Die Anstellung eines Pokizeidier.ers in der Stadt Gießen betreffend.
In der Stadt Gießen ist die Stelle eines Polizeidieners erledigt.
Wer sich um dieselbe bewerben will, hat sich binnen 14 Tagen schriftlich oder mündlich, unter Uebcrreichung seiner Zeugnisse bei mir anzumelven.
Zck bemerke hierbei, dasz nur Anmeldungen qualisicirtcr, in gutem Rufe stehender Männer berücksichtigt werden können.
Gießen, am 9. September 1856. Der Großhcrzogliche Polizei-Cvmmissär für die Prvvinzialhauptstadt Gießen:
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Versteigerungen.
1888) In Sachen des Johannes Mootz 1. Eheleute, früher auf dem Hofe Ob ergrübe nbach, jetzt zu Niederohmen, Kläger, gegen Conrad Schäfer III., früher in Rendel, jetzt auf dem Hofe O be rgr u b cnba ch, Beklagten,
Gutsverkauf betreffend, soll auf Ersuchen Großherzoglichen Landgerichts Vilbel das dem Beklagten in Eigcnthum zugehörige zehnt freie und nur mit etwa 6 fl. jährlicher Tilgungsrcntc belastete, der Gemarkung Niedere Hine n angehörende, übrigens, fast ganz geschlossene zu 16605 fl. taxirte Gut Hof Obergrubenbach, auf wel
ches bei der am 10. März dieses Jahrs abgehaltencn ersten Versteigerung bereits 9000 fl. geboten worden,
Dienstag den 30. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, durch Großherzogliches Ortsgcricht Niedcr- ohmen auf dem dortigen Rath- h ausc, unter den alsdann eröffnet werden-


