»Daß dieses Register alle und jede im Laufe des Jahres eintausend gekommene, bei ten Juden in der Gemeinde
Fälle enthält, welche sich im Ganzen auf belaufen,
am 1. Januar 18
achthundert zu meiner Kenntnis,
eingetretene (Geburts-) (Traurings-) (Sterb-) solches wird anturch beurkundet.
Kommen aber in einem Jahre keine Einträge vor zu schreiben :
Der Großhcrzogliche Bürgermeister
N. 9t"
ist am Schlüsse des Jahres von rem Bürgermeister in das Register
„Daß im Laufe des Jahres eintausend achthundert keine bei den Juden der Gemeinde
vorgekommene (Geburts- ic.) Fälle zu meiner Kenntniß gelangt sind, wird hierinit beurkundet, am 1. Januar 18
Der Großherzogliche Bürgermeister 9t 9t"
Attcstationen gnd auch unter die am Schlüsse des Jahres an die Landgerichte abzuliefcrnden Duplicate zu setzen, Letztere amt nicht I£be6ma nUr CCtT 3eitraum eine6 Wahres zu umfassen und bedürfen der Paginirung und Paraphirung durch das Kreis- §. 12 lieber bie in jedem Bande vorkommenden Fälle ist ein alphabetisches Register zu führen, bei welchem hinsichtlich der ehelichen, oder vom Vater anerkannten unehelichen, Geburten der Familienname des Vaters, resn. des Kindes, bei unehelichen nicht anerkannten Geburten aber der der Mutter resp. des Kindes zur Norm dient, bei Trauungen aber der Eintrag nach dem Familiennamen des Bräutigams und dem bisherigen Familiennamen der Braut, und bei Sterbfällcn nach dem Familiennamen des Gestorbenen geschieht.
Darmstadt, den 16. April 1856. ~ Aus Allerhöchstem Auftrage :
Großherzoglichts Ministerium der Justiz.
v. L i n d e l o f. Gottwcrth
____________________(Folgen in nächster Nummer dieses Blattes die 9Nuster der hierzu gehörigen Formularien.)
Polizeiliche B e k a n n t m u ch u n g.
Gefundene Gegenstände.
Wahpend der letzten 14 Tage sind em Schlüssel, ein schwarzes Brieftäschchen, ein kattunenes Kinderschürzchen mit dunkel- braunen Sternchen, eine Schiefertafel mit Blechecken, eine birkenrindene, halbgefüllte Tabacksdose (auf dem Felde gefunden), ein blaugrunoigcH, blumiges Kinderschürzchen, 5 Kreuzer, ein Paar Stricknadelhalter, ein Geldbeutel mit einigem Gelte, sowie eine große dunkelfarbige lederne Brieftasche (worin u. A. ein Ausfuhrschein mit dem Namen Wirth Weller auf der Weltersburg), auf Großherzogl.chem Polizei-Bureau abgegeben worden. Die Eigenthümer haben sich baldigst zu melden. 9J' f
©tej-en am 1b. Ma, 18o6. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
____________________________ L. Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekarmtmachrmgen.
Besondere Bekannt m a ch n n g.
ms} GZetzeuer Jahrmärkte !
Um etwaigen Mißverständnissen Vvrzubeugen, wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß außer dem, nächsten Dienstag und Mittwvrh den 20. und 21. Mai abzuhaltenden Jahrmärkte der Ltadt Gießen noch ein weiterer auf Dienstag und Mittwoch den 3. und 4. Juni fallender Markt bewilligt worden ist und an diesen Tagen abgehalten werden wird.
@i*” C™ ,856' Gr°A-rz,glich- Bü-g-rm-.st-r-, M-ßm.
—................... D. Ebel.
Edirtalladungen.
891) Forderungen aller Art an den Großherzoglichen Universitäsgerichts-Aetuar Jöckel dahier, über dessen Vermögen Con- eurs erkannt worden ist, sind bei Vermeidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der 9)?affe, in dem auf
Donnerstag den 22. Mai l. I.,
Vormittags 9 Uhr, anberaumten Liquidativnstermin anzuzeigen und zu begründen.
Gießen den 9. April 1856.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.
583) Nachdem gegen den Levi Weisenbach zu Leihgestern der förmliche Coneurs- prozeß erkannt worden ist, so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht und es werden alle, welche aus irgend einem Grunde einen Anspruch an den jetzigen Cridar zu haben vermeinen, aufgefordert, denselben sogewiß
Dienstag den 20. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier geltend zu machen, als sie sonst ohne weiter bekannt gemacht werdendes Präelusiv- deeret von der Masse ausgeschlossen bleiben.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
Ploch. |
522) Alle, welche Ansprüche an Johannes Wenzel V. zu Langgöns, über dessen Vermögen der Coneursprozeß erkannt worden ist, haben, werden aufgefordert, solche bei Vermeidung stillschweigend eintretenden Ausschlusses Donnerstag den 22. 9)?at l. I., Vormittags 9 Uhr,
dahier anzuzeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Bestellung eines dura« tors re. sich zu erklären, indem nach den Besehlüssen der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger verfahren werden wird.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Wörner, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.


