Ausgabe 
15.10.1856
 
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N H t r R g

zu der Bekanntmachung vom 23. April 1856, die Ausführung des Polizeistrafgesetzes, insbesondere die zum Betriebe bestimmter Gewerbe einzuholende Erlaubniß der höheren Administrativ-Behörde betr.

Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung siehe Nr. 14 des Regierungsblattes insbesondere pos. HL 3. derselben, wird hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch die im §. 6 der Verordnung vom 6. November 1846 (Nr. 37 des Regierungsblatts) erwähnten Gewerbe nicht ohne Erlaubniß der höheren Verwaltungsbehörde, beziehungsweise der Großherzog­lichen Kreisämter, betrieben werden dürfen.

Darmstadt, den 29. September 1856.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

_____________________v> D n l w i g k._____________________________Zimmermann.

Bekannt machun g.

Aus dem Regierungsblatt Nr. 30 ist durch die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:

1) Nachtrag zu dem Regulativ über die Anlage und den Betrieb von Gasfabriken und die Anlage von Gasometern vom 30. October 1851.

2) Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 23. April 1856, die Ausführung des Polizeistrafgesetzes, insbesondere die zum Betriebe bestimmter Gewerbe einzuholende Erlaubniß der höheren Administrativ-Behörde betreffend.

3) Bekanntmachung, die Ausgabe von 1,500,000 fl. in Grundrentenscheinen, nach dem Gesetz vom 22 September 1855, betreffend.

Zu Nr. K. G. 7947.

Betreffend: Die Sparkasse zu Lich.

Gieren, am 10. Bctobcr 1856.

Das

Großherzig l ich k K r e i s a m t Gießen

an

die Groljherzoglichen Bürgermeistereien und Localpolhci-Beamten im Landgerichtsbezirk Lich.

Nach §. 1 und 3 der neuen Statuten der Spar- und Leihkaffe des Bezirks Lich erlangen Sie die Mitgliedschaft bei dem Sparkaffeverein, sobald Sie dem Director der Anstalt den Zutritt Ihrer Gemeinde zu derselben anzeigcn. Da die Licher Spar­kasse bestimmt ist, wichtige Interessen Ihrer Gemeindeangehörigen zu vertreten, so können wir nur Ihre zahlreiche Betheiligung und persönliche Theilnahme an den Berathungen und Beschlüßen des Vereins wünschen. Wir empfehlen Ihnen demzufolge, alsbald das Erforderliche einzuleiten und der auf den 18. d. Mts. ausgeschriebenen Hauptversammlung thunlichst beizuwohnen.

K ü ch l e r.

B e k a 11 ii t in a ch u u g.

-Lcr erJ® Wittwe^ in Gießen ist zufolge Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom

15. September l. xs. zu Nr. M. d. I. 12,599 die Erlaubniß zur Errichtung einer Hauptagentur für Beförderung von Auswanderern über Bremen nach Amerika durch den Schiffsbefrachter Carl Johann Kling en berg zu Bremen crtheilt und ihr die Verwen- dung des Buchbineermeisters Carl Spenge! in Gießen als Geschäftsführer und Gehülfen bei oiefer Hauptagentur gestattet worden.

Bekannt m a ch u n g.

Der auf Mittwoch den 22. Octvber l. I. fallende Vieh- und Krämermarkt zu Wetzlar, wird wegen des auf diesen Tag fallenden jüdischen Festes nicht an diesem Tag, sondern 8 Tage später, Mittwoch den 29. October, abgehaltcn.

Gerichtliche im& Privat - Bekanntmachungen.

Ediclalladnn g.

Oesfentliche Vorladung.

2083) Nachdem der Kaufmann Heinrich Benjamin Eberhardt dahier seine Zahlungs­unfähigkeit gerichtlich angczeigt hat und zu­vörderst, behufs Abwendung des förmlichen Concurses, zum Versuch einer gütlichen Ucber- einkunft zwischen dem gedachten Schuldner und seinen Gläubigern, Termin auf den

30. October v. I., Morgens 1 0 U h r,

anher anberaumt worden, so werden alle Gläubiger des gedachten Kaufmanns Eber­hardt hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem vorbcmerkten Termine sogcwiß ihre Forde­rungen summarisch anzumelden und sodann mit dem Gemeinschuldner die Güte zu Pflegen, I als sonst von den zurückbleibenden Chirv- ! graphen - Gläubiger angenommen werten wird, daß sie Demjenigen beitreten, was die i Mehrzahl der Erscheinenden beschließt.

| , Zugleich werden dieselben aufgefordert, i im Falle des Nichtzustandekommens einer

gütlichen Vereinigung, alsbald nicht nur einen Gläubiger-Ausschuß zum Beistand des Curators der Blasse zu wählen, sondern sich auch über die definitive Bestellung eines Curators zu einigen, widrigenfalls sie mit der Wahl des vorläufig vom Gericht bestell­ten Curators, Obergerichts-Anwalts Schantz dahier, als einverstanden betrachtet werden.

Marburg, am 1. October 1856.

Kurfürstliches Justizamt I. Rudolph.

, . Besondere Bekanntmachung.

211/2) Die auf den 1. d. Mts. fällig gewesenen Hcngras- und Hvlz -Steiggeldcr können in ersten 8 Tagen noch ohne Kosten an die hiesige Stadtkasse bezahlt werden.

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(Hierzu eine Beilage.)

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