-\utfiitfblall
für die
Stadt und den Kreis Gictzen.
1856
Samstag den 13, December
M 100
wvckentlick ,wei Mal- Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr. für Auswärtige, inol. Postaufschlags, 1 ff — ginÄmärTZ abnnnirt' man ü* bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Emruckungsgebuhr für die gehaltene Serie oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen m xabellenform werden doppelt berechnet
Einladung zum Abonnement.
Mit dem 1. Zanuar 1857 beginnt ein neues Abonnement aus das
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Dasselbe erscheint auch im Jahr 1857 wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags. — Der Pränumerationspreis für das ganze Jahr ist für die Bewohner der Stadt Gießen I st. 30 fr., incl. Bringerlohns. Auswärtige wollen das Blatt durch die Post beziehen. — Inserate, welche durch die starke Auflage des Blattes die größtmöglichste Verbreitung flnden, werden mit 2 fr. per Zeile, oder deren Raum, berechnet.
Das seither wöchentlich einmal erschienene Beiblatt:
„Gemeinnützige Unterhaltungsblätter,"
wird ebenfalls int Zahr 1857 forterscheinen und ausgewählte Novellen, Gedichte, Anecdoten, MisceUen re., ferner das Wichtigste in der TageS-Politik, bringen; ebenso quartaliter das Verzeichniß der Geschworenen für die Provinz Oberhessen, nebst den während den Assisen-Verhandlungen vorkommenden Anklagen und Urtheilen.
Auch finden cingesendete gediegene Aufsätze, sowie Local-Neuigkeiten, darin Ausnahme und werden mit Dank angenommen. Die Expedition.
Amtlicher
T h e i l.
Zu Nr. K. G. 9332.
Bekanntmachung.
Betreffend: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh.
Unter Bezugnahme auf die im Anzeigeblatt Nr. 90 erlassene Bekanntmachung vom 7. v. Mts. wird hiermit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh im ganzen Kreise Kirchhain erloschen und deshalb die gegen diesen Kreis angeordnete Sperre wieder aufgehoben ist. ,
Gießen, den 5. December 1856. Großherzogliches Krcisamt Gießen.
_________________K ü ch l e r._____________________________________________
Bekanntmachung.
' Aus dem Regierungsblatt Nr. 41 ist durch die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren: Bekanntmachung, den Vereinszolltarif betreffend.
Desgleichen aus dem Regierungsblatt Nr. 42 :
(Seiet, die Eröffnung des Landtags betreffend.
Gerichtliche uud Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Da während der Weihnachtszeit die Versendungen mit der Fahrpost bedeutend zvnehmen, so werden dem Publikum die nachstehenden Vorschriften über die Beigabe von Frachtbriefen zu den Fahrpostsendungen zur Beachtung in Erinnerung gebracht und im eigenen Interesse der Versender denselben zur Befolgung empfohlen.
Jeder Fahrpostsendung, mit Ausnahme derjenigen in Brief- oder ähnlicher Form bis zum Gewicht von 16 Loth, muß e,n


