sic,) „ Vorsich t."
Lebens-, Renten-, Anssteuer- und Begräbniß-Versicherungsbank z» Weimar.
Die „Vorsicht," welche unter Oberaufsicht des Staates steht, schließt gegen billige unv feste Prämien, zu denen ein Nachschuß niemals gefordert werden kann, alle Verträge über Versicherungen von Capitalien und Renten unter den liberalsten Be- dingungen. Die mit Anspruch auf Dividenden Versicherten erhalten 60 pCt. derselben. — Die Prämien können in vierteljährlichen unv monatlichen Terminen entrichtet und auf Jahre hinaus vorausgezahlt oder gestundet werden. — Die Rückvergütung für Abgehende wird nach den liberalsten Grundsätzen gewährt.
Selbst Duell oder Selbstmord vernichtet nicht alle Ansprüche. — Militärs werden zu den gewöhnlichen Prämien ausgenommen und können bei Eintritt einer Mobilmachung die Versicherung gegen Zahlung mäßiger Zusatzprämien fortbestehen oder für die Dauer der Mobilmachung suspendiren lassen.
Namentlich bietet die „Vorsicht" folgende Versicherungen: , „ „, o ..
1) Versicherung eines Vegräbnisigvldes bis zu.100 Rthlr. Pr. Cour., für welche in der Regel ein ärztliches Zeugmß nicht erforderlich ist. .....
2) Versicherung von Capitalien für den Todesfall, mit oder ohne Rücksicht auf das Ucberleben einer anderen Person zur Sicherstellung der Familie gegen die Folgen eines frühzeitigen Todes, Deckung von Verbindlichkeiten rc.
3) Versicherung von Capitalien für den Lebensfall zur Vermittelung von Aussteuern, Versorgungen für das Filter 2C»
4) Versicherung von Kapitalien, welche nach einer bestimmten Zeit ohne Rücksicht auf das Lebe» des Versicherers gezahlt werden. „ .
5) Versicherung von sofort beginnenden oder für bestimmte Zeit aufgeschobenen Leibrenten, welche für die Dauer eines ein- zelnen oder zweier verbundenen Leben gezahlt werden.
6") Die Kinderversorgungs-Kaffen der „Vorsicht" nehmen Beiträge für die in demselben Jahre geborenen Kinder von jeder beliebigen Höhe bis zu einem Minimum von 2 Rthlrn. jährlich an, verzinsen diese Beiträge mit einem Zinseszins von 3'/ pCt. und verheilen den ganzen Bestand der Kasse, sobald die eingeschriebenen Kinver das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben, an die dann noch Lebenden, denen also auch die Beiträge der in der Zwischenzeit Verstorbenen zufallen.
Zu Vermittelung aller Verträge mit der „Vorsicht," unentgeltlicher Verabreichung von Prospecten juiD Ertheilung Mr gewünschten Auskunft erbietet sich: ehtCflirtd).
Die Direction
Wegen näherer Auskunft, sowie wegen des unentgeldlichen Bezugs von Prospekten und Statuten der Anstalt beliebe man sich an deren Herren Bevollmächtigte zu wenden *).
Darmstadt, den 15. Februar 1856.
782) Unterzeichnete macht einem ver- ehrlichen Publikum hiermit die ergebene Anzeige, daß sie im Besitze einer, ^nach der neuesten Construction gefertigten, Federnrei- nigungs-Maschtne ist. Dieselbe erbietet sich deßhalb zum Reinigen von Federn und Barchent, sowohl in als außer dem Hause, unv bittet um recht zahlreiche Bestellungen.
Philipp Römer's Ehefrau in der Flügelsgasse.
*) In Gießen: an Herrn Buchbinder A. L Balser. In Lich: an Herrn Hypotheken-Commiffär K. Volp.
i2i) Poftfchiffe neuer Linie zwischen
Havre, und
^ew - Orleans*
Regelmäßige Abfahrten dreimal jeden Monat.
Um nähere Auskunft bittet man sich zu wenden an:
356) 2)te
Renten- und Lebensversichenmgs-Anstalt zn Darmstadt übernimmt unter Garantie eines beimalen über 660,000 fl. betragenben Vermögens:
1) die Versicherung steigender Renten gegen beliebige Kapitaleinlagen. Ende 1855 belief sich die Zahl der Rentenversicherten auf 6336 mit 10,596 Einlagen und ca. 667,000 fl. Vermögen.
Seit dem 1. Januar d. I. ist die 9. Jahresgesellschast in der Bildung begriffen.
2) Lebensversicherungen in Beträgen von 100 bis 10,000 fl. auf ein einzelnes Leben gegen feste, zu keiner Nachzahlung verpflichtende Versicherungsbeiträge. u „
Für eine lebenslängliche Versicherung von 100 fl. betragen die jährlichen Versicherungsbeiträge bet einem Alter von 20 Jahren: 25 Jahren: 30 Jahren: 35 Jahren: 40 Jahren: 45 Jahren: 50 Jahren: :c. rc.
1 fl. 34 fr. 1 fl. 45 fr. 2 fl. 1 fr. 2 fl. 21 fr. 2 fl. 48 fr. 3 fl. 26 fr. 4 fl. 18 fr.
3) Leibrentenversicherungcn, womit auch Wittwenrenten erworben werden können.
4) Depositengelder bis zu Beträgen von 25 fl. herab, welche oom 30. Tage nach der Hinterlegung bis zur Zurücknahme mit 3'/, pCt. verzinst und auf Verlangen ganz oder stückweise zurückbezahlt werden. Ende 1855 betrug die Summe der hinterlegten Gelder 655,418 fl. ,
Die Anstalt gibt Darlehen gegen hypothekarische Sicherheit, sowie gegen Faustpfänder in Werthpapieren und gewahrt mittelst ihrer Amortislltionsordmlng Gelegenheit, aufgenommene Kapitalien durch Zahlungen auf Zins unv Kapital (Tilgungsrenten) al '
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